Drucksache - VIII-1185  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplans 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“ für eine Teilfläche des Friedhofs Georgen-Parochial III südlich der Gustav-Adolf-Straße, westlich der Kleingartenanlage „Frieden“ und nördlich der Roelckestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 34. BVV am 02.09.2020
VzK§15BezVG BA Anlage 1, 34. BVV am 02.09.2020
VzK§15BezVG BA Anlage 2, 34. BVV am 02.09.2020
VzK§15BezVG BA Anlage 3, 34. BVV am 02.09.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

23.06.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Aufstellung des Bebauungsplans 3-84 „Georgen-Parochial-Friedhof III, Weißensee“r eine Teilfläche des Friedhofs Georgen-Parochial III südlich der Gustav-Adolf-Straße, westlich der Kleingartenanlage „Frieden“ und nördlich der Roelckestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I r eine Teilfläche des Friedhofs Georgen-Parochial III südlich der Gustav- Adolf-Straße, westlich der Kleingartenanlage „Frieden“ und nördlich der Roel-              ckestraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee, wird der Bebauungsplan mit               der Bezeichnung 3-84 aufgestellt.

 

 

 


Begründung

 

Zu I

 

Veranlassung der Planung

 

Bedingt durch eine veränderte Bestattungskultur werden innerhalb Berlins ab 2025 mindestens 350 ha Friedhofsfläche nicht mehr für Bestattungen genutzt, selbst bei einer steigenden Einwohnerzahl werden kurzfristig 106 ha Friedhofsfläche nicht mehr für Bestattungen genutzt [1]. Hieraus ergibt sich die Chance, die nicht mehr benötigten Flächen anderweitig für die Stadtentwicklung, teilweise auch für dringend benötigten Wohnungsneubau und für soziale Infrastruktur zu nutzen.

 

r die Flächen des „Friedhof Georgen-Parochial III und Segensfriedhof“ wurde ein städtebauliches Konzept[2] entwickelt. Auf einer Teilfläche des Friedhof Georgen-Parochial III sieht das Konzept ein Wohnquartier mit 615 bis 625 Wohneinheiten, eine Kindertagesstätte sowie einen Standort für  eine dreizügige Grundschule vor. Für diese Teilfläche soll der Bebauungsplan 3-84 aufgestellt werden. Das Plangebiet umfasst ca. 6,3 ha, wovon ca. 1,3 ha für den neuen Schulstandort vorgesehen sind. Vorhabenträger und Eigentümer der Flächen im Plangebiet ist der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V. Insgesamt sollen ca. 48.000m² Geschossfläche fürs Wohnen realisiert werden. In dem sozialorientierten Wohnungsbaukonzept sind genossenschaftliche Wohnprojekte von fünf jungen Genossenschaften, die neben familiengerechten Wohnangeboten auch Wohnen für Studenten und generationsübergreifende Wohnungsangebote anbieten wollen, vorgesehen. Ein Angebot für ältere Menschen auch mit Demenzerkrankung soll zudem im Plangebiet realisiert werden. Die Kindertagesstätte soll mit rund 80 Plätzen in freier Trägerschaft errichtet werden.

 

Das Gesamtkonzept „Friedhof Georgen-Parochial III und Segensfriedhof“ wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen am 30.04.2019 vorgestellt (BA-Beschluss Nr. VIII-0865/2019) und fand dort Zustimmung.

 

Mit der Grundsatzzustimmung vom 25. Oktober 2019 hat sich der Evangelischer Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V. bereit erklärt, sich gemäß dem Berliner Modell der Kooperativen Baulandentwicklung an den Folgekosten für die Herstellung der notwendigen Infrastruktureinrichtungen zu beteiligen. Durch den Wohnungs­neubau ergibt sich ein Mehrbedarf an Kindertagesstätten um 50 Plätzen sowie an Grundschul­plätzen um 55.[3] Dieser soll durch den Neubau der privaten Kindertages­stätte und dem Grundschulneubau innerhalb des Plangebiets gedeckt werden. Zudem steigt der Bedarf an Nettospielfläche auf öffentlichen Spielplätzen um 1.020 m2 Nettofläche[4]. Ein öffentlicher Spielplatz zur Deckung des Bedarfs soll auf einer Teilfläche des Friedhofs „Segen“ planungsrechtlich gesichert werden. Auf der Teilfläche des Georgen-Parochial III soll vorangig dem Wohnen und der Grundschule dienen.

