Drucksache - VIII-1315  

 
 
Betreff: Haushaltsplanberatungen zum Bezirkshaushalt 2022/23
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und VerwaltungsmodernisierungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.04.2024 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss FinImPers 37. BVV
VzK§13BezVG BA, ZB 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA, SB 22. BVV am 17.04.2024

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2024

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.:  VII-1315

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Haushaltsplanberatungen zum Bezirkshaushalt 2022/2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 09.10.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1315

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

bei der Vorlage des Eckwertebeschlusses und des Haushaltsplanentwurfes des Bezirksamtes die zu diesem Zeitpunkt beschlossenen Tarifsteigerungen vorzusehen,

der BVV per VzK „Grundzüge der Haushaltsplanaufstellung“ (analog zur Vorlage des Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf an die dortige BVV) vorzulegen und den Eckwertebeschluss in den Fachausschüssen vorzustellen,

den Fachausschüssen zu den Haushaltsplan-Beratungen Vorschläge aus der Beteiligung von Bürger*innen am Haushalt vorzulegen.

 

Die BVV vereinbart zur Optimierung des Verfahrens der Haushaltsplanberatungen, dass die Stellungnahmen der Fachausschüsse verpflichtend schriftlich, formal einheitlich und mit mindestens folgenden Angaben (per Formular, siehe Anlage) an den Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung möglichst 2 Werktage vor der 2. Lesung übergeben werden müssen:

Vorschlag von Änderungen der Ansätze (titelgenau, alter Ansatz, Änderung, fachliche Begründung),

Vorschlag für eine mögliche Gegenfinanzierung bei Erhöhung der Ansätze (aus den vom Fachausschuss beratenen Haushaltstiteln), 

Einschätzung der Ansätze der jeweiligen Haushaltsplanentwürfe in Bezug
auf das Gender Budgeting.

 

Außerdem verpflichtet sich die BVV, vorliegende Stellungnahmen von Gremien und Beratungsinstitutionen des Bezirksamtes und der BVV in der jeweils ersten Lesung der Fachausschüsse zu beraten. Dabei sind auch die von den Fachausschüssen nicht übernommenen Änderungsvorschläge nachrichtlich an den Ausschuss für Finanzen zu übermitteln.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Haushaltsplanverfahren 2022/2023 wurde während der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen unterbrochen und nach Konstatierung des Abgeordnetenhauses fortgesetzt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hatte deshalb im Juni 2021 die Vorgabe erteilt, dass in der VIII. Wahlperiode durch die Bezirksverordnetenversammlungen keine Beschlüsse zu den bezirklichen Haushaltsplanentwürfen gefasst werden, so dass alle weiteren Termine entfielen (s. Drucksache VIII-1531). Deswegen begann das Haushaltsjahr 2022 mit einer vorläufigen Haushaltswirtschaft. Um diese zügig zu beenden wurde der Haushalt 2022/2023 in einem sehr straffen Verfahren aufgestellt und von der BVV am 16.03.2022 beschlossen. Die Erste Lesung fand in den Fachausschüssen und die Zweite Lesung im Finanz- mit den Fachausschüssen statt.

Der Bürger:innenhaushalt konnte wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten erst im Entwurf des Haushaltsplanes 2024/2025 berücksichtigt werden. Die Gender Budgeting-Anlage zum Vorbericht wurde im Haushaltsplan 20224/2025 ausführlicher gestaltet.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch

 

 

 
 

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