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Drucksache - VIII-1303
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Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine mit angemessenem Grünanteil und der Renaturierung des Tempelteiches und des Tempelgrabens einhergehende umweltgerechte Bebauung mit Wohnungen auf der Brache zwischen Angerweg und Nordendstraße zu schaffen. Die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen vorgestellten Planungen zur Entwicklung dieser Fläche sollen als Grundlage hierfür dienen. Begründung Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen: Die hier in Rede stehende Bebauungsabsicht war bereits vor geraumer Zeit im Rahmen einer Präsentation der Investoren, Gegenstand einer kritischen Ausschussdebatte. Die seinerzeit geäußerten Kritikpunkte überwogen denn auch in der Sitzung vom 19.01.2021. Die als Brache bezeichnete Fläche einer ehemaligen Kleingartenanlage (KGA) ist im Flächennutzungsplan (FNP) als Grünfläche ausgewiesen. Eine Bebauung könnte somit nur mit erhöhtem planerischem Aufwand ermöglicht werden, wäre doch zunächst eine Änderung des FNP erforderlich, die seitens der zuständigen Senatsverwaltung lediglich auf ausdrücklichen Wunsch seitens des Bezirks erfolgen würde. Der in der Antragsbegründung angeführte und hinreichend bekannte Mangel an Wohnraum und sozialer Infrastruktur konkurriert zudem mit dem ebenfalls hinlänglich bekannten Mangel an Grünflächen im Bezirk Pankow. Der Ausschuss bekräftigte seine Auffassung, die bestehende Grünflächeneinstufung aufrecht erhalten zu wollen. Auschlaggebend hierfür war zunächst einmal, dass angesichts der äußerst geringen Planungsressourcen des Bezirks, die Realisierung anderer, insbesondere öffentlicher Wohnungsbauprojekte vorrangig vor der Aufstellung eines weiteren privaten B-Plans ist. Eine Bebauung der sich im Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB befindlichen Fläche stünde auch dem erklärten Willen der BVV entgegen, der zunehmenden Bodenversiegelung entgegenzutreten und eine Zersiedlung des Stadtrandes zu verhindern. Die Ausschussmitglieder sehen daher einen Erhalt als Grünfläche, ggfls. auch die (Wieder-)Errichtung einer KGA, auch mit Blick auf erforderliche Ausgleichsflächen, als geeignetere Nutzung an. Die Gefahr einer, ohne Bebauung zu befürchtenden, zunehmenden Vermüllung des Grundstücks hingegen, vermochte nicht zu überzeugen. Deren Vermeidung und Beseitigung fällt ebenso in den Bereich der Eigentümer:innen, wie das unternehmerische Risiko einer planungsrechtlich nicht erfolgenden Umsetzung privater Investorenvorstellungen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen empfiehlt daher mit 7 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen, mehrheitlich die Ablehnung der Drucksache.
Begründung Ursprungsantrag BV Johannes Kraft (Fraktion der CDU) für Bürger_innen: Die Begründung liegt u.a. in fehlendem Wohnraum, fehlenden Kitaplätzen und Sozialräumen in Pankow und der seit Jahren zunehmenden Vermüllung der Brachfläche. |
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