Drucksache - VIII-1292  

 
 
Betreff: Tempo 30 in ganz Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
10.12.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 36. BVV am 11.11.2020
2. Ausfertigung Antrag Linke 36. BVV am 11.11.2020
Beschlussempfehlung VerkOrd 38. BVV am 20.01.2021
Namentliche Abstimmung VIII_1292
VzK§13BezVG BA, SB 42. BVV am 16.06.201

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

01.06.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-1292

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Tempo 30 in ganz Pankow

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1292

Das Bezirksamt wird aufgefordert, für alle den Stufen II, III und IV des übergeordneten Straßennetzes (Planungsnetz 2025) [1]  zugeordneten Straßen in Pankow sowie die sonstigen Straßen1 auf dem Territorium des Bezirks Pankow eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen bzw. anordnen zu lassen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Zuständigkeit für die Anordnung von Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK, Abt. VI). Das Bezirksamt hat keine Möglichkeit, hier im Sinne des Textes der Drucksache tätig zu werden und außerhalb der eigenen Zuständigkeit etwas anordnen zu lassen.

SenUVK verfolgt nach Kenntnis des Bezirksamtes bereits eigene entsprechende Planungen. Es wird an dieser Stelle u. a. auf den Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr Berlin 2030 verwiesen (https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/). Außerdem hat der Staatssekretär für Verkehr im Zusammenhang mit dem BVV-Ersuchen DS VIII-0930 in seiner Antwort auf das Schreiben des zuständigen Bezirksamtsmitgliedes in Aussicht gestellt, dass dahingehend umfangreiche Untersuchungen beauftragt werden sollen. Mit ersten Ergebnissen zur möglichen Anordnung von Tempo 30 wäre im Sommer 2021 zu rechnen.

r alle „sonstigen Straßen“ (ausgehend von der Annahme, dass damit die in der bezirklichen Zuständigkeit befindlichen öffentlichen Straßen des Nebennetzes gemeint sind) gilt bereits Tempo 30.

Wir bitten damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine


Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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