Drucksache - VIII-1203  

 
 
Betreff: Parken auf Rad- und Gehweg am Rathaus-Center (Breite Straße) wirksam unterbinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionAusschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
17.09.2020 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 34. BVV am 02.09.2020
Antrag Linksfraktion 34. BVV am 2.9.2020 2. Ausfertigung
Beschlussempfehlung VerkOrd 35. BVV am 30.09.2020

Das Bezirksamt wird ersucht, den Rad- und Gehweg im Bereich Rathaus-Center (Breite Straße) großgig mit geeigneten Maßnahmen gegen das Befahren und verbotswidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen zu schützen.

 


Begründung der Beschlußempfehlung:

Dem Grundanliegen des Antrages zustimmend, diskutierte der Ausschuß kurz, ob die zu ergreifenden Maßnahmen näher bestimmt sein sollten. Die Einreicher betonten, daß dies von mehreren Faktoren (technisch, finanzialle) abhängt, die nur das Bezirksamt korrekt einschätzen kann.

Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 9 Ja-Stimmen ohne Nein-Stimme bei 1 Enthaltung die Zustimmung zur Drucksache.

Begründung Ursprungsantrag Linksfraktion:

Bereits mit dem Antrag VIII-1023 hat die BVV ihren ausdrücklichen Willen erklärt, das verbotswidrige Befahren von Baumscheiben und Gehwegen sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf Baumscheiben und Gehwegen durch das Bezirksamt unterbunden zu wissen.

Das Bezirksamt hat im dazugehörigen Schlussbericht nicht glaubhaft machen können, dass es diesem Ansinnen bedingungslos und zügig Folge zu leisten gewillt ist. Stattdessen wisse man bereits, dass Kontrollen und Sanktionen durch das Ordnungsamt keinen Effekt hätten, dass für bauliche Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung stünden und man wolle überdies abwarten, ob von Seiten des Landes ggf. geänderte Vorschriften zur Gestaltung von Gehwegen erlassen werden, die dann zukünftig Berücksichtigung finden würden.

Vor diesem Hintergrund ist es offensichtlich nötig, einzelne Maßnahmen zum Schutz von Gehwegen und Baumscheiben für jeweils einzelne Ortslagen zu beantragen, was mit dem vorliegenden Antra

 
 

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