Drucksache - VIII-1527  

 
 
Betreff: Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplanes 2022/2023 des Bezirks Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 42. BVV am 16.06.2021
VzK§15BezVG BA Anlage A I, 42. BVV am 16.06.2021
VzK§15BezVG BA Anlage A II, 42. BVV am 16.06.2021
VzK§15BezVG BA Anlage B-E, 42. BVV am 16.06.2021

Siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2021

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Festsetzung der Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 des
Bezirks Pankow von Berlin

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 08.06.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Eckwerte für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 des Bezirks Pankow zu den Einnahmen sowie Ausgaben für konsumtive Sachausgaben, Personalausgaben und Transferausgaben werden als Arbeitsgrundlage für das Aufstellungsverfahren für die Geschäftsbereiche wie folgt festgesetzt:

 

 

2022

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

Produktsummenbudget (PSB)

Z-Teil

BVV

5.000

1.671.000

1.127.000

544.000

GB 1/BzBm

4.222.500

29.401.800

29.401.800

0

Amt f. Weiterb. u. Kultur

4.086.500

16.483.200

16.483.200

 

StD, SE FinPers

126.000

8.732.400

8.732.400

 

BzBm mit RA

10.000

3.300.600

3.300.600

 

GSt Pk u. GPB

 

562.600

562.600

 

Sozialr. Planungs-Koordination

 

323.000

323.000

 

GB 2/StadtBü

18.483.500

65.856.084

59.149.084

6.707.000

Stadtentwickl.Amt

3.355.000

11.947.000

11.947.000

 

Straßen- u. Grünfl. Amt

8.154.000

35.717.484

35.717.484

 

Amt f. Bürgerdienste

6.974.500

17.410.600

10.703.600

6.707.000

Stab StadtBü

 

781.000

781.000

 

2022

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

Produktsummenbudget (PSB)

Z-Teil

GB 3/JugWiSo

146.988.700

788.426.500

600.356.500

188.070.000

Jugendamt

10.295.000

406.123.100

401.233.100

4.890.000

Wirtschaftsförderung

 

445.000

445.000

 

Amt f. Soziales

53.103.000

252.612.400

190.552.400

62.060.000

SGB II kommunal

83.590.700

128.258.000

7.138.000

121.120.000

Stab JugWiSo

 

988.000

988.000

 

GB 4/UmOrd

5.628.000

8.881.900

8.881.900

0

Ordnungsamt

5.519.000

6.421.600

6.421.600

 

Umwelt- u. Naturschutzamt

109.000

2.052.300

2.052.300

 

Stab UmOrd

 

408.000

408.000

 

GB 5/SchulSpFMG

10.077.000

118.807.400

118.807.400

0

Schul- u. Sportamt

5.072.000

42.905.000

42.905.000

 

SE FM

4.757.000

63.623.900

63.623.900

 

Gesundheitsamt

233.000

9.591.000

9.591.000

 

QPK Ges

 

1.889.500

1.889.500

 

Stab SchulSportFMG

15.000

798.000

798.000

 

GB 6 neu

0

168.400

168.400

0

Stab

 

168.400

168.400

 

Bezirk gesamt

ohne JobCenter

185.404.700

1.013.213.084

817.892.084

195.321.000

 

 

 

 

2023

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

5.000

1.690.600

1.146.600

544.000

GB 1/BzBm

4.222.500

29.664.300

29.664.300

0

Amt f. Weiterb. u. Kultur

4.086.500

16.585.400

16.585.400

 

StD, SE FinPers

126.000

8.855.300

8.855.300

 

BzBm mit RA

10.000

3.329.300

3.329.300

 

GSt Pk u. GPB

 

568.300

568.300

 

Sozialr. Planungs-Koordination

 

326.000

326.000

 

GB 2/StadtBü

18.483.500

64.673.584

57.961.584

6.712.000

Stadtentwickl.Amt

3.355.000

12103.000

12.103.000

 

Straßen- u. Grünfl. Amt

8.154.000

34.276.984

34.276.984

 

