Drucksache - VIII-1533  

 
 
Betreff: Karow ist schön – und soll es auch bleiben; Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0927
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:BV Matthias Zarbock (Linksfraktion)
   Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 42. BVV am 16.6.21
Antrag Fraktionen CDU & SPD & BV Zarbock (Linke), Ausfertigung nach Beschlussfassung, 42. BVV am 16.6.21
VzK§13BezVG BA, SB 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

 24.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1533

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Karow ist schön und soll es auch bleiben; Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0927

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 16.06.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1533

Die BVV hebt den Beschluss des Bezirksamtes zur Drucksache VIII-0927 zum ersten Zwischenbericht auf und fordert das Bezirksamt erneut auf:

Die Rahmenplanung Karow nur unter folgenden Prämissen aus- und fortzuführen:

  1. Eine leistungsfähige Erschließung des Berliner Nordostens für den öffentlichen Personennahverkehr und den Autoverkehr wird vor dem Beginn jedweder Baumaßnahmen umgesetzt.
  2. Das massive Schichtenwasserproblem im Bereich der Panke-Niederung wird für ganz Karow vor Baubeginn gelöst.
  3. Die Planungen sehen eine maximale Geschossflächenzahl (GFZ) < 0,8 bei einer Grundflächenzahl (GRZ) < 0,3 vor. Die Geschosszahlen sind dabei in den direkt an die bestehende Bebauung angrenzenden Gebieten auf maximal zwei Vollgeschosse beschränkt. Im Abstand von mindestens 50 Metern zur Bestandsbebauung kann die Geschossigkeit auf maximal vier Vollgeschosse erhöht werden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Schreiben vom 17. Juni 2021 (Eingang 22.06.2021) teilte der Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel, dem Bezirk Pankow mit, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen die Bebauungsplanverfahren XVIII-25a und XVIII-27 sowie die Einleitung eines Bebauungsplans für den Bereich Straße 52/Straße 67 nach § 8 Abs. 3 lit. c AZG zur Aufstellung und Festsetzung an sich gezogen hat.

Als Gründe hierfür wurden die zeitlichen Verzögerungen und Umsetzungshemmnisse bei der städtebaulichen Entwicklung der drei Wohnungsbaupotenzialflächen in Karow in den vergangenen eineinhalb Jahren genannt.

Damit macht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen im Sinne des dringenden Gesamtinteresses gem. § 7 Abs. 1 Nr.5 Gesetz zur Ausführung des Bauge­setzbuches (AGBauGB) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 S. 4 AGBauGB sowie § 13a Abs. 1 AZG von ihrem Recht Gebrauch, um eine erforderliche zügige städtebauliche Entwicklung, der in Rede stehenden Bereiche (Am Teichberg, Karow Süd und Straße 52) für die Stadt Berlin zu gewährleisten.

Obwohl die weitere städtebauliche Entwicklung ab sofort durch das Sonderreferat Wohnungsbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführt wird, hat das für Stadtentwicklung zuständige Bezirksamtsmitglied den Senator für Stadtentwicklung und Wohnen mit Schreiben vom 15.07.2021 noch einmal eindringlich auf das BVV-Ersuchen und in diesem Zusammenhang auf die bestehenden Dissense hingewiesen sowie um eine angemessene Beteiligung aller Akteure (insbesondere der Anwohnerinnen und Anwohner und des Bezirks) gebeten.
Das Bezirksamt wird die BVV über entsprechende Reaktionen des Senats und die dann abzustimmenden Beteiligungsansätze unterrichten.
Eine Fortführung der Rahmenplanung ist allerdings nicht mehr seitens des Bezirks möglich.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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