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Drucksache - VIII-1363
siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der VorlageGründung einer Grundschule im Ortsteil Weißensee am Standort Rennbahnstraße 45, 13086 Berlin zum Schuljahr 2022/2023. |
Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Bezirk Pankow von Berlin gründet zum Schuljahr 2022/2023 im Ortsteil Weißensee am Standort Rennbahnstraße 45, 13086 Berlin eine Grundschule mit der Schulnummer 03G49.
Begründung
a) Gegenwärtiger Sachstand
Der 1. Bauabschnitt in Form eines modularen Ergänzungsbaus (MEB), errichtet in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, ist bereits fertig gestellt und wird ab Ende des Jahres 2020 als Filiale der Grundschule am Wasserturm (03G22) genutzt.
b) Entwicklung der Schülerzahlen
Zur Deckung des schulischen Bedarfs in den Ortsteilen Weißensee und Heinersdorf, die zum Prognoseraum 5 (Südliches Weißensee) gehören, ist die Errichtung des o.g. Schulstandortes zwingend notwendig. Die Anzahl der zu benötigten Schulplätze wird sich in den kommenden Jahren durch Nachverdichtung im Wohnungsbau deutlich erhöhen.
Entwicklung der Planungsregion – Südliches Weißensee
Schülerzahlenentwicklung
Kapazität in Plätzen
Anmerkung: Einwohner meint Personen im Alter von 6 bis unter 12 Jahren
Die Planungsregion ist aktuell im Grundschulbereich deutlich defizitär versorgt. So werden SchülerInnen im Schuljahr 2020/2021 von der Grundschule am Hamburger Platz (03G01) zur Grundschule am Wasserturm (03G22) zwangsumgelenkt. Letzte bekommt im IV. Quartal 2020 den MEB Rennbahnstraße als Filiale hinzu. Geplant ist, den Standort Rennbahnstr. zum Schuljahr 2022/2023 mit einem 2.Bauabschnitt zum eigenständigen Schulstandort auszubauen, um das Schulplatzdefizit in der Schulregion zu mindern. Die Neugründung geht mit der Neuzuschneidung der Einschulungsbereiche in der Planungsregion einher.
c) Organisation des Schulbetriebes
Die neue Schule wird 5-zügig. Es werden vom ersten bis zum sechsten Schuljahr jeweils fünf Klassen eingerichtet. Dies entspricht 720 Schulplätze. Im ersten Bauabschnitt wurde ein Modularer Ergänzungsbau (MEB) für einen Klassenzug errichtet. Der danach entstehende Schulneubau wird Platz für die weiteren vier Züge bieten.
d) Beteiligungen
Der Bezirksschulbeirat (BSB) wurde über die Pläne für den Grundschulstandort Rennbahnstraße 45 im Sinne des §111 Abs. 3 Ziffer 2 SchulG am 01.10.2018 und in den Sitzungen am 23.05.2019 und 16.06.2019 informiert und beteiligt. Im Ausschuss für Schule und Sport wurde über die Neugründung vom zuständigen Bezirksstadtrat in der Sitzung am 15.01.2020 berichtet.
Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
e) Finanzierung Schulneubau
Der notwendige Schulneubau wurde in die Investitionsplanung 2017 bis 2021 aufgenommen. Für das Haushaltsjahr 2018/2019 ist im Kapitel/Titel 9810/72002 die Maßnahme „Neubau eines MEB mit integrierter Mensa“ in Höhe von 6 Mio. EUR (aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Nachhaltigkeitsfonds) als erster Bauabschnitt aufgeführt.
Der zweite Bauabschnitt ist mit dem Neubau einer 4-zügigen Grundschule in der Grundschulplanungsregion Weißensee/Heinersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von 44 Mio. EUR im Kapitel/Titel 2712/70100 erfasst. Errichtet wird der Neubau in Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Die voraussichtliche Fertigstellung ist für das Schuljahr 2022/2023 geplant.
Rechtsgrundlage
§ 109 Absatz 2, 3, § 111 Absatz 3 Ziffer 2 SchulG sowie § 12 Abs. 2 Ziff. Nr. 10 und § 36 Abs. 2b, 3 BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine (siehe Punkt e).
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Neugründung der Grundschule in der Rennbahnstraße 45 mit der Schulnummer 03G49 dient der Anpassung der Grundschulversorgung an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren.
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | Quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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| X | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
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- Verringerung des Individualverkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
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- Schadstoffe - Lärm | X |
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| X |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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