 

Derzeit leben im Bezirk Pankow von Berlin 407.000 Einwohner. Der Bezirk Pankow ist der wachstumsstärkste aller Berliner Bezirke und die Bevölkerungsprognose 2015 - 2030 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen[5] geht von einem weiteren Bevölkerungszuwachs von 16 % bis 2030 aus. Im Entwurf StEP Wohnen 2030[6] ist u.a. das Ziel, neben Schaffung von 194.000 WE bis 2030, die Hälfte des Wohnungsneubaus im gemeinwohlorientierten Segment zu verorten. Allein durch Nachverdichtung im Bestand ist dieses Ziel nicht erreichbar. Die Schaffung von neuem Wohnraum, insbesondere im gemeinwohlorientierten Segment, sowie die Schaffung der dazugehörigen sozialen Infrastruktur werden daher erforderlich. Entsprechend wurden im StEP berlinweit Potenzialflächen als Schwerpunkte für den Wohnungsneubau benannt. Das vorliegende Plangebiet wurde im StEP Wohnen 2030 als Wohnungsneubaustandort für 200 WE, mit dem Potenzial für Mischformen aus kombinierten Wohnprojekten und sozialer Infrastruktur, definiert.

 

Geltendes Planungsrecht und Planerfordernis:

 

Das Plangebiet befindet sich in einem weitgehend unbebauten Block zwi­schen der Gustav-Adolf-Straße im Nordwesten, der Pistoriusstraße im Südwesten, der Roelckestraße im Südosten und der Amalienstraße im Nordosten. Die gesamte Friedhofsfläche Georgen-Parochial III, die Kleingartenanlage „Frieden“ sowie die Sportfreiflächen der Hagenbeck-Oberschule und des Max-Bill-Oberstufenzentrums sind nicht mehr Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.

 

Bei dem größtenteils unbebaute Block mit einer Größe von ca. 20 ha handelt es sich um einen Außenbereich, der nicht allseitig vom Innenbereich umgeben ist (BVerwG Urt. v. 04.11.2015 4 CN 9.14). Die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage ist § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Demnach ist die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage für das Plangebiet, was innerhalb dieses Blocks liegt, ebenfalls § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).

 

Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beein­trächtigt und die Erschließung gesichert ist.

 

Gemäß § 35 Abs. 3 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ins­besondere dann vor, wenn ein Vorhaben einem öffentlichen Belang widerspricht. Die Beeinträchtigungen öffentlicher Belange sind nicht abschließend im § 35 Abs. 3 BauGB aufgelistet.

 

Einer Bebauung stehen die Darstellungen des Flächennutzungsplans entgegen, der u.a. für die betreffende Fläche eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof darstellt. Ergänzend ist davon auszugehen, dass Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes sowie die natürliche Eigenart der Landschaft und ihr Erholungswert beeinträchtigt werden und die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.

 

Im Außenbereich gibt es keine Unterscheidung zwischen überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen. Der Außenbereich steht einer baulichen Nutzung grundsätzlich nicht bzw. nur unter erheblich restriktiven Möglichkeiten offen. Vor­liegend ist eine Bebauung vom Grundsatz her ausgeschlossen.

Um eine Bebauung mit den verschiedenen Nutzungsabsichten zu ermöglichen, ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, damit auf der Grundlage des dann geltenden Planungsrechtes § 30 BauGB über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens entschieden werden kann.

 

Nur die Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglicht die Berücksichtigung und Bewältigung der schon heute erkennbaren Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihrem Erholungswert.

 

Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan

 

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für die Fläche des neuen Wohnquartiers (ca. 5 ha Fläche) mit Grundschulstandort (ca. 1,3 ha Fläche) auf der Teilfläche des Friedhof Georgen-Parochial III zwischen der Gustav-Adolf-Straße, der Kleingarten­anlage „Frieden“, der Roelckestraße und dem Friedhof Georgen-Parochial III eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ dar.

Die Wohnbebauung nördlich der Gustav-Adolf-Straße und südlich der Roelckestraße ist als Wohnbaufläche W2 (GFZ entwickelbar bis1,5), nördlich der Gustav-Adolf-Straße und nordwestlich des Geltungsbereiches sind gewerbliche Bauflächen dargestellt.

Im oder am geplanten Geltungsbereich des B-Plans sind dem FNP keine übergeordneten Straßentrassen zu entnehmen.