Amt f. Bürgerdienste

6.974.500

17.504.600

10.792.600

6.712.000

Stab StadtBü

 

789.000

789.000

 

GB 3/JugWiSo

149.679.200

794.054.600

602.561.600

191.493.000

Jugendamt

10.332.000

408.153.200

403.262.200

4.891.000

Wirtschaftsförderung

 

429.600

429.600

 

Amt f. Soziales

55.307.000

255.492.800

190.625.800

64.867.000

SGB II kommunal

84.040.200

128.980.000

7.245.000

121.735.000

Stab JugWiSo

 

999.000

999.000

 

2023

Einnahmen

Ausgaben

darunter

 

 

PSB

Z-Teil

BVV

5.000

1.690.600

1.146.600

544.000

GB 4/UmOrd

5.628.000

8.967.000

8.967.000

0

Ordnungsamt

5.519.000

6.483.600

6.483.600

 

Umwelt- u. Naturschutzamt

109.000

2.070.400

2.070.400

 

Stab UmOrd

 

413.000

413.000

 

GB 5/SchulSpFMG

10.288.000

119.490.200

119.490.200

0

Schul- u. Sportamt

5.171.000

43.187.600

43.187.600

 

SE FM

4.869.000

63.984.900

63.984.900

 

Gesundheitsamt

233.000

9.673.000

9.673.000

 

QPK Ges

 

1.839.700

1.839.700

 

Stab SchulSportFMG

15.000

805.000

805.000

 

GB 6 neu

0

169.900

169.900

0

Stab

 

169.900

169.900

 

Bezirk gesamt

ohne JobCenter

188.306.200

1.018.710.184

819.961.184

198.749.000

 

Die weitere Untersetzung der Eckzahlen ist den Anlagen A bis E zu entnehmen.

 

 


Begründung

 

Gemäß § 26a LHO werden den Bezirken für die Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zugemessen, die sich aus den Teilsummen für konsumtive Sachausgaben (A- und T-Teil), Einnahmevorgaben und Personalausgaben Zuweisung über Titel 38630 - und für Investitionsausgaben Zuweisung über Titel 38530 - ergeben.

 

Mit dieser Vorlage erfolgt die Festsetzung von Eckwerten für die Aufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 für den Bezirk Pankow.

 

Übersicht zu den Anlagen:

Anlage A beinhaltet die Aufteilung des sogenannten Produktsummenbudgets (A-Teil, T-Teil, Personalausgaben) auf die Geschäftsbereiche bzw. Organisationseinheiten nach Maßgabe der begründeten und anerkannten Bedarfe (Fortschreibung der Ansätze) sowie in Gegenüberstellung - deren Herleitung/Rückrechnung aus den Produktbudgets.

 

Anlage B gibt einen Überblick über die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Leitlinien für den ehemaligen A-Teil (Sachausgaben), die interne Vorgabe für die Bewirtschaftungsausgaben A08 und die Ausgaben für Beköstigung

 

Anlage C beinhaltet die Zuweisungen für die Transferausgaben innerhalb des Produktsummenbudgets (T-Teil) gemäß der von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgegebenen Zielbudgets.

 

Anlage D beinhaltet die Zuweisungen für die sonstigen Transferausgaben (Z-Teil).

 

Anlage E stellt die Vorgaben für die Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 03 bis E 05 dar.

 


r die Ermittlung der Eckwerte und die Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 gelten folgende Grundsätze:

 

Produktsummenbudget

 

Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) vom 26.04.2021 erhielt der Bezirk auf der Grundlage des Bezirksplafonds für 2022 bzw. 2023 (Schreiben der SenFin vom 14.04.2021) im Rahmen seiner Globalsumme ein normiertes Produktsummenbudget (PSB) in Höhe von rund 819.546 T€r 2022, das auf den Daten aus der Kostenrechnung des Jahres 2020 bzw. coronabedingt teilweise auch auf den Daten von 2019 basiert sowie ein normiertes PSB in Höhe von rund 823.179 T€r 2023.

