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Drucksache - VIII-1387
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Denkmalschutz für Elemente des ehemaligen Mauerstreifens am S-Bahnhof Wollankstraße/Schulzestraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1387 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich an das Landesdenkmalamt mit dem Anliegen zu wenden, den ehemaligen Mauerstreifen zwischen dem S-Bahndamm am Bahnhof Wollankstraße und den Häusern Schulzestraße 22 bis 43 mit den dort erhaltenen Elementen bzw. Fragmenten der Grenzsicherungsanlagen als Teil der Gesamtanlage Berliner Mauer in die Denkmalliste aufzunehmen. Zu diesen Elementen gehören:
- Der Kolonnenweg zwischen Wollankstraße und Wilhelm-Kuhr-Straße
- Die sechs Leuchtmasten entlang des Kolonnenweges (plus der Leuchtmast am Regenrückhaltebecken auf der nördlichen Seite der Wilhelm-Kuhr-Straße)
- Die zwei Fragmente der Hinterlandsicherungsmauer an den beiden äußeren Ecken des Gebäudes Schulzestraße 22
- Die Fragmente der Hinterlandsicherungsmauer in Höhe der Schulzestraße 41 – 43 im unteren Bereich (Boden)
- Die Fragmente der Berliner Mauer („2. Generation“) nördlich des nordöstlichen Eingangs des S-Bahnhofes Wollankstraße im unteren Bereich (Boden)
- Der ehemalige Parkplatz der Grenzsicherungskräfte (Betonplattenweg) zwischen Wollankstraße und dem nordöstlichen Eingang zum S-Bahnhof Wollankstraße.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, in Zusammenarbeit mit der Stiftung Berliner Mauer zu prüfen, wie die historischen Spuren des Mauerstreifens angemessen sichtbar gemacht werden können, ohne die vorhandenen oder geplanten Zuwegungen zum S-Bahnhof Wollankstraße zu beeinträchtigen. Vorrangig sollten dort Informationstafeln bzw. -stelen entstehen, auf denen über die erhaltenen Elemente der früheren Grenzanlagen informiert und mit historischen Fotos der ursprüngliche Zustand des Mauerstreifens dokumentiert wird. Die denkmalpflegerische Sicherung soll dabei mit den Wegenetz-Planungen des Landschaftsschutzgebiets "Ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide, Bürgerpark" abgestimmt werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Nach Einbeziehung der Stiftung Berliner Mauer und Auswertung vorhandener Archivmaterialien hat das Landesdenkmalamt Berlin in Folge des BVV-Beschlusses die Denkmalerfassung zu den überlieferten Zeugnissen der Berliner Hinterlandsicherungsmauer aktualisiert. In der Position der Denkmalliste Berlin Nr.: 09040273 ist der Teilbereich zwischen dem S-Bahndamm am Bahnhof Wollankstraße und den Häusern an der Schulzestraße wie folgt aufgeführt: „Berliner Mauer, Grenzanlagen mit Mauerabschnitten und Wachtürmen, 1961-1989; Bornholmer Straße, Hinterlandsicherungsmauer auf der nördlichen Böschung der östlichen Brückenrampe; Dolomitenstraße 47 / Maximilianstraße, Hinterlandsicherungsmauer am Bahndamm; Hertzstraße 59 / Kurze Straße 5,7 / Schillerstraße, Hinterlandsicherungsmauer am Bahndamm der Niederbarnimer Eisenbahn (siehe Gesamtanlage Hertzstraße 61-75); entlang der Norwegerstraße, zwischen Behmstraße und Malmöer Straße, Hinterlandsicherungsmauer und Sicherungsmauer am Bahndamm; zwischen S-Bahnhof Wollankstraße und Schulzestraße 22-44, Wilhelm-Kuhr-Straße 30-32, 59-62, Wollankstraße 23, Grenzstreifen mit Resten der Hinterlandsicherungsmauer, Kolonnenweg, Lichttrasse; Schwedter Straße / Eberswalder Straße, Hinterlandsicherungsmauer im Mauerpark (siehe Denkmalliste Mitte, Gesamtanlage Berliner Mauer, siehe Denkmalliste Friedrichshain-Kreuzberg, Gesamtanlage Berliner Mauer und siehe Denkmalliste Köpenick-Treptow, Gesamtanlage Berliner Mauer, siehe Denkmalliste Reinickendorf, Gesamtanlage Berliner Mauer, siehe Denkmalliste Spandau, Gesamtanlage Berliner Mauer)“ Nunmehr sind alle überlieferten baulichen Bestandteile denkmalgeschützt. Zum besseren visuellen Verständnis wird auf die Denkmalkarte Berlin verwiesen: Im Rahmen der Auswertung vorhandener Archivmaterialien stellte die Stiftung Berliner Mauer klar, dass es nach ihren Forschungsergebnissen keinen Parkplatz der Grenzsicherungskräfte (Betonplattenweg) zwischen Wollankstraße und dem nordöstlichen Eingang zum S-Bahnhof Wollankstraße gab. Im Zuge der mit der Erneuerung der Fernbahngleise verbundenen Herstellung einer Lärmschutzwand hat sich das Bezirksamt an die Projektverantwortlichen der Deutschen Bahn gewandt. Ziel war es, trotz abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren, alle nachträglich unter Denkmalschutz gestellten Bestandteile der Grenzanlagen im Bereich der Schulzestraße zu erhalten. Im Ergebnis der Abstimmungen vor Ort unter Einbeziehung des Landesdenkmalamtes Berlin und der Stiftung Berliner Mauer ist im Bereich der Sparbögen der Bahntrasse ein vollständiger Erhalt der hier im Boden vorhandenen Fundamentreste einer älteren Generation der Grenzmauer aus technischen Gründen nicht möglich. Der geplante Ersatz der Sparbögen durch eine Böschung erfordert Rodungsarbeiten in diesem Bereich. Um eine entsprechende Statik der neuen Böschung zu gewährleisten, sind auch die Baumstubben zwingend zu entfernen. Da der Baumbewuchs die Fundamentreste der Grenzmauer über- und unterwurzelt hat, ist eine beschädigungsfreie Rodung inklusive der Stubben nicht möglich. Auch wenn die Rodung unter höchstmöglicher Rücksichtnahme auf die Bestandteile des Denkmals erfolgt, sind Schäden an den Fundamenten nicht zu vermeiden. Bei der aktuellen Umsetzung der Arbeiten hat sich diese Einschätzung leider bestätigt. Die Eingriffe und Schäden beschränken sich explizit auf den Bereich der Sparbögen. Im weiteren Verlauf der vorhandenen Böschung wird auf sämtliche Eingriffe verzichtet, die Fundamentreste werden hier in situ und störungsfrei erhalten. Durch die zwingend erforderlichen Arbeiten werden die ohnehin stark reduziert überlieferten Reste der Grenzanlagen zwar weiter dezimiert. Allerdings müssen jedoch auch die Belange der Bahn und das damit verbundene öffentliche Interesse der intakten Verkehrsinfrastruktur Berücksichtigung finden. Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki | Cornelius Bechtler |
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