Drucksache - VIII-1302  

 
 
Betreff: Oberschulstandort in Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU 36 BVv am 11.11.2020
Änderungsantrag B´90/Grüne 36. BVV am 11.11.2020
Ausfertigung nach Beschlussfassung Fraktion der CDU, SPD und Linke 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 38. BVV am 20.01.2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
Berichtspflicht BA Juni 2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1302/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Oberschulstandort Französisch Buchholz

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1302

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin spricht sich in Abwägung aller Argumente und auf Grundlage der Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer Oberschule im Ortsteil Französisch Buchholz am Standort Rosenthaler Weg aus, sobald alle anderen in der Region zur Verfügung stehenden, verkehrlich bereits erschlossenen Schulstandorte in flächensparender und kreativer Weise so beplant wurden, dass dadurch die maximale Anzahl der Schulplätze zur Verfügung gestellt wird.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, diese Position der BVV Pankow den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Bildung, Jugend und Familie zu übermitteln und auf eine zügige Realisierung des Bauvorhabens einer Oberschule im Ortsteil Französisch Buchholz hinzuwirken.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie im 1. Zwischenbericht mitgeteilt, hat sich das Bezirksamt im Sinne des BVV-Anliegens mit einem Schreiben direkt an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW), hier den Senator, gewandt. Auch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) hat gegenüber SenSW ihre Präferenz übermittelt, die neue Oberschule am Standort Rosenthaler Weg zu errichten.

Am 13.1.21 wurde das Bezirksamt zunächst auf Verwaltungsebene und mit Schreiben vom 20.1. dann auch vom zuständigen Senator darüber informiert, dass entgegen vorheriger Präferenzen von SenSW und der HOWOGE nunmehr hausintern bei SenSW der Auftrag zur Aufstellung des B-Plans für den südlichen Standort am Rosenthaler Weg erteilt wurde. Der Standort am Rosenthaler Weg wird durch das B-Plan-Verfahren nunmehr in Abstimmung mit dem Bezirk planungsrechtlich vorbereitet. Der Senat folgt damit dem bezirklichen Willen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten

Haushaltsmäßige Auswirkungen

derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der neuen Oberschule kann das Schulplatzdefizit im Bezirk reduziert werden. Eine wohnortnahe Schulplatzversorgung ist auch Interesse der Pankower Familien.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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