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Drucksache - VIII-1515
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Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht bereits bei der kommenden Haushaltsplanaufstellung 2022/2023 und dann folgend regulär darauf zu achten, dass die Schulhöfe (Produkt Schulaußenfläche) in einem gerechten Maß bei der Verteilung der finanziellen Mittel des Grünflächenamtes im Vergleich zu den Produkten Grünanlagen und Spielplätzen berücksichtigt werden. Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung (federführend): Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.08. mit der Drucksache befasst. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass insb. das Ziel einer „gerechten“ Verteilung viele Fragen offen läßt und das bestehende Problem der unzureichenden finanziellen Ausstattung der Pankower Grünflächen und der Schulhöfe. Festzuhalten ist, dass die Zuweisung von Mitteln auf Basis eines definierten Produktes erfolgt. Das SGA geht bei der Pflege der Grünflächen nach entsprechender Dringlichkeit und Pflegestufen vor. Um die Grünflächenpflege im Vergleich zu den Vorjahren hatte die BVV im Rahmen der Haushaltsaufstellung die Mittel für das SGA bereits erhöht. Darüber hinaus sieht der Ausschuss hier eher die Notwendigkeit einer Dienstvereinbarung zwischen dem SGA und dem Schulamt. Diese besteht bisher leider nicht. Da der Antrag keine konkreten Vorgaben macht, wie eine „gerechte“ Verteilung der Mittel definiert werden soll, insb. da davon auszugehen ist, dass bei begrenzten Mitteln eine Umverteilung zugunsten der Schulen zulasten anderer Grünflächen ginge, lehnt der Ausschuss den Antrag mehrheitlich ab. Stellungnahme Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit (mitberatend): Der Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit hat sich mit der Drucksache in der Sitzung am 11.08. 2021 befasst. Der Ausschuss empfiehlt ohne Gegenstimmen die Annahme des Antrages. Abstimmungsergebnis: Ja – 9 Nein – 0 Enthaltung – 3 Begründung: Der Antrag wurde in der Sitzung am 11.08.2021 durch den Ausschuss behandelt. Nachdem die Einreichende Fraktion den Antrag vorgestellt hat, wurde im Ausschuss zu Bedenken gegeben, dass insgesamt zu wenig Geld für das Grünflächenamt zur Verfügung steht und eher das Land aufgefordert werden sollte auskömmliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Einreicher erläuterten, dass der Antrag in seiner Form die Forderung nach mehr Mitteln in keiner Weise ausschließt. Vielmehr ist es aber auch in der Verantwortung des Bezirkes die real zur Verfügung stehenden Mittel auch so zu verteilen, dass alle Belange, die aus dem Titel finanziert werden, bedacht werden. Dies ist in den letzten Jahren zum Nachteil der Schulaußenflächen nicht geschehen und sollte bei künftigen Haushaltsaufstellungen bedacht werden. Nach dem die Diskussion sich schnell erschöpft hatte, stimmte der Ausschuss dem Antrag ohne Gegenstimmen zu. Stellungnahme Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (mitberatend): Der Ausschuss hat sich auf seiner Sitzung vom 17.08.2021 mit der vorgelegten Drucksache unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit, beschäftigt. Auch hier wurden zwei Kernfragen debattiert, zunächst wurde die Befürchtung geäußert, dass hier die Schulaußenflächen zu Lasten der Spielplätze und Grünanlagen bevorzugt werden sollen. Der Hinweis, dass eine bessere finanzielle Ausstattung des gemeinsamen Finanztitels des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) vom Antragsgegenstand unbenommen sei, vermochte mehrheitlich nicht zu überzeugen, vielmehr wurde auf die insgesamt viel zu geringen Finanzmittel für die Sanierung gesperrter Spielplätze und einer hinreichenden Grünanlagenpflege verwiesen. Die einstimmige Zustimmung des mitberatenden Ausschusses für Schule Sport und Gesundheit wurde als parteilich in eigener Sache gering gewichtet. Darüber hinaus wurde auf den grundsätzlichen Aspekt der finanzsystematischen Fehlzuordnung der Schulaußenflächen in die Zuständigkeit des SGA abgestellt. Praktisch handelt das SGA als Dienstleister für das Schulamt, muss aber seine Dienstleistung zusätzlich auch noch selbst finanzieren. Die aus dieser finanzsystematischen Fehlkonstruktion resultierende stiefmütterliche Behandlung der Schulaußenflächen, die sich in einem deutlichen Missverhältnis der Aufwendungen gegenüber Spielplätzen und Grünanlagen äußert, sowie bevorstehende Sperrungen von Schulhöfen, wurden vom Ausschuss zur Kenntnis genommen, konnten diesen jedoch mehrheitlich auch nicht von der Notwendigkeit eines Handelns außerhalb dogmatischer Erwägungen überzeugen.
Der Ausschuss empfiehlt daher, mit 7 Nein-Stimmen, bei 5 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, die Ablehnung der Drucksache.
Stellungnahme Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung (mitberatend): Der Ausschuß für Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich auf seiner Sitzungen am 18. August 2021 mit der vorgelegten Drucksache beschäftigt, und stellt dazu aus fachlicher Sicht fest: Der Ausschuß stellt mehrheitlich fest, daß Schulhöfe keine öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen sind. Darauf legt sowohl der FB Schule als auch die einzelnen Schulen großen Wert. Insofern erfolgt der Einsatz von Mittel für den Unterhalt Öffentlichen Grüns (Grünanlagen, Spielplätze, Straßenbegleitgrün) für Schulhöfe auf einer fragwürdigen Grundlage. So gibt es derzeit keine Servicevereinbarung in der Sache. Auf Nachfrage des Ausschusses hat das SGA in der Sitzung zudem ausgeführt, daß der Verkehrssicherungspflicht auf Schulhöfen nachgekommen wird. Mehr kann, angesichts der nicht bedarfsgerechten finanziellen Zumessung für den Unterhalt Öffentlichen Grüns, meist auch für öffentlich zugängliche Grünanlagen nicht gewährleistet werden. Der Ausschuß lehnt die Drucksache mit 3 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen ohne Enthaltung ab.
Begründung Ursprungsantrag Fraktion der SPD: Schulhöfe werden nicht durch das Schulamt unterhalten, sondern durch das Straßen- und Grünflächenamt. Sanierungen, Reparaturen oder andere Arbeiten werden durch das Grünflächenamt beauftragt und finanziert. Leider sind die Schulhöfe und die ungedeckten Schulsportanlagen im Bezirk Pankow zu einem großen Teil in einem verbesserungswürdigen, bis schlechten Zustand. Wie aus der Antwort auf die Kleinen Anfrage 1021/Vlll hervorgeht, wird für Schulaußenflächen nicht nur absolut deutlich weniger ausgegeben als für Grünanlagen oder Spielplätze, der eigentliche Mehrbedarf ist prozentual am Ist auch doppelt so hoch wie bei Grünanlagen oder Spielplätze. |
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