 

Ausgehend von diesen Summen wurde durch die folgenden Auf- und Abschläge das als Eckwert tatsächlich zu verteilende Volumen für die Personal-, Sach- und den T-Teil der Transferausgaben hergeleitet:

 

 

2022

2023

Zugewiesenes PSB

819.546.000

823.179.000

+ Überschuss des Haushaltsjahres 2018 bzw. 2019, der 1:1 durch 2020 bzw. 2021 durchgeleitet wurde (‚Neutralstellung des Ergebnisses 2020)

5.633.000

2.955.000

./. kalk. Verrechnungen

(4500/98400, 98420, 98440)

37.041.852

37.041.852

+ Einnahmen E01 aus Mieten und Pachten

 (3306 bzw.3810/12401 + 12404)

5.713.000

5.825.000

+ Einnahmen E01

 aus Gestellungsvertr. von AN des Bezirks an Jugendfreizeitstätten fr. Tr. (4011/26101)

150.000

150.000

+ Einnahmen E01 aus dem WiPl PRB für Leistungen des BA (3400/26101)

1.400.000

1.400.000

+ Einnahmen E02 aus der Beteiligung an Grundstückserlösen (Vorgabe, 4500/13110)

247.000

247.000

+ Einnahmen E03 (geplante Ansätze)

23.800.000

23.800.000

./. Einnahmevorgabe E03

22.531.000

23.402.000

+ Überschuss aus dem WiPl der Parkraumbewirtschaftung (3400/12109)

2.485.000

2.485.000

Verfügbares Budget

799.401.148

799.597.148

 

Kamerale Planung des PSB

 

Ausgangspunkt für die unterstellte kamerale Planung sind die fortgeschriebenen, um Basiskorrektur und Einmaltatbestände bereinigten Ansätze 2020 bzw.2021. Die Planung erfolgt dabei vor dem Hintergrund den Fortbestand des regelfinanzierten status quo zu sichern und Haushaltsrisiken zu minimieren, die aus einer Unterveranschlagung im Bereich der - unabweisbaren - Ausgaben zwangsläufig entstehen.

 

Die Ermittlung und Veranschlagung der Personalausgaben erfolgte gemäß den Grundsätzen des Aufstellungsrundschreibens der SenFin (AR 22/23 vom 22.12.2020) sowie des Schreibens der SenFin zur Globalsummenzuweisung vom 26.04.2021. Dabei wurden die Personalansätze auskömmlich und analog zu den Richtwerten der SenFin gebildet.

Die Leitlinie für Ausbildungsmittel wurde berücksichtigt.

 

Entsprechend der Dienstvereinbarung zur dienstlichen Fort- und Weiterbildung (1. Fortschreibung vom 04.02.2015) sind in den jeweiligen Kopfkapiteln Ansätze in Höhe von 75 % von 0,2 % der veranschlagten Personalausgaben (OG 42 ohne fremdfinanziertes Personal und Honorarkräfte) für kostenpflichtige Fortbildungsangebote zu bilden. Dies ist von den Fachabteilungen bei der Aufstellung des Haushalts zu beachten. Weitere 25 % der anteiligen Personalausgaben werden zentral im Kapitel 3307 geplant.

 

chstgrenze für die Ansatzbildung für Ausgaben des PSB ist grundsätzlich der je Organisationseinheit festgesetzte Eckwert. Abweichungen sind abteilungsintern auszugleichen. Über abteilungsübergreifende haushaltsneutrale Umschichtungen beschließt ggf. das Bezirksamt. Da bei der aktuellen Planaufstellung die tatsächliche Zusammensetzung der Geschäftsbereiche noch nicht feststeht und daneben ein neuer, sechster Geschäftsbereich entstehen wird, wurden die Eckwerte auf Basis der Ämter/SE bzw. Organisationseinheiten gebildet, um eine spätere Neuzusammenstellung gemäß den vom neuen Bezirksamt zu beschließenden Geschäftsbereichen zu ermöglichen.

