Drucksache - VIII-1281  

 
 
Betreff: Ein Corona Testmobil für Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der CDU
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 36. BVV am 11.11.2020
2. Ausfertigung Antrag SPD und CDU 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, SB 38. BVV am 20.01.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

05.01.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1281/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Ein Corona Testmobil für Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1281/2020

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird zur Sicherstellung eines mobilen Corona-Screenings ersucht, ein Corona-Testmobil einzusetzen. Dieses soll in Seniorenwohnanlagen, Geflüchtetenunterkünften und anderen Einrichtungen eingesetzt werden, wenn mehrere Menschen am selben Ort getestet werden müssen. Durch das Corona-Mobil sollen sonst notwendige Wege und Kontakte vermieden und damit Ansteckungsrisiken reduziert werden.

Sofern die Finanzierung nicht über den Bezirkshaushalt gewährleistet werden kann, soll diese bei der zuständigen Senatsverwaltung beantragt werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat seit Oktober 2020 ein Testmobil (Anhänger) angemietet. Dieses ist derzeit am Standort des Gesundheitsamtes in der Grunowstraße 8 - 11 stationiert und wird insbesondere für die Testungen von Kontaktpersonen eingesetzt, die selbständig zum Gesundheitsamt kommen können. Für Personen, die nicht zum Gesundheitsamt kommen können, werden die Testungen durch ein ambulantes Testteam durchgeführt. Im Bedarfsfall kann das Testmobil auch im Rahmen von größeren Ausbrüchen vor Ort eingesetzt werden.

Darüber hinaus ist seit dem 23.11.2020 in Absprache mit dem Bezirksamt ein Testmobil (Bus) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) im Einsatz. Das Testmobil wird durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) mit personeller Unterstützung durch die Bundeswehr betrieben. Dieser ist auf dem Parkplatz hinter dem Rathaus Weißensee in der Berliner Allee 252-260 stationiert und steht bis mindestens 15.01.2021r Testungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Es werden Schnelltests durchgeführt. Bei positivem Schnelltest schließt sich ein PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses an. Durch das Bezirksamt wurde bei SenGPG angeregt, dieses Testmobil auch für weitere Personengruppen (z. B. für Schülerinnen und Schüler, pädagogisches Personal, Bewohner/innen und Personal von Geflüchtetenunterkünften) zu öffnen. Eine Entscheidung von SenGPG über den weiteren Einsatz des Testmobils ab 16.01.2021 steht noch aus.

Zusätzlich stehen 8 mobile Testteams für das pädagogische Personal an den allgemeinbildenden Schulen sowie Kitas zur Verfügung. Die Testteams werden durch die Senatsverwaltungen SenGPG und SenBJF koordiniert. Des Weiteren stehen 30 mobile Testteams für die stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Hier erfolgt die Koordinierung durch SenGPG. Das Bezirksamt hat bei den mobilen Testteams um die Einbindung in die operative Koordinierung gebeten, um hier in enger Abstimmung mit den Kompetenzteams für Schule/Kita und Pflege im Gesundheitsamt die Testungen an den bezirklichen Einrichtungen vornehmen zu können.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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