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Drucksache - VIII-1355
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Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen: Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Gravensteinstraße 47 ersucht:
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die Situation für Fußgänger und Radfahrer auf der gesamten Gravensteinstraße zu verbessern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend): Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung am 14.09.2021 beraten und teilt die Einschätzung des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung. Mit den vom Vorhabenträger geplanten 72 Stellplätzen beträgt die durchschnittliche Stellplatzzahl pro geschaffener Wohneinheit 0,85, mithin ein, auch für Randgebiete, überdurchschnittlicher und auskömmlicher Wert. Zwischenzeitlich wurde zudem ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger bzgl. der Errichtung eines Fußweges geschlossen. Somit ist die Drucksache inzwischen inhaltlich überholt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt daher mit 8 Nein-Stimmen, bei 3 Ja-Stimmen und keiner Enthaltung, die Ablehnung der Drucksache. Stellungnahme Ausschuss Verkehr und Öffentliche Ordnung (mitberatend): Der Ausschuß für Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich auf seinen Sitzungen am 21. Januar und am 2. September 2021 mit dem Antrag beschäftigt, und stellt dazu aus fachlicher Sicht fest: In der zweiten Lesung wurde durch das Bezirksamt bekannt, daß auf dem Grundstück 72 Stellplätze errichtet werden. Außerdem wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen, in dem die Errichtung eines Fußweges festgeschrieben wurde. Für den Ausschuß ist der Antrag damit mehrheitlich gegenstandslos. Der Ausschuß lehnt mit 1 Ja-Stimme gegen 7 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen den Antrag ab. Begründung Ursprungsantrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen: Auf Nachfrage in der BVV informierte das Bezirksamt in Beantwortung einer kleinen Anfrage und sodann in einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen über das Bauvorhaben auf der ehemaligen Kleingartenanlage Erlengrund. Hier sollen gemäß Bauvorbescheid 92 Wohneinheiten entstehen. Der Bauantrag geht immer noch von 83 Wohneinheiten und einem Gemeinschaftshaus aus. Gleichzeitig sind auf dem Gelände selbst nur 72 Kfz-Stellplätze vorgesehen. Diese werden, so zeigen sämtliche Erfahrungen, nicht ausreichen, um die benötigte Anzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück zu decken. Damit wird es neben dem zusätzlichen Fahrzeugverkehr auch zwangsweise zum Abstellen der Fahrzeuge in der Straße 76 und der Gravensteinstraße kommen. Beide Straßen verfügen über keine hergestellten Geh- und Radwege, sind schon heute stark genutzt und stellen für die Anwohner des Gebiets die einzig nutzbare Verbindung in den Ortskern Buchholz dar. Wenn im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben keine Verbesserungen vorgenommen werden, wird sich die Verkehrssicherheit in unserer Siedlung noch weiter verschlechtern und es nur eine Frage der Zeit sein, bis aus Sachschäden auch Personenschäden werden.
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