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Drucksache - VIII-1184
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siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der VorlageBeendigung der Mitgliedschaft im Verein „Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.“
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BeschlussentwurfDie Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Bezirk Pankow beendet die Mitgliedschaft im Verein „Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
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Begründung
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17.09.2003 mit der Drucksache V-0507 u.a. beschlossen, dass das Bezirksamt in einem ersten Schritt die Beantragung der Mitgliedschaft in der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. prüft und bei positivem Ergebnis, die Mitgliedschaft in der Euroregion Pomerania e.V.“ anstrebt.
Mit Beschluss der BVV am 23.03.2005 - Drucksache V-0856 - wurde das Bezirksamt zudem ersucht, unverzüglich den Antrag auf Fördermitgliedschaft in der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. zu stellen.
Das Bezirksamt ist am 08.07.2005 als förderndes Mitglied (ohne Stimmrecht) in die Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. aufgenommen worden. Darüber wurde die BVV mit dem jeweiligen Schlussbericht zu den beiden vorgenannten Drucksachen in ihrer Sitzung am 09.11.2005 informiert.
Das Bezirksamt wurde in der Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. ursprünglich von dem Bezirksamtsmitglied vertreten, dessen Ressort auch die Aufgaben der EU-beauftragten und der Wirtschaftsförderung beinhaltete. Mit Wirkung vom 01.02.2010 wurde die Zuständigkeit an den damaligen Bezirksstadtrat für öffentliche Ordnung, Herrn Kirchner, übertragen, da er Vorsitzender der AG Nord im Kommunalen Nachbarschaftsforum (KNF) war und in seinem Ressort die Arbeitsschwerpunkte für die Verkehrs- und Regionalplanung lagen. Nunmehr liegt die Zuständigkeit beim Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Herrn Kuhn, der zugleich auch Vorsitzender der AG Nord im KNF ist.
Ziel der Zusammenarbeit in der EUROREGION ist es, durch gemeinsame Aktivitäten zu einer gleichmäßigen und ausgewogenen Entwicklung der Region und zur Annäherung der Bewohner und Institutionen in den Grenzregionen beizutragen.
Berlin liegt nicht in der EUROREGION, die sich überwiegend über Gebiete von Mecklenburg-Vorpommern, Westpolen und Südschweden erstreckt.
In den vergangenen Jahren, seit Beginn der Mitgliedschaft, ist eine Beteiligung an den Aktivitäten der „Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.“ kaum möglich gewesen, da die Themen den Bezirk Pankow kaum tangierten bzw. auch keine Ressourcen zur Verfügung standen.
Als förderndes Mitglied verfügt das Bezirksamt überdies nur über eine beratende Stimme in der Mitgliederversammlung, kein Stimmrecht. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2.560,00 €.
Das Bezirksamt Pankow hat am 24.03.2020 mit der Vorlage VIII-1346/2020 beschlossen, dem Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. als Gründungsmitglied beizutreten. Für das Bezirksamt Pankow nimmt der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat das Stimmrecht wahr.
Zugleich wurde die Absicht bekundet, die Mitgliedschaft des Bezirksamtes in dem Verein „Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.“ möglichst bis zum 31.12.2020 zu beenden, da diese im Vergleich zu den Mitwirkungsmöglichkeiten und konkreten Vorteilen der Zusammenarbeit im Kommunalen Nachbarschaftsforum nicht zielführend ist. Der Austritt muss schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten an das Präsidium erklärt werden.
Um das bestehende KNF zu institutionalisieren, wurde der Verein „Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg e.V.“ am 29.05.2020 gegründet.
Das Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg (KNF) ist als informeller Zusammenschluss von Vertretern Berliner Bezirke und Kommunen des Berliner Umlandes sowie Landkreisen und weiteren Institutionen und Verbänden entstanden. Das KNF besteht aus der AG Nord, AG Ost, AG Süd und AG West. Der Bezirk Pankow ist Mitglied der AG Nord.
Der nun gegründete Verein wird die fachliche Zusammenarbeit der Kommunen und anderen Gebietskörperschaften im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg intensivieren. Von daher ist die Bündelung und Konzentration der Ressourcen des Bezirksamtes auf die aktive Mitwirkung im KNF zielführend.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Mit Beendigung der Mitgliedschaft in der Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V. würde der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.560 € (finanziert aus dem Kapitel 3320, Titel 68579 „Mitgliedsbeitrag“) entfallen. Diese Mittel könnten dann für die Finanzierung des Mitgliedsbeitrages im KNF e.V. verwendet werden.
Der anteilige Mitgliedsbeitrag für 2020 beträgt dort ca. 7.500,00 € und wird aus der Sonderzuweisung Wohnungsbau, Kapitel 4201, Titel 54010, Unterkonto 100 finanziert. Für 2021 ist eine anteilige Finanzierung aus dem gleichen Kapitel/Titel sowie aus dem Kapitel 3320, Titel 68579 (Mitgliedsbeitrag) vorgesehen. Dieser Titel soll dann mit der Anmeldung für den Haushalt 2022/2023 entsprechend auf 10.000 € verstärkt werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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