Drucksache - VIII-1288  

 
 
Betreff: Nutzungskonflikte vermeiden, Fußgänger*innen schützen! Geo-Fencing bei E-Tretrollern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
26.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 36. BVV am 11.11.2020
Beschlussempfehlung VerkOrd 38. BVV am 20.01.2021
VzK§13BezVG BA SB 9. BVV am 28.09.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                       Drucksache-Nr.: VIII-1288

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Nutzungskonflikte vermeiden, Fußnger*innen schützen! Geo-Fencing bei E-Tretrollern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1288

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit den Anbietern von E-Tretroller-Verleih und ggf. in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sofort weitere »No-Parking-Zones« in Pankow auszuweisen. Dabei sollen in einem ersten Schritt alle Grünflächen für das Abstellen gesperrt werden.

Im zweiten Schritt ist darüber hinaus zu prüfen, wie auch Gehwege auf diese Art geschützt werden können. Eine Ausweisung von deutlich mehr Stellplätzen für E-Tretrollern auf der Fahrbahn muss diese Ausweisung flankieren.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Berliner Straßengesetz wurde geändert. Für die Sondernutzung von Straßen für das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen müssen Sondernutzungserlaubnisse beantragt werden. Der hierfür eingeführte § 11 a, Artikel 1 Nummer 7 tritt ab September 2022 und Artikel 1 Nr. 8 ab September 2023, in Kraft, siehe beigefügte Anlage. Aus diesem Grund werden im öffentlichen Straßenland vorher keine weiteren No-Parking-Zones bzw. nur speziell für einen Anbieter zu nutzende Parkzonen eingerichtet. Eine solche Bevorzugung gegenüber allen anderen Nutzern der Straßen ist nicht vorgesehen.

Es wurden in der Vergangenheit Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge festgelegt, teilweise sind diese bereits eingerichtet bzw. werden noch in diesem Jahr eingerichtet.

Eingerichtet in 2021:

  • Stargarder Straße 72

Einrichtung in 2022 vorgesehen:

  • Oderberger Straße 23
  • Oderberger Straße 36
  • Oderberger Straße 54
  • Oderberger Straße 1-2
  • Lychener Straße 37
  • Dunckerstraße 12

Alle genannten Stellplätze sind bzw. werden mit dem berlinspezifischen Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge + Radverkehr" nach SenUMVK-Regelplan 375 Nr. VII beschildert. So können neben Elektrokleinstfahrzeugen auch Sharing-Fahrräder oder sonstige Räder abgestellt werden. Sobald die Stellplätze eingerichtet sind, werden die davon profitierenden Sharinganbieter über das neue Angebot durch das Bezirksamt informiert.

Es ist vorgesehen, in den Grün- und Erholungsanlagen „No-Parking-Zones“ einzurichten. Hierzu wird Kontakt mit den derzeit aktiven Sharinganbietern aufgenommen. Da hiervon eine Vielzahl von Grün- und Erholungsanlagen betroffen sind, wird mit den größeren Parkanlagen (Mauerpark, Park am Weißen See, Bürgerpark u.a.) begonnen.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und
Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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