Drucksache - VIII-1199  

 
 
Betreff: Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 34. BVV am 02.09.2020

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

25.08.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Benennungsabsicht für eine Privatstraße im Ortsteil Französisch Buchholz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 25.08.2020 folgende/n Beschluss/Beschlüsse gefasst:

Es ist beabsichtigt, auf dem Gelände an der Gravensteinstraße/Straße 76 eine neu entstehende Privatstraße in „An der Streuobstwiese“ zu benennen. Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Plan zu erkennen.

 

Begründung

Die Benennung der Privatstraße erfolgt auf Antrag der Wohnländer Objekt 1 GmbH & Co. KG.

Der Bauträger errichtet auf dem Gelände einer ehemaligen Kleingartenanlage an der Gravensteinstraße/Straße 76 eine nach ökologischen Aspekten geplante Wohnsiedlung. Auf dem ca. 23.000 m² großen Grundstück sollen 83 Wohneinheiten in Form von Reihen und Doppelhäusern sowie ein zentrales Gemeinschaftshaus entstehen.

 

Zur Erschließung der Wohnanlage wird eine private Erschließungsstraße errichtet.

 

r eine eindeutige und ausreichende Orientierung in der Örtlichkeit ist es i. S. des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes notwendig, die Erschließungsstraße eigenständig zu benennen. Ein Teil der neu zu bildenden Grundstücke soll über diese Erschließungsstraße nummeriert werden.

 

Aufgrund des nachhaltigen Quartierskonzepts mit einem zentralen Gemeinschaftsplatz, auf dem sich eine Streuobstwiese befinden wird, wurde der Name „An der Streuobstwiese“ gewählt.

 

Die Benennung der Straße erfüllt die Voraussetzungen zur Umsetzung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung).

 

Die Abfrage bei den übrigen Straßen- und Grünflächenämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Die statistische Schlüsselnummer lautet: 11245

 

Die Abfrage des Frauenbeirates ergab, dass der Benennung der Straße zugestimmt wird.

 

Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt


1 Anlage

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

1


 

 

1

 
 

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