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Drucksache - VIII-1288
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Nutzungskonflikte vermeiden, Fußgänger*innen schützen! Geo-Fencing bei E-Tretrollern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1288
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit den Anbietern von E-Tretroller-Verleih und ggf. in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sofort weitere »No-Parking-Zones« in Pankow auszuweisen. Dabei sollen in einem ersten Schritt alle Grünflächen für das Abstellen gesperrt werden.
Im zweiten Schritt ist darüber hinaus zu prüfen, wie auch Gehwege auf diese Art geschützt werden können. Eine Ausweisung von deutlich mehr Stellplätzen für E-Tretrollern auf der Fahrbahn muss diese Ausweisung flankieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Berliner Straßengesetz wurde geändert. Für die Sondernutzung von Straßen für das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen müssen Sondernutzungserlaubnisse beantragt werden. Der hierfür eingeführte § 11 a, Artikel 1 Nummer 7 tritt ab September 2022 und Artikel 1 Nr. 8 ab September 2023, in Kraft, siehe beigefügte Anlage. Aus diesem Grund werden im öffentlichen Straßenland vorher keine weiteren No-Parking-Zones bzw. nur speziell für einen Anbieter zu nutzende Parkzonen eingerichtet. Eine solche Bevorzugung gegenüber allen anderen Nutzern der Straßen ist nicht vorgesehen.
Es wurden in der Vergangenheit Parkflächen für Elektrokleinstfahrzeuge festgelegt, teilweise sind diese bereits eingerichtet bzw. werden noch in diesem Jahr eingerichtet.
Eingerichtet in 2021:
- Stargarder Straße 72
Einrichtung in 2022 vorgesehen:
- Oderberger Straße 23
- Oderberger Straße 36
- Oderberger Straße 54
- Oderberger Straße 1-2
- Lychener Straße 37
- Dunckerstraße 12
Alle genannten Stellplätze sind bzw. werden mit dem berlinspezifischen Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge + Radverkehr" nach SenUMVK-Regelplan 375 Nr. VII beschildert. So können neben Elektrokleinstfahrzeugen auch Sharing-Fahrräder oder sonstige Räder abgestellt werden. Sobald die Stellplätze eingerichtet sind, werden die davon profitierenden Sharinganbieter über das neue Angebot durch das Bezirksamt informiert.
Es ist vorgesehen, in den Grün- und Erholungsanlagen „No-Parking-Zones“ einzurichten. Hierzu wird Kontakt mit den derzeit aktiven Sharinganbietern aufgenommen. Da hiervon eine Vielzahl von Grün- und Erholungsanlagen betroffen sind, wird mit den größeren Parkanlagen (Mauerpark, Park am Weißen See, Bürgerpark u.a.) begonnen.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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