Drucksache - VIII-1264  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Baugenehmigungen und Bauvorbescheide
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 35. BVV am 30.9.20200
VzK§13BezVG BA, ZB 37. BVV am 09.12.2020
Berichtspflicht BA März 2021
Berichtspflicht BA Juni 2021
Berichtspflicht BA August 2021
VzK§13BezVG BA, SB 4. BVV am 16.02.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

. Januar 2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1264

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Baugenehmigungen und Bauvorbescheide

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 35. Sitzung am 30.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII- 1264

Die BVV Pankow bildet gemäß § 18 Abs. 1 GO, ab November 2020 eine Arbeitsgruppe des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen, mit der Bezeichnung Arbeitsgruppe für Baugenehmigungen und Bauvorbescheide.

Aufgabenstellung ist die Beratung der regelmäßig fortzuschreibenden Liste der beantragten und erteilten Vorbescheide nach §§ 63, 64 der BauO Bln zu Neubauvorhaben und wesentlichen Umbaumaßnahmen sowie erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen (sog. Bau-Liste) nach folgenden Kriterien:

  • Neubauvorhaben nach §§ 63/64 der BauO Bln, ab 7 WE,
  • Neubau von Gewerbeflächen, inkl. Handel, Büronutzung, öffentliche und private Dienstleistungen ab 400 m² Geschossfläche sowie aller Sonderbauten nach Maßgabe des § 2 Abts. 4 Nr. 1 bis 5, 7, 9 12,
  • Umbau und Nutzungsänderungen von Gewerbebauten ab 400 m²
  • Sanierungsvorhaben in Wohnhäusern bzw. Wohnanlagen ab 150 WE sowie
  • Vermerken zu sanierungs- oder erhaltungsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten
  • Die Beratung einzelner Bauvorhaben im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen bleibt hiervon unberührt.

Die Arbeitsgruppe besteht aus 8 stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen, eine Hinzuwahl von Bürgerdeputierten erfolgt nicht. Die Arbeitsgruppen entfallen auf die Fraktionen wie folgt: Linksfraktion zwei Sitze, Bündnis 90/Die Grünen zwei Sitze, SPD zwei Sitze, CDU ein Sitz und AfD ein Sitz. Die Gruppe der FDP erhält einen Sitz mit beratender Stimme.

Die Arbeitsgruppe tagt monatlich.

Zur Prüfung und ggfls. Anmeldung zur Beratung ist die aktualisierte Bau-Liste den Arbeitsgruppenmitgliedern jeweils zwei Wochen vor dem Sitzungstermin zu übersenden.

Bauvorhaben, die nicht rechtzeitig in die o. g. Liste Aufnahme gefunden haben, werden bis zu deren Nachmeldung und Kenntnisnahme durch die Arbeitsgruppe vom Bezirksamt nicht beschieden.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In der aktuellen Legislaturperiode wurde der ehemalige „Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen“ u. a. überführt in den „Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen (StadtBauGe)“.

Es ist nun vorgesehen, auch bedeutsame Projekte und Anträge aus der „regelmäßig fortzuschreibenden Liste der beantragten und erteilten Vorbescheide nach §§ 63, 64 der BauO Bln zu Neubauvorhaben und wesentlichen Umbaumaßnahmen sowie erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigungen (sog. Bau-Liste)“ in diesem Ausschuss vorzustellen.

Das Bezirksamt geht davon aus, dass der Ausschussvorsitzende in Abstimmung mit der Stadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, basierend auf der Bau-Liste, die zu behandelnden Bauvorhaben für die Tagesordnung anmeldet.

Ebenfalls geht das Bezirksamt davon aus, dass die „Arbeitsgruppe für Baugenehmigungen und Bauvorbescheide“, in der diese Vorhaben bisher behandelt werden sollten, damit aufgelöst wird.

Wir bitten, die Drucksache VIII-1264 damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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