 

Der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich wurde mit BA-Beschluss vom 30.04.2019 (BA-Beschlussnummer. VIII 0865/2019) bestätigt. Ziel der Änderung ist eine Änderung der Darstellung als Grünfläche zu einer Wohnbaufläche W2. Die FNP-Änderung wurde bisher noch nicht eingeleitet. Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-84 und die Änderung des Flächennutzungs­plans sollen daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen. Im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht hat Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unter bestimmten Voraussetzungen generell eine Bereitschaft zu einem Parallelverfahren erklärt (vgl. Seite 9).

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines Wohnquartiers und die planungsrechtliche Sicherung eines neuen Grundschulstandortes auf einer ehemaligen Friedhofsfläche zur Deckung des Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum sowie an sozialer Infrastruktur.

 

Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die städtebauliche Neuordnung der Flächen. Der Bebauungsplan folgt dabei dem planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

Unter Würdigung aller Belange gem. § 1 Abs. 5 und § 1 Abs. 6 BauGB, insbesondere auch des schützenswerten Altbaumbestandes soll den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung entsprochen werden und im Rahmen des Verfahrens einer gerechten Abwägung aller Belange unterzogen werden.

 

Das Plangebiet soll als Wohnungsneubaustandort für Wohnprojekte. Als Standort für eine Grundschule  und soziale Infrastruktur entwickelt werden.

 

Das Berliner Schulgesetz verpflichtet die Bezirke eine wohnortnahe Versorgung mit Grundschulen sicherzustellen und allen in ihrem Zuständigkeitsbereich gelegenen Wohnanschriften eine nahe gelegene Grundschule als zuständige Grundschule zuzuordnen. Bereits heute ist die Kapazitätsgrenze in einigen Schulregionen im Bezirk Pankow erreicht. Hierzu zählt auch die Schulregion 5 im Ortsteil Weißensee. Eine Erweiterung um 4,5 Züge ist bereits bis 2020/2021 durch den aktuellen Bevölkerungsstand erforderlich[7]. Dies deckt jedoch nicht vollständig den zukünftig benötigten sowie den Bedarf aus den prognostizierten Wohnbaupotenzialen ab. Insgesamt fehlt es der Schulregion 5 an 5,7 Grundschulzügen[8]. Mit der Erweiterung der Grundschule Am Weißensee, der Erweiterung der Grundschule am Wasserturm und dem Neubau der Grundschule an der Rennbahnstraße verbleibt ein Defizit von 2,3 Zügen. Die Schulnetz- und Schulstandortplanung Pankow errechnete einen Bedarf von 2,8 Zügen bis 2024/2025 sowie einen weiter steigenden Bedarf darüber hinaus[9].

 

Um den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Grundschulplätzen zu decken, sind weitere Maßnahmen geplant. Hierzu zählt der geplante Umbau des Primo-Levi-Gymnasiums an der Pistoriusstraße zu einer Grundschule sowie der Neubau einer
3-zügigen Grundschule im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-84.

 

Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die städtebauliche Neuordnung der Flächen. Der Bebauungsplan folgt dabei dem planerischen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.

 

Unter Würdigung aller Belange gemäß § 1 Abs. 5 und § 1 Abs. 6 BauGB, insbesondere auch des schützenswerten Baumbestandes, soll den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung entsprochen werden und im Rahmen des Verfahrens einer gerechten Abwägung aller Belange unterzogen werden.

 

Beschreibung des Plangebietes und der näheren Umgebung

 

Umgebung

Der ca. 24 ha große Bereich zwischen Gustav-Adolf-Straße, Amalienstraße, Roelckestraße, Pistoriusstraße ist ausschließlich im Nordosten an der Gustav-Adolf-Straße (Nrn. 60-66 gerade) sowie auf dem Grundstück Amalienstraße Nr. 19A bebaut. Dort befinden sich die Gebäude der Hagenbeck-Schule sowie der Martin-Wagner-Schule (OSZ Bautechnik II), der Marcel-Breuer-Schule (OSZ für Holztechnik, Glastechnik und Design) einschließlich Sportgebäude und -flächen sowie im Südwesten des Blocks mobile Ergänzungsbauten (MEB).

 

Die Friedhofsfläche ist mit Ausnahme einer Kapelle unbebaut und weist einen umfangreichen Baumbestand auf. Die Kleingartenanlage „Frieden“ weist einen typischen Besatz mit Lauben zum Zwecke der kleingärtnerischen Nutzung auf.

