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Drucksache - VIII-1244
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Bauvorhaben |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 35. Sitzung am 30.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII- 1244 –
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, den Bericht des zeitweiligen Ausschusses zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen (VI-1102, VI-1181, VI-1319, VI-1350) zur Kenntnis zu nehmen und die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zu einer Grundlage seiner Arbeit zu machen.
Insbesondere fordert die BVV das Bezirksamt dazu auf:
- Verhaltens- und Verfahrensregeln zu erarbeiten bzw. zu überprüfen, in denen u.a. verbindlich geregelt wird, wer federführend Gespräche mit Vorhabenträgern mit welcher Zielsetzung führt. Dazu sind Richtlinien für die Kommunikation mit Bauprojektträgern zu erstellen. Diese Richtlinien sollten neben rechtlich abgesicherten Sprachregelungen, chronologische wie hierarchische Vorgaben enthalten. Insbesondere sollte klar geregelt werden, wer auf welcher Ebene welche Art von Zusagen gegenüber Vorhabenträgern treffen bzw. kommunizieren darf.
- die entscheidenden Ergebnisse jeglicher Kommunikation zwischen Mitarbeiter*innen des Amtes oder eines Mitgliedes des Bezirksamtes und Vorhabenträger*innen zur Vermeidung von Missverständnissen und einer späteren Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren.
- für eingehende Bauanträge eine verbindliche Bearbeitungsfolge festzulegen, die sicherstellt, dass ein kontinuierlicher und unmittelbarer Austausch zwischen Bearbeitungs- und Leitungsebene stattfinden kann.
- sicher zu stellen, dass sämtliche Vorhaben mit stadtentwicklungspolitischer Bedeutung (siehe hierzu die Drucksache „Frühwarnsystem für stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Vorhaben“, Drs. VIII-1256) der BVV und ihrer Gremien frühestmöglich zur Kenntnis gelangen.
- in Widerspruchs- und Streitfällen mit Vorhabenträgern ist, bei laut „Bauliste“ wichtigen Vorhaben, externer Sachverstand in Fragen des Bau- und Planungsrechts einzuholen. Hierfür ist in zukünftigen Haushalten ausreichend Vorsorge zu leisten.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Es wird auf die umfänglichen Ausführungen des 1. Zwischenberichts verwiesen, denen nichts hinzuzufügen ist.
Wir bitten, die Drucksache VIII-1244 damit als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Rona Tietje |
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