Drucksache - VIII-1299  

 
 
Betreff: Freier und kostenloser Zugang zu Umweltinformationen für Pankow!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenAusschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung mitberatender Ausschuss
18.11.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung vertagt     
27.01.2021 
öffentliche digitale Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung (Zugang für Gäste: https://bvvpankowvonberlin.my.webex.com/meet/plenum) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Umwelt und Natur mitberatender Ausschuss
11.03.2021 
Digitale Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt   
03.06.2021 
Digitale Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
18.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche digitale Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
12.08.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne 36. BVV am 11.11.2020
Stellungnahme GleiBet
Stellungnahme UmNat
geänderter Text der Drucksache UmNat
Beschlussempfehlung FinPersIm 43. BVV am 01.09.2021

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der eigenen Internet-Präsenz über freien Zugang zu Umweltinformationen zu informieren und welche Möglichkeiten bestehen an alle frei zugänglichen Informationen und Gutachten zu kommen.

 

Zu den Umweltinformationen zählen unter anderem Kosten-Nutzen-Analysen sowie Daten zu Tätigkeiten und Maßnahmen bzgl. Stadtnatur wie Bäumen, da diese sich möglicherweise auf Umweltbestandteile auswirken.

 

Das Bezirksamt soll auf einer Seite alle nötigen Informationen gesammelt zur Verfügung stellen. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

1. Hinweise zur Abfrage von Daten insbesondere beim Straßen- und Grünflächenamt sowie beim Umwelt- und Naturschutzamt.

2. Es soll unter anderem dargestellt werden, dass nach Umweltinformationsgesetz

a) für die Einsichtnahme kein rechtliches Interesse geltend gemacht werden muss,

b) auch Behörden, die keine Umweltfachbehörden sind, verpflichtet sind, Umweltinformationen zugänglich zu machen und

c) die Einsichtnahme vor Ort kostenfrei ist.

 

Der Zugang und die Verfahren in Steglitz-Zehlendorf können als Vorbild dienen: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/buergerinformation/umweltdaten/artikel.38089.php

 


Stellungnahme Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming,rgerbeteiligung (mitberatend):

Ohne Aussprache und ohne Änderungen beschlossen (JA10/ NEIN 0/ ENTHALTUNGEN 0)

Stellungnahme Ausschuss für Umwelt und Natur (mitberatend):

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der eigenen Internet-Präsenz über freien Zugang zu Umweltinformationen zu informieren und welche Möglichkeiten bestehen an alle frei zugänglichen Informationen und Gutachten zu kommen.

Zu den Umweltinformationen zählen unter anderem Kosten-Nutzen-Analysen sowie Daten zu Tätigkeiten und Maßnahmen bzgl. Stadtnatur wie Bäumen, da diese sich möglicherweise auf Umweltbestandteile auswirken.

Das Bezirksamt soll auf einer Seite alle nötigen Informationen gesammelt zur Verfügung stellen. Dabei sollten folgende Punkte Berücksichtigung finden:

1. Hinweise zur Abfrage von Daten insbesondere beim Straßen- und Grünflächenamt sowie beim Umwelt- und Naturschutzamt.

2. Es soll unter anderem dargestellt werden, dass nach Umweltinformationsgesetz

a) für die Einsichtnahme kein rechtliches Interesse geltend gemacht werden muss,

b) auch Behörden, die keine Umweltfachbehörden sind, verpflichtet sind, Umweltinformationen zugänglich zu machen und

c) die Einsichtnahme vor Ort kostenfrei ist.

Der Zugang und die Verfahren in Steglitz-Zehlendorf können als Vorbild dienen: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-undnaturschutzamt/buergerinformation/umweltdaten/artikel.38089.php

Begründung des geänderten Textes:

 

Die geänderte Drucksache wurde am 3.6. 2021 vom Ausschuss für Umwelt und Natur mit vier Stimmen bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme beschlossen.

Die einreichende Fraktion begründete den Antrag damit, dass der Freie Zugang zu Umweltinformationen besonders wichtig und in anderen Bezirken bereits gängige Praxis ist.

Auf Nachfrage erklärt das Bezirksamt, dass die meisten Anfragen im Umweltbereich zum Bodenbelastungskataster im Zusammenhang mit Immobilienentwicklungen kommen, in geringerer Anzahl auch Anfragen von Verbänden und von Bürgerinitiativen. Es sei gesetzlich geregelt, dass gewisse Dienstleistungen kostenpflichtig sind, für die meisten Anfragen würden bereits jetzt schon keine Kosten anfallen.

 

Text Ursprungsantrag Fraktion ndnis90/ Die Grünen:

Das Bezirksamt wird ersucht, auf der eigenen Internet-Präsenz über den freien Zugang zu Umweltinformationen zu informieren und eine unkomplizierte Antragstellung zu ermöglichen.

Pankow hat den Klimanotstand ausgerufen, daher werden die Informationen zu Wechselwirkungen der Umweltbestandteile wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürlichen Lebensräumen sowie Artenvielfalt immer wichtiger. Beispiele für bezirkliche Umweltinformationen sind Baumschutzmaßnahmen, stehende Gewässer 2. Ordnung, Freilandartenschutz, Abfallbeseitigung oder Emissionen wie Luftverunreinigungen oder Lärm.

r alle Abteilungen des Bezirksamtes soll es eine gemeinsame Informationsseite geben, sodass Bürger*innen nicht danach suchen müssen ob Informationen z.B. beim Straßen- und Grünflächenamt oder beim Umwelt- und Naturschutzamt vorliegen.

Es soll unter anderem dargestellt werden, dass nach Umweltinformationsgesetz

  • r die Einsichtnahme kein rechtliches Interesse geltend gemacht werden muss,
  • auch Behörden, die keine Umweltfachbehörden sind, verpflichtet sind, Umweltinformationen zugänglich zu machen und
  • die Einsichtnahme vor Ort gebührenfrei ist.

 

Begründung Ursprungsantrag:

Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) besagt, dass für den Zugang zu Umweltinformationen das Umweltinformationsgesetz (UIG) über die Bundesebene hinaus auch für das Land Berlin gilt. Eine informationspflichtige Stelle verfügt über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden.

Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung unter anderem

Daten über den Zustand und die Wechselwirkungen bzgl. Umweltbestandteilen wie Luft und Atmospre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete und die Artenvielfalt,

Daten über Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt,

Daten sowie Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen zu Tätigkeiten und Maßnahmen, Plänen und Programmen, politischen Konzepten, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen oder Umweltvereinbarungen, die sich tatsächlich oder möglicherweise auf die Umwelt auswirken,

von o.a. Faktoren betroffenen Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke.

rger*innen Pankows sollten wie bereits in anderen Berliner Bezirken auf ihre Rechte sowie die konkreten Verfahren zur Abfrage dieser Informationen aktiv hingewiesen werden.

Die Verfahren in Steglitz-Zehlendorf können als Vorbild dienen, auch wenn das Formular derzeit nur auf das Amt für Umwelt- und Naturschutz fokussiert ist: https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/buergerinformation/umweltdaten/artikel.38089.php

 

 
 

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