Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-1238
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siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Ziel | Zielwert 2019 | Zielwert 2020 |
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Messgröße Integrationsquote im Jahresfortschrittswert 1) | 26,6 % | 24,1 % |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Messgröße: Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnittswert) | 16.986 | 16.491 |
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Messgröße: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahresfortschrittswert) | 93.017 T€ | 91.754 T€ |
1 Die Integrationsquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Zahl der Integrationen zum durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen zwölf Monaten. Aufgrund des (vor der Pandemie) abnehmenden Bestandes der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind die Zielwerte nur bedingt vergleichbar.
Der Zielwert für die Integrationsquote 2020 wurde im Vergleich zum Vorjahr wegen der zum Jahresende 2019 im Jobcenter vorgenommenen Umstrukturierung (u.a. geänderte Zuständigkeitsregelung, Umstellung auf terminierte Beratungen, Schaffung eines Neukundenzentrums) und den damit einhergehenden Reibungsverlusten verringert.
Die bereits in 2019 vereinbarten berlinweiten Ziele von gesamtstädtischer Bedeutung „Verbesserung bzw. Verstetigung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit“, „Verbesserung bzw. Verstetigung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ und „Verbesserung der Sozialen Teilhabe langzeitarbeitsloser Kundinnen und Kunden i.R. der Förderung über § 16i SGB II“ werden in 2020 beibehalten. Der Vergleich der Zielwerte 2019 zu 2020 stellt sich wie folgt dar:
Ziel | Zielwert 2019 | Zielwert 2020 |
Verbesserung bzw. Verstetigung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit (Messgröße Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 27,7 % | 26,9 % |
Verbesserung bzw. Verstetigung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Messgröße Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 23,5 % | 18,9 % |
Verbesserung der Sozialen Teilhabe langzeitarbeitsloser Kundinnen und Kunden i.R. der Förderung über § 16i SGB II (Messgröße absolute Eintrittszahlen in Förderung nach § 16i SGB II) | 309 (ursprünglich 398) | 68 |
Die vereinbarten Integrationsquoten der Jugendlichen U25 sowie Alleinerziehenden ohne abgeschlossene Berufsausbildung orientieren sich an den Ist-Werten des Jahres 2019. Da seitens des Landes Berlin keine neuen Kontingente für eine Förderung von gemeinwohlorientierten Projekten nach § 16i SGB II zur Verfügung stehen (Landeskofinanzierung), wurde die Zahl der erwarteten Eintritte in Förderungen nach § 16i SGB II gegenüber dem Vorjahr erheblich reduziert.
Das berlinweite Ziel „Verbesserung der Integration geflüchteter Menschen in Arbeit“ wird in 2020 nicht fortgeführt. Neu vereinbart wird das berlinweite Ziel „Steigerung der Inanspruchnahme von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)“. Hier wird eine Steigerung der Inanspruchnahmen von BuT-Leistungen gegenüber dem Vorjahr erwartet.
Die Auswertung der Zielerreichung 2019 ergibt folgendes Bild:
Ziel | Zielwert 2019 | Ist 2019 |
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 26,6 % | 24,4 % |
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug (Bestand an Langzeitleistungsbeziehern im Jahresdurchschnittswert) | 16.986 | 16.658 |
Verringerung der Hilfebedürftigkeit (Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahresfortschrittswert) | 93.017 T€ | 90.666 T€ |
Verbesserung der Integration Jugendlicher U25 in Arbeit (Jahresfortschrittswert) | 27,7 % | 26,9 % |
Verbesserung der Integrationsquote Alleinerziehender ohne abgeschlossenen Berufsabschluss (Jahresfortschrittswert) | 23,5 % | 18,9 % |
Verbesserung Steigerung der Integration geflüchteter Menschen in Arbeit (Integrationsquote im Jahresfortschrittswert) | 24,1 % | 24,2 % |
Verbesserung der Sozialen Teilhabe langzeitarbeitsloser Kundinnen und Kunden i.R. der Förderung über § 16i SGB II (absolute Eintrittszahlen auf Basis der Planungen der Jobcenter) | 309 (ursprünglich 398) | 331 % |
Über den Stand der Zielerreichung werden die Träger der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Pankow regelmäßig im Rahmen der Sitzungen der Trägerversammlung informiert.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad | X |
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- Wasserverbrauch | X |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie | X |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen | X |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege | X |
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- Schadstoffe - Lärm | X |
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| X |
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| X |
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