Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 18.05.2021 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Aktualisierung des Frauenförderplans des Bezirksamtes Pankow (2020)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 folgende Beschluss gefasst:
Der als Anlage beigefügte aktualisierte Frauenförderplan 2018 – 2023 des Bezirksamtes Pankow wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die örtliche Frauenvertreterin des Bezirksamtes Pankow von Berlin aktualisiert.
Begründung
Gemäß § 4 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) erstellt jede Einrichtung nach § 1 LGG auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation einen Frauenförderplan. Der Frauenförderplan ist für sechs Jahre zu erstellen und danach fortzuschreiben. Nach spätestens zwei Jahren ist er an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der Frauenförderplan wurde ausgehend vom Stichtag 30.06.2020 aktualisiert.
In Erledigung der Drucksache-Nr.: VIII-1083/2020 der BVV „Gleichbehandlungscheck des ADS anwenden“ vom 05.05.2020 wurde der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zugesagt, zukünftig den auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Berlin (LGG) regelmäßig erstellten Frauenförderplan für das Bezirksamt Pankow der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zugeben.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
Bezirksbürgermeister