Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-1372
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung |
Schlussbericht |
„Digitale Hausmeister“? - Digitalisierung an Schulen auch personell ermöglichen! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 40. Sitzung am 24.03.2021 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1372/2021.
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dafür auszusprechen, dass jede öffentliche Schule eine Stelle für eine IT-Fachkraft für die Aufgaben des Aufbaus, der Betreuung und der Weiterentwicklung der digitalen Arbeitsmittel erhalten soll.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt Pankow hat sich gemäß des o. g. Ersuchens an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gewandt und auf die Probleme im Bereich der IT-Aufgaben im Schulalltag mit Nachdruck hingewiesen.
Wie bereits im 1. Zwischenbericht deutlich gemacht, teilt das Bezirksamt Pankow ausdrücklich die Einschätzung, dass hinsichtlich der stetig fortschreitenden Digitalisierung in der Berliner Schullandschaft auch die personellen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule zwingend geschaffen werden müssen. Das Bezirksamt hat in der Vergangenheit wiederholt in den dafür zuständigen Gremien (z. B. in den Runden der für Bildung zuständigen Bezirksstadträte und im Rahmen des Digitalgipfels) diese Forderung an die Senatsverwaltung für Bildung (SenBJF) herangetragen und wird dies auch weiterhin mit Nachdruck wiederholen. Da die gegenwärtige Personalsituation noch immer erhebliche Defizite aufweist und aus Sicht des Bezirksamtes nicht ausreichend Personal zur Verfügung steht, wird es diesbezüglich weiterhin alle Möglichkeiten in Erwägung ziehen, um auf das bislang ungelöste Problem aufmerksam zu machen und perspektivisch Abhilfe schaffen zu können.
Da dem Ersuchen der BVV entsprochen wurde, bitten wir, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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