Drucksache - VIII-1229  

 
 
Betreff: Radwegeverbindungen im Norden Pankows
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 34. BVV am 2.9.2020
Beschlussempfehlung VerkOrd 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 39. BVV am 24.02.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

02.02.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1229

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

 

Radwegeverbindungen im Norden Pankows

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1229

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird zur Verbesserung der bestehenden Radwegbeziehungen zwischen den Ortsteilen Buch, Französisch Buchholz und Karow in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ersucht:

1. Die Durchgängigkeit des Grünen Hauptweges Nr. 13 (Barnimer Dörferweg), insbesondere am Naturschutzgebiet Karower Teiche (Bucher Straße) und dem Gewerbegebiet Pankow Nord (Schönerlinder Straße), durch geeignete Maßnahmen zu verbessern,

2. Kurzfristig die nach einem Rückschnitt verbliebenen Stümpfe von Bäumen und Sträuchern zu entfernen und die damit entstandenen Gefahrenstellen zu beseitigen.

3. In Höhe der Zuführung des Grünen Hauptweges Nr. 13 auf die Schönerlinder Straße ist mit Verkehrszeichen auf und an der Fahrbahn auf querende Radfahrer und Fußnger aufmerksam zu machen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Grüne Hauptweg Nr. 13 ist einer der 20 grünen Hauptwege in Berlin. Entgegen der Annahmen in der Drucksache handelt es sich jedoch nicht um eine offizielle Radverbindung, da es sich hauptsächlich um Wegebeziehungen innerhalb von Grünanlagen bzw. Naturschutzgebieten handelt und teilweise Radverkehr ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist der Barnimer Dörferweg nicht Teil des übergeordneten Radroutennetzes.

 

Zu 1.: Das Ersuchen der BVV kann aufgrund der unkonkreten Fragestellung nicht bearbeitet werden. Die Durchgängigkeit des Grünen Hauptweges ist gegeben. Sofern aus Sicht der BVV Maßnahmen für den Fußverkehr an konkreten Standorten zu ergreifen wären, dann sollten diese auch dementsprechend explizit genannt werden.

 

Zu 2.: Das Bezirksamt wird prüfen in welchem Auftrag etwaige Baumfällungen durchgeführt wurden und ob etwaige Gefahrenstellen zu verzeichnen sind.

 

Zu 3.: Das Bezirksamt wird einen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrszeichen Z 133 (Fußgänger) an den Kreuzungen des Barnimer Dörferweges an der Schönerlinder Straße aber auch an der Bucher Straße bei der zuständigen Senatsverwaltung einreichen.

 

Wir werden zu den Punkten 2 und 3 weiter berichten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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