Drucksache - VIII-1265  

 
 
Betreff: Mehr Platz für den Radverkehr
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
29.10.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
12.11.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 35. BVV am 30.9.2020
Beschlussempfehlung VerkOrd 38. BVV am 20.01.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 39. BVV am 24.02.2021
VzK§13BezVG BA, SB 7. BVV am 15.06.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                       Drucksache-Nr.: VIII-1265

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Mehr Platz für den Radverkehr

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 38. Sitzung am 20.01.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1265

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für die Verstetigung gegenwärtiger Pop-Up-Radwege sowie bei der Einrichtung weiterer Radverkehrsanlagen der Zunahme des Radverkehrsanteils am Verkehr in Berlin Rechnung zu tragen.

Zudem sind die konkreten Gegebenheiten der Radverkehrsanlage zu berücksichtigen und z.B. wo es bergauf geht - über die Mindestanforderungen gem. Mobilitätsgesetz bzw. Radverkehrs-plan hinauszugehen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Radverkehrsanlagen auf bereits bestehende ältere Planungen zurückgehen oder neu geplant werden.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit der Verordnung über den Radverkehrsplan des Landes Berlin (RVP) vom 16.11.2021 wurde in Berlin der RVP rechtsverbindlich eingeführt. Der RVP enthält neben den grundsätzlichen Planungszielen und dem übergeordneten Radverkehrsnetz auch die Breitenstandards für Radverkehrsanlagen. Gemäß Kapitel 3.3.2 Standards für die Netzelemente werden folgende Breitenstandardsr Radverkehrsanlagen im Einrichtungsverkehr festgelegt:

  • Vorrangnetz:
    •                                                                                                                                                                                                          Regelmaß 2,50 m
  • Ergänzungsnetz und sonstige RVA an Hauptverkehrsstraßen:
    •                                                                                                                                                                                                          Regelmaß 2,30 m
    •                                                                                                                                                                                                          Mindestmaß 2,00 m

Die neuen Breitenstandards sollen sich auch in den sich in Überarbeitung befindlichen Ausführungsvorschiften für Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) des Berliner Straßengesetzes wiederfinden und dienen bereits heute als Grundlage für alle Straßenplanungen im Bezirk Pankow.

Die Anwendung der Vorgaben muss jedoch im Einzelfall innerhalb der jeweiligen Projekte geprüft werden und im Rahmen der Abwägungsentscheidungen bezüglich der verschiedenen Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum festgelegt werden. Etwaige Abweichungen vom Regelmaß sind sowohl nach oben (z.B. bei ausreichender Flächenverfügbarkeit und Erfordernis (Steigungen o.ä.)) als auch nach unten (z.B. fehlende Flächenverfügbarkeit) in Einzelfällen möglich.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine
 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt
 

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und              Öffentlicher Raum

 

 

 
 

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