Drucksache - VIII-1202  

 
 
Betreff: Transparenz des Verwaltungshandelns weiter erhöhen – Bearbeitungsstände ausweisen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
10.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
24.09.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrage Linksfraktion 34. BVV am 02.09.2020
Beschlussempfehlung FinPersIm 36. BVV am 11.11.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 38. BVV am 20.01.2021
Berichtspflicht März 2021
Berichtspflicht BA April 2021
Berichtspflicht BA Juni 2021
VzK §13 BezVG BA SB, 43. BVV am 1.9.21

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.08.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII – 1202/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Transparenz des Verwaltungshandelns weiter erhöhen Bearbeitungsstände ausweisen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 11.11.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII1202/2020

Das Bezirksamt wird ersucht, die Bearbeitungsstände des Verwaltungshandelns auf den Internetseiten transparent zu machen. Dabei sollen wöchentlich aktualisierte Angaben gemacht werden, die ausweisen, welche Anträge aktuell bearbeitet werden (gekennzeichnet anhand des Eingangsdatums). Auf einer Übersichtsseite sind dann etwa folgende Angaben zu machen: Aktuell in Bearbeitung sind die Anträge mit dem Eingangsdatum 01.06.2020, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen (Stand: 19.08.2020). Pilotiert werden soll diese Maßnahme für die Leistungsstellen des Jugendamtes (Kita-Gutscheine, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss), den Fachbereich Standesamt (Urkundenstelle, Eheregister, Sterberegister, Geburtenregister, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten/Einbürgerungen). Sollte die Maßnahme erfolgreich sein, soll eine Ausweitung auf weitere Bereiche des Bezirksamtes geprüft werden.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Amt für Bürgerdienste

Die Bedarfsanfrage hat ergeben, dass aktuell keine weiteren Leistungen transparent gemacht werden können.

Jugendamt

Das Jugendamt teilt das Ziel, das Verwaltungshandeln gegenüber den Bürger*innen transparent zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen werden unterschiedliche Wege gewählt.

Der Fachdienst 5 Kindertagesbetreuung ermöglicht bereits eine Übersicht über den Bearbeitungsstand auf der Website des Jugendamtes. Dies ist im Fachdienst möglich, da das Eingangsmanagement in Allzuständigkeit organisiert ist, sodass die eingehenden Anträge chronologisch bearbeitet werden. Dadurch ist im Eingangsmanagement ersichtlich, welcher Antrag mit welchem Eingangstempel in Bearbeitung ist.

Eine Veröffentlichung der Bearbeitungsstände auf der Internetseite des Jugendamtes in den anderen Leistungsstellen wurde geprüft. Eine Umsetzung im Fachdienst 2 Kindschaftsrecht (Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beistandschaft/Beurkundung) ist aufgrund der anders gelagerten Arbeitsorganisation nicht durchführbar. Anders als im Fachdienst 5 ist hier eine Organisation in Allzuständigkeit aller Dienstkräfte sachlich nicht sinnvoll, welche Voraussetzung für eine Veröffentlichung der Bearbeitungsstände in der vorgeschlagenen Form wäre. Vielmehr erfolgt die Arbeitsorganisation in Form einer nachhaltigen Einzelfallzuständigkeit (entweder nach Geburtsdatum des Kindes (Elterngeld) oder nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes (z. B. UV)), bei der die Sachbearbeitung die jeweiligen Fälle über teilweise sehr lange Zeiträume betreut.

Die Angabe von durchschnittlichen Bearbeitungszeiten ist darüber hinaus nicht in allen Leistungsbereichen aussagekräftig. Anträge auf eine Beistandschaft oder auf Unterhaltsvorschuss befinden sich bspw. je nach Fall - von der Geburt bis nach der Vollendung des 18. Lebensjahres in kontinuierlicher Bearbeitung. Auch beim Elterngeld umfasst der Bearbeitungszyklus mehrere Jahre. Die Bearbeitungszeit der einzelnen Leistungen ist abhängig von vielfältigen Faktoren, wie bspw. auch der Mitwirkung Dritter. Aufgrund der individuellen Einflussfaktoren können sich große Spreizungen in den Bearbeitungszeiten ergeben, die eine Durchschnittsbildung wenig repräsentativ machen. Es wäre ein hoher Verwaltungsaufwand notwendig, umr einzelne Teilleistungen jeweils aussagekräftige Indikatoren zu definieren. Die Entwicklung und Realisierung eines solchen veröffentlichungsfähigen Monitorings würde zusätzliche Kapazitäten der Sachbearbeitungen binden, die dann nicht mehr zur Bearbeitung der Anträge zur Verfügung stehen.

Daher werden zur Erfüllung des Transparenzziels andere Wege gewählt: Familiennnen sich jederzeit direkt an ihre Sachbearbeitung wenden und dort den Sachstand ihres individuellen Antrags in Erfahrung bringen. Die dienstlichen Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail) sind nebst Erläuterung zur Zuständigkeit im Internet aufgeführt. Dies ermöglicht auch die Vereinbarung von persönlichen Terminen für individuelle Auskünfte und Beratung bei der Sachbearbeitung. Des Weiteren kann die Behördennummer 115 genutzt und das Jugendamt über den Second Level erreicht werden.

Zudem besteht seit dem 01.04.2021r die Bürger*innen auch die Möglichkeit, sich im Rahmen des Familienbüros zu informieren. Das Familienbüro dient als niedrigschwellige Anlaufstelle für Familien und wurde als zusätzliches familienfreundliches Serviceangebot des Jugendamtes Pankow geschaffen. Ziel ist eine familiengerechte Beratung und Antragsstellung unter einem Dach.

Alle bestehenden Auskunftswege ermöglichen die mit der Drucksache VIII1202/2020 beabsichtigte Transparenz und eine verlässliche weil fallspezifische Aussage zum Bearbeitungsstand.

Ich bitte die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna und Flora

x

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

 

 
 

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