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Drucksache - VIII-1255
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Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, den Bericht des zeitweiligen Ausschusses zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (VI-1102, VI-1181, VI-1319, VI-1350) zur Kenntnis zu nehmen und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu einer Grundlage seiner Arbeit zu machen. Insbesondere wird das Bezirksamt aufgefordert:
Begründung:Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hat mit Kenntnisnahme der Drucksache VII-0506 „Zeitweiligen Ausschusses zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (VI-1102, VI-1181, VI-1319, VI-1350)“ die Arbeit des zeitweiligen Ausschusses zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen am 29. Juni 2016 beendet. In der Begründung des Beschlusses zur Einsetzung des Ausschusses heißt es: „Am 05.06.2013 hat die BVV Pankow im Rahmen der 15. Tagung die Drucksache VII-0504 „Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs für die Wohnanlage Belforter Straße 5-8, Straßburger Straße 33-36, Metzer Straße 35-37 im Bezirk Pankow von Berlin, Ortsteil Prenzlauer Berg vom 24. Mai 2011“ beschlossen. Diesem Beschluss vorausgegangen sind zahlreiche Diskussionen und Auseinandersetzungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen über die Rechtmäßigkeit und Begründetheit der Vorlage des Bezirksamtes Pankow von Berlin. Notwendig wurde diese Entscheidung und damit die Aufhebung des Beschlusses der Drucksache VI-1345 (Beschluss der BVV am 24.08.2011), weil die Rechtmäßigkeit der Erhaltungsverordnung zunächst vom Eigentümer der betreffenden Liegenschaft, Gerichten und schließlich auch dem Bezirksamt selbst bezweifelt wurde. Die finanziellen Folgen für den Bezirkshaushalt hätten sich unter Beibehaltung der Erhaltungsverordnung auf mehrere Millionen Euro, allein für den durch den Erlass dem Eigentümer entstandenen Schaden, belaufen. Um diesen drohenden Schaden abzuwenden hat sich das Bezirksamt und nach mehrfacher intensiver Beratung in den Fachausschüssen auch die BVV entschlossen, die Erhaltungsverordnung zurück zu nehmen. Obwohl hierdurch Schadenersatzansprüche abgewendet werden konnten, sind dem Bezirk dennoch massive finanzielle Schäden z.B. durch Gerichtskosten entstanden bzw. werden dem Bezirk entstehen. Diesen einzelnen Vorgang gilt es insofern vollständig aufzuklären, die Ursachen und Verantwortlichkeiten zu ermitteln und Handlungsweisen für bestehende und künftige derartige Verfahren zu entwickeln.“ Mithin war es Ziel der Arbeit des Ausschusses, Umstände zu identifizieren, die zu Entscheidungen des Bezirksamtes mit negativen Auswirkungen auf den Bezirk führen und diese abzustellen. In der jüngeren Vergangenheit hat sich nicht nur am Beispiel des Kinos „Colosseum“ gezeigt, dass die erarbeiteten Handlungsempfehlungen vom Bezirksamt nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Es bedarf insofern eines Beschlusses, der diese Handlungsempfehlungen zur verbindlichen Grundlage des Handels des Bezirksamtes macht. |
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