 

dwestlich der Schulstandorte schließt sich mit einer Größe von über 5 ha die private Kleingartenanlage „Frieden“ an. Es handelt sich um eine Kleingartenanlage gemäß Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Westlich davon nimmt der Georgen-Parochial-Friedhof III mit einer Größe von 13,15 ha den Rest des betreffenden Bereichs ein.

 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Gustav-Adolf-Straße, im Osten durch die Kleingartenanlage „Frieden“, im Süden durch die Roelckestraße und westlich durch den Friedhof Georgen-Parochial III.

Um eine städtebaulich sinnvolle Ordnung des Straßenraums an den Zufahrts­bereichen ins Plangebiet zu gewährleisten, wurden die Straßenverkehrs­flächen der Flurstücke 15, Flur 256 (Roelckestraße) und Flurstück 1030, Flur 266 (Gustav-Adolf-Straße) Gemarkung Weißensee jeweils zu Hälfte in den Geltungsbereich des Bebauungs­planes einbezogen.

 

Äere Erschließung

Gemäß Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr (SenUVK) sind die Gustav-Adolf-Straße und die Roelckestraße Bestandteile des übergeordneten Straßennetzes von Berlin. Die Gustav-Adolf-Straße ist als Straßenkategorie der Stufe IV (Ergänzungsstraße) und die Roelckestraße als Straße III (örtliche Straßenverbindung) eingestuft. Beide Straßen übernehmen auch Funktionen für den übergeordneten Verkehr.[10]

 

Die Gustav-Adolf-Straße verfügt über zwei Fahrspuren, beidseitige Gehwege sowie einen einseitigen Radweg auf der südlichen Seite der Gustav-Adolf-Straße

Die Roelckestraße verfügt über zwei Fahrspuren und beidseitige Gehwege. Zudem kann abschnittsweise einseitig geparkt werden. Ein separater Radweg ist nicht vorhanden.

 

Über eine Bushaltestelle nördlich vom Plangebiet in der Gustav-Adolf-Straße ist das neue Wohnquartier an das ÖPNV-Netz angeschlossen (Bus 156 und N50). Weitere Buslinien innerhalb eines 400m-Radius befinden sich entlang der südlich gelegenen Pistoriusstraße.

 

Innere Erschließung

Die Flächen im Geltungsbereich werden von Norden über die Gustav-Adolf-Straße, von Süden  über die Roelckestraße erschlossen. Das städtebauliche Konzept verfolgt das Ziel der Entwicklung eines möglichst autoarmen Quartiers. Hierfür soll ein zukunftsorientiertes Mobilitätskonzept entwickelt werden.

Entsprechend führt nur eine Stichstraße in das Wohngebiet. Diese Stichstraße soll an die Roelckestraße angebunden werden.

Zusätzlich sollen zwei voneinander getrennte Tiefgaragen mit Zufahrt von der Gustav-Adolf-Str. und der Roelckestraße die Grundstücke für den motorisierten Individualverkehr (MIV) erschließen und den Stellplatzbedarf des zukünftigen Wohngebiets decken.

r die innere Erschließung wird eine Fuß- und Radwegverbindung zwischen Gustav-Adolf-Straße und Roelckestr. mittig durch das Plangebiet geführt.

Der bestehende, westlich an die KGA „Frieden“ angrenzende, Radweg wird mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-84 einbezogen.

 

Eigentum

Die Flächen des künftigen Wohnquartiers, der Grundschule und der Teilfläche des Friedhofs Segen, wo der öffentliche Spielplatz planungsrechtlich gesichert werden soll, östlich des Plangebiets vom B-Plans 3-84, befinden sich im Eigentum des Evangelischen Friedhofverbands Berlin Mitte e.V.

Die Straßenverkehrsflächen Flurstücke 15, der Flur 256 und 1030, der Flur 266 befinden sich im Landeseigentum Berlin.

 

Berliner Modell und städtebaulicher Vertrag

Es wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten zwischen dem Bezirk Pankow und dem Vorhabenträger, dem Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V., am 08.02.2020 geschlossen. In diesem erklärt der Vorhabenträger, dass er die Planungskosten inklusive eventuell anfallender Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes trägt. Die Ausschreibung und Beauftragung des Planungsbüros sowie ggf. der Gutachterbüros erfolgt über den Bezirk Pankow. Zudem koordiniert und führt der Bezirk Pankow das öffentlich-rechtliche Verfahren.