 

Die Aufteilung des Eckwertes in Personal-, Sach- und Transferausgaben des T-Teils ist unter der Maßgabe höchster Sparsamkeit und unter Einhaltung der Leitlinien und Veranschlagungsvorgaben von den Haushaltsbeauftragten eigenverantwortlich im Zuge der Aufstellung des titelscharfen Haushaltsplans vorzunehmen.

 

Folgende Sachverhalte werden - auch zur Vermeidung von Haushaltsrisiken - nach Vorgabe (SenFin, SE Fin) bzw. analog zu den Zielbudgets der Senatsverwaltung für Finanzen veranschlagt (s. Anlagen):

 

  • Lehr- und Lernmittel/A01 (Vorgabe SenFin)
  • Hochbauunterhaltung/A02 (Vorgabe SenFin) getrennt nach Schulbauten und anderen Gebäuden
  • Tiefbauunterhaltung/A03 (Vorgabe SenFin)
  • Schülerbeköstigung/A07 (Vorgabe SenFin)
  • Grundstücksbewirtschaftung/A08 (Vorgabe SE Finanzen) als Ergebnis einer revidierten, detaillierten Planung der SE FM unter Berücksichtigung der Entwicklung bei Bestand der bezirklichen Liegenschaften sowie der Preisentwicklung
  • Ausbildungsmittel (Vorgabe SenFin)

 

Betroffen sind auch insbesondere folgende Fallgruppen des T-Teils (Vorgabe SE Fin analog Zielbudgets der SenFin, die als Maßstab der Nachschau der SenFin dient):
- Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL)
- Hilfe zur Erziehung (HzE)
- Kitas
- Krankenhilfe
- Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (KFA)
- Tagespflege

- Bildung und Teilhabe (BuT)

- Schuldner- u. Insolvenzberatung

- Kältehilfe

- Unfallkasse.

 

Daneben wurden folgende Sachverhalte, die über Sonderkalkulationen in das Produktsummenbudget eingeflossen sind, 1:1 in die Kalkulation der Eckwerte übernommen:

 

  • Ökologisierung der Grünflächenämter
  • Freiwilligenagentur
  • Jugendfördergesetz
  • Familienfördergesetz (Mehrmittel und Abschichtung).

 

r eine (weitere) Tarifanpassung für Zuwendungsempfänger sind keine Mittel in der Globalsumme enthalten. Hierfür soll eine zentrale Vorsorge geschaffen werden, über die im Rahmen der Beschlussfassung zum Doppelhaushalt durch das Abgeordnetenhaus noch zu entscheiden ist.

 

Die Einhaltung der in unterschiedlicher Form - vorgegebenen Veranschlagungsvorgaben ist notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für die Zustimmung im Rahmen der Nachschau durch die SenFin. Aufgrund der knappen Ressourcen wird und kann hier auch keine Höherveranschlagung erfolgen, obwohl insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung und den Hilfen in besonderen Lebenslagen (Eingliederungshilfe) absehbar ist, dass die Ansätze nicht ausreichen werden und somit reale Haushaltsrisiken bestehen.

 

Im Ergebnis ergibt sich folgende Gegenüberstellung des fortgeschriebenen kameralen ‚Bedarfes mit dem für das PSB verfügbaren Volumen:

 

In €

2022

2023

Verfügbares Budget

799.401.148

799.597.148

Bedarf Personal

144.331.600

145.752.100

Bedarf A-Teil

105.241.484

104.029.084

Bedarf T-Teil

568.319.000

570.180.000

Gesamtbedarf

817.892.084

819.961.184

Fehlbedarf

18.490.936

20.364.036

 

In 2022 verbleibt nach gegenwärtigem Stand bereits bei der Planung eine Deckungslücke von rund 18,491 Mio. € (Defizit in 2023: 20,364 Mio. €), die zunächst als Pauschale Minderausgabe eingestellt werden muss. Grundsätzlich sind Pauschalen spätestens zum 31.03. des laufenden Haushaltsjahres (2022) mit Mitteilung an die SenFin aufzulösen. Da der Doppelhaushalt 2022/2023 wegen der Wahlen voraussichtlich erst im ersten Quartal 2022 beschlossen und das Haushaltsjahr 2022 unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft starten wird, ist davon auszugehen, dass sich der Termin zur Auflösung der Pauschalen entsprechend verschiebt.

