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Drucksache - VIII-1265
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Mehr Platz für den Radverkehr |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1265
„Das Bezirksamt wird ersucht, für die Verstetigung gegenwärtiger Pop-Up-Radwege sowie bei der Einrichtung weiterer Radverkehrsanlagen der Zunahme des Radverkehrsanteils am Verkehr in Berlin Rechnung zu tragen.
Zudem sind die konkreten Gegebenheiten der Radverkehrsanlage zu berücksichtigen und – z.B. wo es bergauf geht - über die Mindestanforderungen gem. Mobilitätsgesetz bzw. Radverkehrs-plan hinauszugehen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Radverkehrsanlagen auf bereits bestehende ältere Planungen zurückgehen oder neu geplant werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Mit der Verordnung über den Radverkehrsplan des Landes Berlin (RVP) vom 16.11.2021 wurde in Berlin der RVP rechtsverbindlich eingeführt. Der RVP enthält neben den grundsätzlichen Planungszielen und dem übergeordneten Radverkehrsnetz auch die Breitenstandards für Radverkehrsanlagen. Gemäß Kapitel 3.3.2 Standards für die Netzelemente werden folgende Breitenstandards für Radverkehrsanlagen im Einrichtungsverkehr festgelegt:
- Vorrangnetz:
- Regelmaß 2,50 m
- Ergänzungsnetz und sonstige RVA an Hauptverkehrsstraßen:
- Regelmaß 2,30 m
- Mindestmaß 2,00 m
Die neuen Breitenstandards sollen sich auch in den sich in Überarbeitung befindlichen Ausführungsvorschiften für Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) des Berliner Straßengesetzes wiederfinden und dienen bereits heute als Grundlage für alle Straßenplanungen im Bezirk Pankow.
Die Anwendung der Vorgaben muss jedoch im Einzelfall innerhalb der jeweiligen Projekte geprüft werden und im Rahmen der Abwägungsentscheidungen bezüglich der verschiedenen Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum festgelegt werden. Etwaige Abweichungen vom Regelmaß sind sowohl nach oben (z.B. bei ausreichender Flächenverfügbarkeit und Erfordernis (Steigungen o.ä.)) als auch nach unten (z.B. fehlende Flächenverfügbarkeit) in Einzelfällen möglich.
Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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