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Drucksache - VIII-1277
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
2. Zwischenbericht |
Verkehrssicherheit im Bereich der Grell- und Hosemannstraße gewährleisten |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1277
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr
(SenUVK) dafür einzusetzen, dass:
- die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Grellstraße/Hosemannstraße durch eine Lichtsignalanlage oder einen Fußgängerüberweg gewährleistet wird.
Ergänzend hierzu ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Grellstraße auf Höhe der Preußstraße zu schaffen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie im 1. Zwischenbericht mitgeteilt, wurden die Inhalte der Drucksache in der AG Förderung des Fußverkehrs beraten. Die Prüfung seitens der SenUMVK ergab, dass an der Grellstraße/Hosemannstraße durch die Einrichtung eines Fußgängerüberweges das Ziel zur Verbesserung der Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende erreicht werden könnte. Die Einrichtung des Fußgängerüberweges stellt dabei, das mildere und schnellere Mittel gegenüber den planungs- und kostenintensiven Einrichtungen von Lichtzeichenanlagen dar. Im Gegensatz zu einer signalisierten Querungsmöglichkeit bietet ein Fußgängerüberweg einen Vorrang für zu Fuß Gehende ohne Verlustzeiten. Der Fußgängerüberweg soll auf der östlichen Seite der Grellstraße an der Hosemannstraße eingerichtet werden und wird Teil der verkehrsrechtlichen Anordnung für den Neubau der Radverkehrsanlage in der Grellstraße (südliche Fahrbahnseite). Die entsprechende Planung wurde dem Ausschuss für Mobilität und Öffentliche Ordnung am 24.03.22 vorgestellt. Die zeitliche Einrichtung des Fußgängerüberweges wird abhängig von der für die Aufstellung der Lichtmasten zuständigen Stromnetz Berlin GmbH sein. Die straßenbaulichen Maßnahmen sollen allerdings im Rahmen des Neubaus der Radverkehrsanlage vorgezogen werden. So kann die Querungssituation bereits verbessert werden, auch ohne Markierung und Lichtmasten. Eine Inbetriebnahme des Fußgängerüberweges wird für 2022 angestrebt. Die Verbesserung der Querungsmöglichkeit an der Preußstraße/Grellstraße wird Bestandteil der Planung zur Verbesserung der Radverkehrsanlagen in der Grellstraße auf der nördlichen Fahrbahnseite. Die Planungen werden kurzfristig begonnen und sollen noch im Jahr 2022 verkehrsrechtlich angeordnet werden. Eine Umsetzung der Maßnahme ist für 2023 geplant. Bezüglich des Fortschrittes der Maßnahmen werden wir weiter berichten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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