 

Eine Mitzeichnung der SenFin zum Haushaltsplanentwurf des Bezirks wird grundsätzlich verweigert, wenn die veranschlagte Pauschale über dem sogenannten ‚Bodensatz liegt, der bei 1% der Ausgaben der Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 angenommen wird. Diese Grenze wird mit der vorliegenden Planung der Eckwerte überschritten.

 

Zweifelsfrei gilt, dass das zugewiesene Produktsummenbudget einschließlich der Verstärkung durch eigene Einnahmen und die nach 2022 bzw. 2023 ‚durchgereichten Ergebnisvorträge aus 2018 bzw. 2019 in beiden Jahren nicht annähernd ausreicht, um die notwendigen Ausgaben zu decken. Die Auflösung des Defizits durch Einsparungen würde die Substanz des Kernhaushalts betreffen.

 

Wesentliche Ursachen hierfür sind:

 

  • Die im Haushaltsplan 2021 zentral veranschlagten pauschalen Minderausgaben i.H. von 78,1 Mio. €, die ursprünglich als Beitrag der Bezirke zur Kompensation der rückläufigen Steuereinnahmen dienen sollten, werden für die Jahre 2022 und 2023 durch einen neuen ‚Teilplafond Pauschale Minderausgabe‘ verstetigt und über eine Sonderkalkulation auf die Bezirke verteilt. Der Anteil Pankows beträgt 7,6 Mio. €.
  • Eine Finanzierung aus Überschüssen ist für Pankow als ehemaligen Konsolidierungsbezirk nur sehr begrenzt möglich, da sämtliche Überschüsse bis einschl. 2017 in die Konsolidierung gegangen sind und nicht – wie in Nicht-Konsolidierungsbezirken – kumuliert werden konnten. Der aus 2020 nach 2022 vorgetragene Überschuss (entspricht dem Jahresüberschuss aus 2018, der aufgrund der sogenannten ‚Neutralstellung‘ in 2020 ‚durchgebucht‘ wurde) i.H. von 5,633 Mio. € (2,955 Mio. € in 2023) ist im Haushaltsvolumen enthalten.
  • Daneben haben auch anhaltende Überschreitungen insbesondere bei den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe dazu beigetragen, dass Effizienzgewinne an anderer Stelle hierfür als Ausgleich eingesetzt werden mussten und nicht in den Überschussvortrag für spätere Jahre fließen konnten.
  • Auch führen höhere Stückkosten gegenüber dem Median/Zuweisungspreis insgesamt zu einer Verringerung der Zuweisung an den Bezirk i.H. von rd. 2,5 Mio. €, davon entfallen allein auf die beiden Geschäftsbereiche JugWiSo und StadtBü über 8 Mio. €.
  • Eine weitere Ursache für die insgesamt als nichtauskömmlich zu bezeichnende Zuweisung liegt in der anhaltend zu geringen Ausstattung des Plafonds für die sogenannten freiwilligen sozialen Leistungen sowie in fehlender Berücksichtigung einzelner Sachverhalte in der Plafondfortschreibung:

-          So werden die Bewirtschaftungskosten für die 18 Mobilen Ergänzungsbauten (MEB) in der Zuweisung nicht berücksichtigt, was zu einem Defizit von rd. 3 Mio. € jährlich führt. Auch werden z.B. die Wartungskosten der während der Pandemie beschafften Lüftungsgeräte – Kosten rd. 220 T€ jährlich) ausdrücklich nicht zugewiesen.

-          Der Plafond für freiwillige soziale Leistungen beträgt für 2022 73,25 Mio. € (einschl. der Zuwächse für das Jugendfördergesetz, die Familienservicebüros und die Abschichtung für frühe Hilfen). Dem stehen entsprechende Istausgaben aller Bezirke i.H. von 102,53 Mio. € in 2020 gegenüber.

