Drucksache - VIII-1506  

 
 
Betreff: Aktualisierung des Frauenförderplans des Bezirksamtes Pankow (2020)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 42. BVV am 16.06.2021
VzK§15BezVG BA Anlage 42. BVV am 16.06.2021

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

18.05.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Aktualisierung des Frauenförderplans des Bezirksamtes Pankow (2020)

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.05.2021 folgende Beschluss gefasst:

Der als Anlage beigefügte aktualisierte Frauenförderplan 2018 2023 des Bezirksamtes Pankow wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die örtliche Frauenvertreterin des Bezirksamtes Pankow von Berlin aktualisiert.

Begründung

Gemäß § 4 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin (LGG) erstellt jede Einrichtung nach § 1 LGG auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwartenden Fluktuation einen Frauenförderplan. Der Frauenförderplan ist für sechs Jahre zu erstellen und danach fortzuschreiben. Nach spätestens zwei Jahren ist er an die aktuelle Entwicklung anzupassen. Der Frauenförderplan wurde ausgehend vom Stichtag 30.06.2020 aktualisiert.

In Erledigung der Drucksache-Nr.: VIII-1083/2020 der BVV „Gleichbehandlungscheck des ADS anwenden“ vom 05.05.2020 wurde der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zugesagt, zukünftig den auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes Berlin (LGG) regelmäßig erstellten Frauenförderplan für das Bezirksamt Pankow der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zugeben.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 
 

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