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Drucksache - VIII-1292
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Tempo 30 in ganz Pankow |
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1292
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle den Stufen II, III und IV des übergeordneten Straßennetzes (Planungsnetz 2025) [1] zugeordneten Straßen in Pankow sowie die sonstigen Straßen1 auf dem Territorium des Bezirks Pankow eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen bzw. anordnen zu lassen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Zuständigkeit für die Anordnung von Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK, Abt. VI). Das Bezirksamt hat keine Möglichkeit, hier im Sinne des Textes der Drucksache tätig zu werden und außerhalb der eigenen Zuständigkeit etwas anordnen zu lassen.
SenUVK verfolgt nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits eigene entsprechende Planungen. Es wird an dieser Stelle u. a. auf den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 verwiesen (https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/). Außerdem hat der Staatssekretär für Verkehr im Zusammenhang mit dem BVV-Ersuchen DS VIII-0930 in seiner Antwort auf das Schreiben des zuständigen Bezirksamtsmitgliedes in Aussicht gestellt, dass dahingehend umfangreiche Untersuchungen beauftragt werden sollen. Mit ersten Ergebnissen zur möglichen Anordnung von Tempo 30 wäre im Sommer 2021 zu rechnen.
Für alle „sonstigen Straßen“ (ausgehend von der Annahme, dass damit die in der bezirklichen Zuständigkeit befindlichen öffentlichen Straßen des Nebennetzes gemeint sind) gilt bereits Tempo 30.
Wir bitten damit die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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