  • Auch führt der steigende Anteil von Vorgaben/Leitlinien/Zielbudgets/Abschichtung von Sonderprogrammen – und zukünftig auch die Umsetzung der geplanten Zielvereinbarungen – dazu, dass die meisten Mittelzuwächse 1:1 für feststehende Sachverhalte zu veranschlagen sind (und bei fehlender Verausgabung u.U. auch wieder negativ basiskorrigiert werden!) und somit für bestehende Unterfinanzierungen in anderen Bereichen gar nicht eingesetzt werden können.
  • Schließlich führt die Vorgabe der Richtwerte für Personal aller Voraussicht nach zu einer zu hohen Veranschlagung der Personalausgaben. Nach bisheriger Kalkulation sind aufgrund von Fluktuaktion und unbesetzten Stellen die tatsächlich benötigten Personalmittel rd. 3 Mio. € geringer als jetzt veranschlagt.

 

Einnahmen

 

Bei der Planung der Ansätze für das Einnahmefeld E 03 wird das Berechnungsprinzip der SenFin für die interne Vorgabe zu Grunde gelegt. Der Eckwert ist einzuhalten; wo dies nicht möglich ist, sind Ausgaben entsprechend zu senken. Anders als in den Vorjahren werden die Einnahmen aus Buß- und Verwarngeldern der Parkraumbewirtschaftung ab 2022 im entsprechenden Wirtschaftsplan veranschlagt bei gleichzeitiger Reduzierung der Einnahmevorgabe. Diese Änderung wirkt sich auch auf den Ausweis der Gewinnabgabe aus dem Wirtschaftsplan an den Bezirkshaushalt aus.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 04 und E 05 sind in Höhe der Vorgaben der SenFin zu veranschlagen.

 

Einnahmen der Einnahmefelder E 01 und E 02 (bis auf Mieten/Pachten und Verkaufserlöse Grundstücke) dienen der Finanzierung von Ausgaben in gleicher Höhe. Demzufolge dürfen Ausgaben (Personal, Sachmittel, Transfers) aus zweckgebundenen Einnahmen nur in Höhe korrespondierender Einnahmen veranschlagt werden.

 

Die Einnahmen aus Mieten, Erbbauzinsen und Pachten stehen nicht für Mehrausgaben zur Verfügung, da sie in die Berechnung des verfügbaren Budgets eingeflossen sind und damit der Gesamtdeckung dienen. Das betrifft vor allem die Einnahmen bei der SE Facility Management, dem Schul- und Sportamt und dem Straßen- und Grünflächenamt. Gleiches gilt für die Einnahmen aus dem Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung für die Inanspruchnahme bezirklicher Infrastruktur. Die Einnahmen (E02) aus Verkaufserlösen mussten entsprechend den Planungen der BIM GmbH veranschlagt werden, waren also nicht frei planbar und können daher auch nicht zur Gegenfinanzierung von Mehrbedarfen höher veranschlagt werden.

 

Ausgaben außerhalb des PSB

 

Die Ausgaben des Z-Teils sind entsprechend den Vorgaben bzw. Berechnungen der SenFin zu veranschlagen.

 

Die Untersetzung der Investitionsausgaben wurde im Rahmen der Anmeldung zur Investitionsplanung 2021 bis 2025 vorgenommen. Die Aufnahme der einzelnen Maßnahmen in den Haushaltsplan erfolgt jedoch nur, wenn die Bauplanungsunterlagen spätestens bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts durch die Bezirksverordnetenversammlung vorliegen.

 

Die Mittel der Pauschalen Zuweisung für Investitionen wurden in voller Höhe verplant und enthalten für 2022 und 2023 nur Beträge zur Fortführung bereits begonnenen Bauvorhaben. Eine Herausnahme von Maßnahmen zur Gegenfinanzierung von Defiziten oder Mehrbedarfen ist daher nicht möglich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

sind aus den Anlagen ersichtlich

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

werden mit dem Vorbericht zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 dargestellt

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Auswirkungen sind nicht erkennbar

 

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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