 

Es wird ebenfalls ein städtebaulicher Vertrag mit dem Evangelischen Friedhofs­verband Berlin Stadtmitte e.V. geschlossen, in dem er sich als Vorhaben­träger zur Bebauung mit 30 % mietpreisgebundenem förderfähigem Wohnungsbau und zur Erschließung des Gebietes verpflichten wird. Da der Vorhabenträger der Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Bauland­entwicklung zugestimmt hat, werden im städtebaulichen Vertrag auch die Folgekosten Gegenstand sein, soweit es die Angemessenheit zulässt. Nach den bisher geplanten Festsetzungen erfolgte eine erste positive Prüfung der Angemessenheit nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Mit Planungsfortschritt und weiterer Konkretisierung der Planung wird die Wirtschaftlichkeit stetig überprüft.

Die Flächen für den Wohnungsbau der Genossenschaften, Baugruppen sowie für das betreute Wohnen für Demenzerkrankte werden vom Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V. in Erbbaupachtverträgen vergeben.[11]

Bis zum Verkauf der Wohnbauflächen trägt der Evangelische Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V. alle Verpflichtungen. [12]

 

Ein Grunderwerb für die Fläche der Kindertagesstätte ist nicht einzuplanen, da diese in freier Trägerschaft verbleiben soll. Hier entstehen dem Land Berlin keine Kosten für den Grunderwerb, die Umsetzungsplanung und den Bau der Kindertagesstätte.

 

Die zur Realisierung der Grundschule notwendigen Flächen - ca. 1,3 ha - sind Kosten für den anfallenden Grunderwerb einzuplanen sowie für die Umsetzungs­planung und den Bau der Grundschule.

 


Geplante Festsetzungen

 

Es soll ein allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO sowie eine Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB für den Schulneubau an der Gustav-Adolf-Straße festgesetzt werden. Im Bebauungsplan sollen die Straßen Gustav-Adolf-Straße und Roelckestraße ihrer bestehenden Widmung entsprechend als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich gesichert werden.

 

Die Mitteilung der Planungsabsicht gem. § 5 AGBauGB hatte folgendes Ergebnis:

 

Mit Schreiben vom 29.01.2020 äerte sich die Gemeinsame Landesplanung zur Planungsabsicht wie folgt:

 

Nach Festlegung des LEP HR liegt das Plangebiet im Gestaltungsraum Siedlung. Die Absicht hier ein neues Wohnquartier zu entwickeln (inkl. einem Grundschul- standort) ist grundsätzlich zulässig. Es ist derzeit kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung zu erkennen.

 

Mit dem Schreiben vom 07.02.2020 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit, dass das Bebauungsplanverfahren dringende Gesamtinteressen Berlins bei Bebauungsplänen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AGBauGB berührt, da die Gustav-Adolf-Straße als Ergänzungsstraße im übergeordneten Straßennetz und die Roelckestraße als örtliche Straßenverbindung klassifiziert ist. Im weiteren Verfahren ist daher eine Abstimmung mit SenUVK Abt. IV B erforderlich.

 

Das Erschließungs- bzw. Mobilitätskonzept sollte auch die geplante Abwicklung des Abhol- und Bringverkehrs für die Schulen und die geplante Kita beinhalten.

 

Darüber hinaus werden dringende Gesamtinteressen Berlins bei Bebauungsplänen nach § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 AGBauGB aufgrund der Größe und der Eigenart mit mehr als 600 Wohneinheiten berührt. Die Voraussetzungen für die Anwendungen des Berliner Modells der kooperativen Bauleitplanung liegen vor.

 

Es wurde bestätigt, dass für die Festsetzung eines Bebauungsplanes mit den beabsichtigten Planungszielen eine Änderung des Flächennutzungsplans  erforderlich ist. Ein Antrag vom 21.06.2019 seitens des Bezirksamt Pankow für die Einleitung einer FNP-Änderung für den o.g. Teilbereich liegt vor. Die Einleitung eines FNP-Änderungsverfahrens wird in Aussicht gestellt, wenn zum Bebauungsplan­verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurde und sich eine Aussicht auf Umsetzbarkeit der Planungsziele abzeichnet.

