Drucksache - VIII-1187  

 
 
Betreff: Nachwahl von drei stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung BA 34. BVV am 02.09.2020
Vorlage zur Beschlussfassung BA Anlage, 34. BVV am 02.09.2020

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

21.07.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII     - 2020

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
gemäß § 16 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachwahl von drei stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Kinder- und Jugendhilfeaus-schuss der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode.

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Aus der als Anlage beigefügten Übersicht werden für die VIII. Wahlperiode des Kinder- und Jugendhilfeausschusses folgende drei stimmberechtigte stellvertretende Bürgerdeputierte nachgewählt.

 

Stellvertretende Bürgerdeputierte

1.

 

2.

 

3.

 

Begründung

§ 70 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) regelt die einmalige Sonderstellung des Jugendamtes als zweigliedrige Behörde, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss (JHA) und der Verwaltung des Jugendamts. Gemäß § 35 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss neun Bezirksverordnete und sechs Bürgerdeputierte als stimmberechtigte Mitglieder an. Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen.

Die Wahl der Bürgerdeputierten erfolgte in der 3. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung am 14.12.2016 (vgl. Drucksache VIII-0045 und Beschlussprotokoll zu 1.14). Aufgrund eines zwischenzeitlich erfolgten Rücktritts sowie eines Todesfalles waren bereits zwei Bürgerdeputierte nachzuwählen (vgl. Drucksache VIII-0199 vom 28.06.2017 und Beschlussprotokoll zu 1.9). Aktuell legten drei stellvertretende Bürgerdeputierte ihr Mandat nieder. Diese sind für restliche Legislaturperiode entsprechend nachzuwählen.

Gem. § 35 Abs. 6 AG KJHG werden die Bürgerdeputierten auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamts wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der BVV gewählt. Bei der Wahl sind die Vorschläge der Jugendverbände und Wohlfahrtsverbände angemessen zu berücksichtigen.

§ 35 Abs. 5 AG KJHG sieht vor, dass mindestens drei Bürgerdeputierte aus dem Bereich der freien Träger der Jugendarbeit kommen müssen.

Zur Vorbereitung auf die Nachwahl wurden erneut die im Jugendamt bekannten und im Bereich des örtlichen Jugendhilfeträgers wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angeschrieben. Ebenso wurde eine Pressemitteilung veröffentlicht und die Möglichkeit der Einreichung von Interessensbekundungen auf der Website des Bezirksamtes und des Jugendamtes bekannt gemacht sowie über die gängigen Verteiler der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII übermittelt.

Bis zum 30.06.2020 reichten die Träger insgesamt acht Vorschläge ein. Die Bewerbenden sind unter den laufenden Nummern 1 bis 8 der beigefügten Anlage ersichtlich. Diese widerspiegeln die Vielfalt an Arbeitsschwerpunkten des Jugendhilfeausschusses. Gemäß
§ 35 Abs. 9 AG KJHG soll die Benennung der Mitglieder gleichmäßig nach Männern und Frauen erfolgen.

mtliche Vorschläge erfüllen die Voraussetzungen für Bürgerdeputierte gemäß § 22 BezVG.

Rechtsgrundlage

§ 70 SGB VIII

§ 35 Abs. 5, 6, 9 AG KJHG

§§ 12 Abs. 2 Ziffer 11; 16 Abs. 1b BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Vollrad Kuhn
Stellv. Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

x

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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