Drucksache - VIII-1375  

 
 
Betreff: Zertifizierung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
18.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche digitale Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.09.2024    25. ordentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 38. BVV am 20.1.2021
2. Ausfertigung Antrag Linke und Bü´90/Grüne 38. BVV am 20.01.2021
Beschlussempfehlung FinPersIm 40. BVV am 24.03.2021
VzK §13 BezVG BA, SB 25. BVV am 18.09.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin              

 

 

 

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1375

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Zertifizierung als "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.21 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1375

Das Bezirksamt wird ersucht, sich als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ zertifizieren zu lassen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Auf Grundlage der o.g. Drucksache wurde eine Zertifizierung als „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ geprüft.

Die Initiative „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ von EU und ADFC will Menschen den Arbeitsweg mit dem Fahrrad erleichtern, indem Firmen fahrradfreundlich werden. Dafür vergibt der ADFC das gleichnamige, drei Jahre gültige EU-Zertifikat in drei Abstufungen (Bronze, Silber, Gold). Die EU-weite Zertifizierung zum fahrradfreundlichen Arbeitgeber wird in Deutschland exklusiv vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) durchgeführt.

Bei der Zertifizierung wird die Fahrradfreundlichkeit in verschiedenen Aktionsfeldern bewertet. Punkte gibt es für ausreichend vorhandene und gut ausgestattete Fahrradstellplätze, Umkleidemöglichkeiten und Duschen, saisonale Fahrradchecks oder die Anschaffung von Diensträdern. Unverzichtbar für die Zertifizierung zum fahrradfreundlichen Arbeitgeber ist ein betrieblicher Mobilitäts- oder Radverkehrskoordinator bzw. eine -Koordinatorin.

In einem ersten Schritt erfolgt die Selbstevaluation des Betriebes. Der Selbsttest zeigt, wie fahrradfreundlich das Unternehmen schon ist und ob es ausreichend Punkte für eine Zertifizierung sammelt. Dies wurde am Beispiel des Standortes Berliner Allee 252, 13088 Weißensee durchgeführt (siehe Anlage 1). Der Standort ist einer der drei großen Hauptstandorte mit einer vergleichsweise gut bestehenden Fahrradinfrastruktur für Mitarbeitende. Im Ergebnis zeigt sich jedoch, dass die Mindestpunktzahl (88 von 281) nicht erreicht wird (76) und eine Zertifizierung daher ad hoc nicht möglich ist. Herauszustellende Punkte sind:

Information, Kommunikation und Motivation hier müsste deutlich mehr internes Fahrradmarketing erfolgen und die Motivation hin zum Fahrradfahren erfolgen. Momentan gibt es weder eine Stelle, noch sind Mittel für eine solche z.B. Mobilitäts- oder RadverkehrskoordinatorIn angemeldet/vorgesehen. Eine solche Stelle müsste im gehobenen Dienst angesiedelt werden und würde ca. 46. 500 € brutto (E 11, erste Stufe) jährlich Kosten. Zusätzlich kämen Kosten für die betriebsinternen Kampagnen von schätzungsweise ca. 5.000 € brutto jährlich hinzu.

Koordination, Organisation hier müsste ein Leitziel/eine Strategie zur Erhöhung des Radverkehrs definiert werden und der Radverkehr auch finanziell (z.B. Fahrradleasing Jobrad) gefördert werden. Ein Kostenzuschuss für das Jobradleasing würde bei 50 € brutto monatlich je Mitarbeitendem und einer geschätzten Nutzendenzahl von 500 Beschäftigten bei jährlich ca. 300.000 € liegen. Zusätzlich müsste in diesem Bereich der Fuhrpark teilweise auf Fahrräder umgestellt werden. Da Fahrräder in der Beschaffung und im Unterhalt günstiger als motorisierte PKW/Transporter sind, könnte hier eine derzeit nicht abschätzbare monetäre Einsparung erfolgen.

Infrastruktur hier müssten sowohl Investitionen in flächendeckende, befestigte, überdachte Fahrradabstellanlagen, als auch Umkleideräume, Duschen und Trockenräume bereitgestellt werden. In geplanten Neubauprojekten wie der Fröbelstraße 15 oder der BA 252/Hof sind derlei Anlagen eingeplant. Für alle bestehenden, teils unsanierten und nicht ausgestatteten Standorte müsste dies geplant und umgesetzt werden. Hier ist nur mit einer mittel- bis langfristigen Umgestaltung zu rechnen. Die Kosten im Bereich Ausbau Infrastruktur können für 10 Standorte mit insgesamt ca. 300.000 € brutto geschätzt werden.

Zusätzlich ist alle drei Jahre mit Zertifizierungskosten von ca. 3.500 € brutto zu rechnen.

Auf Grund der vorhergehenden Aussagen ist derzeit eine Zertifizierung als Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ nicht möglich. Mittel- bis langfristig kann eine Zertifizierung sinnvoll sein. Dazu müssen die aufgeführten Kosten finanziert werden und eine Koordinierende Stelle geschaffen werden. Die derzeit geschätzten Gesamtkosten lägen einmalig bei 303.500 € brutto und jährlich bei 351.500 € brutto.

Unabhängig von der Zertifizierung ist das Bezirksamt stetig bemüht, die Infrastruktur für Radfahrende im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kosten weiter auszubauen (vgl. DS VIII-0949 Infrastruktur für Rad fahrende BA-Mitarbeiter) und die Nutzung von Fahrrädern für Dienstfahrten zu fördern (vgl. DS VIII-1019 Dienstfahrräder).

Wir bitten daher darum, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Dr. Cordelia Koch

Bezirksbürgermeisterin
 

 
 

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