 

Regionalplanerische Festlegungen (textliche Darstellung 1) des Flächennutzungs-plans werden beachtet.

 

Beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepten, sonstigen beschlossenen städtebaulichen Planungen 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) oder Entwicklungsplanungen (§ 4 Abs. 1 AGBauGB) wird entsprochen.

 

Da der Bebauungsplan 3-84 dringende Gesamtinteressen Berlins berührt, wird das Bebauungsplanverfahren nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 7 AGBauGB durchgeführt.

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz teilte zudem mit, dass eine Umnutzung von Friedhofs­flächen das Einvernehmen mit SenUVK erfordert. Bei evangelischen Friedhöfen kommt zusätzlich die Einholung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung hinzu. Ein öffentlicher Zugang zu den Grabstätten mit Nutzungs­rechten muss gewährleistet sein. Vor Ablauf der Pietätsfristen ist eine Umnutzung der Fläche nicht möglich. Eine Umnutzung ist erst nach Entwidmung der Flächen möglich. Diese kann auch schrittweise erfolgen.

 

Innerhalb des Plangebiets befindet sich eine Ehrengrabstätte. Die Anerkennung der Ehrengrabstätte wurde im November 2018 für weitere 20 Jahre verlängert. Im städte­baulichen Konzept liegt es im Baufeld der Jungen Genossenschaften, die hier mehrgeschossigen Wohnungsbau geplant haben. In der ergänzenden Stellung­nahme wird darauf hingewiesen, dass ein Verbleib der Ehrengrabstätte an dieser Stelle nicht mit der geplanten Nutzung vereinbar ist. Daher muss das Ehrengrabmal in Abstimmung mit SenUVK und auf Kosten des Evangelischen Friedhofverbandes Stadtmitte e.V. auf eine andere langfristig gesicherte Friedhofsfläche umgebettet werden.

 

Verfahren

 

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan im Normalverfahren mit Umwelt­prüfung gemäß § 2 BauGB aufgestellt werden.

 

Die Anwendung von § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) scheidet u.a. aufgrund der der Lage des Plangebietes innerhalb einer geringfügig bebauten Grünfläche (Friedhof Georgen-Parochial III, Kleingartenanlagen) mit überwiegendem Außen­bereichscharakter 35 BauGB) aus. Um das vereinfachte Verfahren bei der Aufstellung eines B-Plans verwenden zu können, dürfen durch die Aufstellung keine nachteiligen Umweltauswirkungen vorliegen[13]. Dies kann bei einer ehemaligen Friedhofsfläche nicht ausgeschlossen werden. Von einer Umweltprüfung kann nicht abgesehen werde.

 

Zudem scheidet das Planverfahren nach § 13 a BauGB aus, da Außenbereichs­flächen nicht nach § 13 a BauGB einbezogen werden können[14].

 

Eine Anwendung von § 13 b BauGB wäre, gemäß der im städtebaulichen Konzept angegebenen Grundfläche für die Wohnnutzung (ca. 9.300 m²), möglich. Hier dürfen Flächen die im Außenbereich liegen und dessen Grundfläche für Wohnnutzungen geringer als 10.000 m² sind und an im Zusammenhang bebaute Flächen anschließen im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Allerdings hätte hierfür das Verfahren bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden müssen. Daher ist die Anwendung des Verfahrens nach § 13 b BauGB nicht möglich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-84 „Georgen-Parchochial-Friedhof III, Weißensee“ erfolgt nach dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung. Die Kosten der Planung sowie die Folgekosten für soziale Infrastruktur u.ä. werden durch die Vorhabenträger getragen.

 

Die Mittel für den Erwerb des Schulgrundstücks und den Neubau der Grundschule Gustav-Adolf-Straße (03Gn20) wurden in die Investitions­planung 2019/23 des Landes Berlin eingestellt.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine Auswirkungen

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der Entwicklung eines neuen Wohngebiets mit Geschosswohnungsbau durch Genossenschaften und Baugruppen wird insbesondere den Wohnbedürfnissen von Familien, aber auch für Studenten sowie für pflegebedürftige und an Demenz erkrankte Personen durch betreutes Wohnen und Pflegeeinrichtungen entsprochen. Dies entlastet zusätzlich Familien und ermöglicht es zeitgleich eine Unterbringung nahe der Angehörigen.

