Drucksache - VIII-1522  

 
 
Betreff: Neuausrichtung der Drucksache VIII-0502- Robert-Rössle- Ganzheitliche Betrachtungsweise und Anwohnerwillen beachten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Tobias Thieme (fraktionslos)BV Tobias Thieme (fraktionslos)
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Thieme(fraktionslos) 42. BVV am 16.06.2021

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob Robert Rössle in der Zeit des Nationalsozialismus ein geistig-politischer Wegbereiter und Verfechter dieser Ideologie und Gewaltherrschaft war und ob im Kontext einer ganzheitlichen Beurteilung seiner Lebensleistung somit die Voraussetzungen für die Umbenennung der Robert-Rössle-Straße in Berlin-Buch vorliegen.“

Ein Volk wächst an seiner Geschichte, seiner Aufarbeitung und flieht nicht davor durch Auslöschung von Namen.


Begründung:

In der Bürgerveranstaltung Dezember 2019 in Berlin- Buch und in der öffentlichen Online-Ausschusssitzung Mai 2021 kristallisierte sich heraus, dass von allen Seiten außer der von Fr. Dr. Linz eine ganzheitliche Betrachtung des Lebensganges von dem Wissenschaftsarzt und Wiederaufbauorganisator des Medizinstandortes Buch und der Charite´ vorgenommen wird.

Dass dieser Arzt sich nicht von der Methodik und dem ethischen Stand der Humanbetrachtung dieses Jahrhunderts des Kaiserreichs und der Weimarer Republik, noch weniger der NS-Zeit, entziehen konnte, wird von allen hervorgehoben. Aber wie auch in heutiger Zeit in Strafverfahren üblich müssen auch in dieser Beurteilung sein soziales Umfeld und sein Lebenswerk als urteilseinflussnehmende Faktoren gewürdigt werden.

Verdienste seines Wiederaufbauwerkes von beiden deutschen Staaten gewürdigt müssen auch wie bei Tätern als Resozialisierungsprozess mit in die Entscheidung Einfluss nehmen.

Im Urtext wird von „Voraussetzungen für die Umbenennung“ gesprochen, wo sind diese detailiert als Abwägungskriterien beschrieben, von wem?

Es wird im Urtext von zwei Kriterien gesprochen, nämlich „ein aktiver Gegner der Demokratie“ und geistig-politischer Wegbereiter und Verfechter der nationalsozialistischen Ideologie und Gewaltherrschaft“. Beide sind mit „und“ verbunden, müssen also beide zutreffen im Gegensatz zu „oder“!

Wie kann Rössle ein Gegner der Demokratie gewesen sein in einem Unrechtsstaat, einer Diktatur?! Das geht überhaupt nicht. Der Verfasser des Urtextes meint wohl die Demokratieauffassung der nachfolgenden Zeit der Bundesrepublik und aus unserem Zeitverständnis, aber kann eine historische Person einem Staatsrechtsverständnis unterworfen werden, welches es zu seiner Zeit noch gar nicht gab? Oder wird die Demokratie der Weimarer Republik gemeint, so kann man konsensual sagen, nein, er war deren Demokratie kein Gegner.

Somit muss rein definitiv vom Urtext des Beschlusses mit „Nichterfüllung der benannten zwei Kriterien“ zur Abwägung auf Umbenennung geantwortet werden, ohne auf das Kriterium Nr.2 überhaupt endgültig einzugehen. Aber auch dort überwiegen die Abwehrargumentationen der drei hinzugezogenen Kompetenzkräften. Und nicht zu vergessen den deutlich in 2019 zum Ausdruck gekommenen Anwohnerwillen. Die Bucher wollen sich nicht der letzten Erinnerung an diese historische Klinik als Bestandteil ihrer Identität und Heimatgefühles beraubt sehen.

In einer Zeit der Umbenennungen aller Personennamen in Städten, welche heute nicht mehr unserem Ethikstandard entsprechen, stellt aber auch eine sehr radikale Auseinandersetzung mit unserer Geschichte dar: Nämlich der der Flucht vor Auseinandersetzung, Aufarbeitung und Identität, einer scheinbaren Angst vor Mahnmalen und greifbaren Stadtpunkten zur Geschichtserklärung für kommende Generationen.

Die Zielstellung der erklärenden Tafeln für Besucher dort, vorgetragen von Dr. Schiller- Campus Buch, und dies auch bei anderen Namen von Personen der Kaiserzeit anzuwendend sind insbesondere als praktischer Geschichtsunterricht für Schulklassen geeignet. Der Bedeutung des Prinzipes des „integralen Historismus“ kann hier entsprochen werden und somit beispielgebend in einer scheinbaren Welle des Umbenennungs-Mainstreams fungieren.

 

 
 

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