Drucksache - VIII-1355  

 
 
Betreff: Bauvorhaben in der Gravensteinstraße nur mit Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innenAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
07.01.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
11.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
02.09.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt     
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
14.09.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 37. BVV
Stellungnahme VerkOrd
Beschlussempfehlung StadtGrün 44. BVV am 29.09.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin möge beschließen:

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Gravensteinstraße 47 ersucht:

  1. die Errichtung ausreichend vieler Stellplätze auf dem Grundstück des Bauvorhabens zum Bestandteil von Genehmigungen und/ oder Verträgen zu machen, so dass auf der Gravensteinstraße keine Flächen in Anspruch genommen werden müssen und
  2. beim Vorhabenträger die Errichtung eines Fußweges entlang der Gravensteinstraße einzufordern.

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, die Situation für Fußnger und Radfahrer auf der gesamten Gravensteinstraße zu verbessern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 


Begründung der Beschlussempfehlung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen (federführend):

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat die Drucksache in seiner Sitzung am 14.09.2021 beraten und teilt die Einschätzung des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung.

Mit den vom Vorhabenträger geplanten 72 Stellplätzen beträgt die durchschnittliche Stellplatzzahl pro geschaffener Wohneinheit 0,85, mithin ein, auch für Randgebiete, überdurchschnittlicher und auskömmlicher Wert. Zwischenzeitlich wurde zudem ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger bzgl. der Errichtung eines Fußweges geschlossen. Somit ist die Drucksache inzwischen inhaltlich überholt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt daher mit 8 Nein-Stimmen, bei 3 Ja-Stimmen und keiner Enthaltung, die Ablehnung der Drucksache.

Stellungnahme Ausschuss Verkehr und Öffentliche Ordnung (mitberatend):

Der Ausschußr Verkehr und Öffentliche Ordnung hat sich auf seinen Sitzungen am 21. Januar und am 2. September 2021 mit dem Antrag beschäftigt, und stellt dazu aus fachlicher Sicht fest:

In der zweiten Lesung wurde durch das Bezirksamt bekannt, daß auf dem Grundstück 72 Stellplätze errichtet werden. Außerdem wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger abgeschlossen, in dem die Errichtung eines Fußweges festgeschrieben wurde.

r den Ausschuß ist der Antrag damit mehrheitlich gegenstandslos. Der Ausschuß lehnt mit 1 Ja-Stimme gegen 7 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen den Antrag ab.

Begründung Ursprungsantrag BV Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen:

Auf Nachfrage in der BVV informierte das Bezirksamt in Beantwortung einer kleinen Anfrage und sodann in einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen über das Bauvorhaben auf der ehemaligen Kleingartenanlage Erlengrund. Hier sollen gemäß Bauvorbescheid 92 Wohneinheiten entstehen. Der Bauantrag geht immer noch von 83 Wohneinheiten und einem Gemeinschaftshaus aus. Gleichzeitig sind auf dem Gelände selbst nur 72 Kfz-Stellplätze vorgesehen. Diese werden, so zeigen sämtliche Erfahrungen, nicht ausreichen, um die benötigte Anzahl an Stellplätzen auf dem Grundstück zu decken. Damit wird es neben dem zusätzlichen Fahrzeugverkehr auch zwangsweise zum Abstellen der Fahrzeuge in der Straße 76 und der Gravensteinstraße kommen. Beide Straßen verfügen über keine hergestellten Geh- und Radwege, sind schon heute stark genutzt und stellen für die Anwohner des Gebiets die einzig nutzbare Verbindung in den Ortskern Buchholz dar.

Wenn im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben keine Verbesserungen vorgenommen werden, wird sich die Verkehrssicherheit in unserer Siedlung noch weiter verschlechtern und es nur eine Frage der Zeit sein, bis aus Sachschäden auch Personenschäden werden.

 

 

 
 

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