Drucksache - VIII-1526  

 
 
Betreff: Nachweis der im Haushaltsjahr 2020 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
12.08.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA BezVG 42. BVV am 16.06.2021
VzB BA BezVG 42. BVV Anlage1 am 16.06.2021
VzB BA BezVG 42. BVV Anlage2 am 16.06.2021
Beschlussempfehlung FinPersIm 43. BVV am 01.09.2021

Die im Haushaltsjahr 2020 ab einer Betragsgrenze von 50.000 € zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.766.896,91 € und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 691.688,25 werden genehmigt. Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) wurden nicht zugelassen.

 


Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung:

Der Ausschuss hat sich am 12.08. mit der Drucksache befasst und nimmt diese zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: 8(ja): 0(nein): 3(Enthaltung)

Begründung Ursprungsantrag Bezirksamt:

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, insbesondere zur Weiterführung bzw. Fertigstellung von Baumaßnahmen sowie zur Finanzierung von Bewirtschaftungs-, Unterhaltungs- und Transferausgaben mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.458.585,16 € zugelassen werden.

Diesen über- und außerplanmäßigen Ausgaben standen zum Ausgleich Mittel in gleicher Höhe gegenüber, teilweise resultierend aus zeitlichen Verschiebungen aktueller Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 284 T€ sowie überwiegend durch Basiskorrekturen. Im Ergebnis konnte der gesamte Ausgleich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben jedoch nur mit Holfe des gemäß § 12a Haushaltsgesetz neutral gestellten Jahresergebnises in Höhe von rd. 5,3 Mio € herbeigeführt werden.

Das Bezirksamt bittet die BVV Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

Rechtsgrundlage

§ 37 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2020 und damit auf den Haushaltsplan 2022

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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