Durch die geplanten Festsetzungen von Gemeinbedarfsflächen „Schule“, privater Grünflächen innerhalb des Plangebiets und der Realisierung eines öffentlichen Spielplatzes auf der ehemaligen Friedhofsfläche „Segen“ wird dem Anspruch sozialverantwortlicher Wohngebietsversorgung mit sozialer Infrastruktur im Ortsteil Weißensee Rechnung getragen. Dies wird sich insbesondere auf die Lebensqualität von Familien mit Kindern positiv auswirken.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 

Vollrad Kuhn

Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 

Anlagen

  1. Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3-84 „Georgen-Parchochial-Friedhof III, Weißensee“ (Stand August 2019)
  2. Städtebauliches Konzept „Friedhof Georgen-Parochial III“, Bezirk Pankow, Weißensee (Stand Oktober 2018)
  3. Vorhabenbeschreibung (Oktober 2019)

 

 


1


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-          Versiegelungsgrad

-           

-           

-           

x

 

Flächen werden neu versiegelt, naturbelassene Flächen sind nicht betroffen

  1. Wasser

-          Wasserverbrauch

-           

-           

-           

-           

-           

 

  1. Energie

-          Energieverbrauch

-          Anteil erneuerbarer Energie

-           

-           

-           

-           

-           

-           

  1. Abfall

-          Hausmüllaufkommen

-          Gewerbeabfallaufkommen

-           

-           

-           

-           

-           

-           

  1. Verkehr

-          Verringerung des Individualverkehrs

-          Anteil verkehrsberuhigter Zonen

-          Busspuren

-          Straßenbahnvorrangschaltungen

-          Radwege

-           

x

 

x

 

Positiv: eine neue Geh- und Radwegeverbindung wird geschaffen

Negativ: Verkehrszahlen werden auf beiden Straßen leicht erhöht werden

  1. Immissionen

-          Schadstoffe

-          rm

-           

-           

-           

x

 

Ggf. Nachmittagsnutzung der Sporthalle, Sportflächen

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

x

 

bisher als Grünfläche genutzte Flächen sollen überbaut werden, naturbelassene Flächen sind nicht betroffen

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

Neue Grundschulplätze werden für die Schulregion 5 geschaffen (insgesamt 3 Züge).

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

x

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

x

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

x

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

1


 

 

 

 

1


[1] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I Stadt- und Freiraumplanung, Friedhofsentwicklungsplan, Stand Juni 2006.

[2] Städtebauliches Konzept "Friedhof Georgen-Parochial III und Segenfriedhof" Bezirk Pankow, Weißensee, Gruppe Planwerk, im Auftrag der STATTBAU Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Bevollmächtigte Entwicklungsgesellschaft des Evangelischen Friedhofsverbandes Berlin Stadtmitte, Oktober 2018.

[3] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Berechnungstool zur Bewertung der Angemessenheit städtebaulicher Verträge, Stand 01.04.2020.

[4] Ebd.

[5] Stand Januar 2016, Zuwächse durch Flüchtlinge sind nur bis Sommer 2015 in die Prognose eingeflossen.

[6] Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Ref. I Stadtplanung, Ref. I A Stadtentwicklungsplanung, Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (Entwurf), Beschluss 20.08.2019, Stand Juli 2019.

[7] Bezirk Pankow, Planungsgruppe Werkstadt; Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Zeitraum bin 2030, S. 76, Stand Mai 2016.

[8] Ebd. S. 139.

[9] Bezirk Pankow, Schulnetz- und Schulstandortplanung: Schulische Infrastruktur Analyse und Handlungsbedarf allgemeinbildende öffentliche Schulen, Stand 12.04.2018, abgestimmt mit dem Bezirksamt Pankow 28.11.2018, S. 7.

[10] Stellungnahme Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht, 07.02.2020.

[11] Im Anhang der Erbbaupachtverträge wird jeweils der städtebauliche Vertrag zwischen dem Land Berlin und dem Evangelischen Friedhofsverband Berlin Stadtmitte e.V. vorzufinden sein, mit der Verpflichtung auf Einhaltung.

[12] Abstimmungsstand gemäß Termin vom 17.07.2019 mit der Wohnbauleitstelle, SenSW.

[13] Battis/Krautzberger/Löhr/Mitschang, 14. Aufl. 2019, BauGB § 13 Rn. 2-8a.

[14] Battis/Krautzberger/Löhr/Battis, 14. Aufl. 2019, BauGB § 13a Rn. 4

 
 

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