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Drucksache - VIII-1526
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Die im Haushaltsjahr 2020 ab einer Betragsgrenze von 50.000 € zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 9.766.896,91 € und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 691.688,25 € werden genehmigt. Über- oder außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) wurden nicht zugelassen.
Begründung Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung: Der Ausschuss hat sich am 12.08. mit der Drucksache befasst und nimmt diese zur Kenntnis. Begründung Ursprungsantrag Bezirksamt: Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, insbesondere zur Weiterführung bzw. Fertigstellung von Baumaßnahmen sowie zur Finanzierung von Bewirtschaftungs-, Unterhaltungs- und Transferausgaben mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 10.458.585,16 € zugelassen werden. Diesen über- und außerplanmäßigen Ausgaben standen zum Ausgleich Mittel in gleicher Höhe gegenüber, teilweise resultierend aus zeitlichen Verschiebungen aktueller Investitionsmaßnahmen in Höhe von rd. 284 T€ sowie überwiegend durch Basiskorrekturen. Im Ergebnis konnte der gesamte Ausgleich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben jedoch nur mit Holfe des gemäß § 12a Haushaltsgesetz neutral gestellten Jahresergebnises in Höhe von rd. 5,3 Mio € herbeigeführt werden. Das Bezirksamt bittet die BVV Einzelheiten den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Rechtsgrundlage § 37 LHO, § 36 Abs. 2 b i.V.m. Abs. 3 BezVG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG Haushaltsmäßige Auswirkungen Auswirkungen auf das Jahresabschlussergebnis 2020 und damit auf den Haushaltsplan 2022 Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit keine Auswirkungen
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