Drucksache - VIII-1157  

 
 
Betreff: Beschlüsse zur Kommentierung des Thälmann-Denkmals ernst nehmen!

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.01.2021 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin (per Livstream zu verfolgen unter: https://www.youtube.com/channel/UCt4uaISaAWcRCzrsocY2LrQ) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 33. BVV am 17.06.2020
Antrag Fraktionen SPD, Grüne, 33. BVV am 17.06.2020 Ausfertigung nach Beschlussfassung
VzK§13BezVG BA, SB 38. BVV am 20.01.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der
Drucksache-Nr. VIII-1157

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Beschlüsse zur Kommentierung des Thälmann-Denkmals ernst nehmen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Tagung der BVV am 17.06.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VIII-1157

 

Das Bezirksamt wird wiederholt ersucht, die einstimmigen Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vom 11. Dezember 2013 zur Drucksache VII-0517 „Kommentierung des Thälmann-Denkmals“ und zur Drucksache Vlll-1081 „Umsetzung des BVV-Beschlusses VII-0517 Kommentierung des Thälmann-Denkmals“ vom 4. März 2020 sind im Sinne der Beschlusslage umzusetzen. Dies bedeutet ausschließlich eine historisch-kritische Kommentierung an oder neben der Thälmann-Plastik anzubringen (BVV-Beschluss VII-0517).Eine angemessene Kommentierung sollte verschiedene Aspekte des Denkmals vereinigen: die Geschichte Ernst Thälmanns und seine Vereinnahmung durch die DDR, sowie die Entstehungsgeschichte des Denkmals (BVV-Beschluss VIII-1081).Nicht beauftragt durch die BVV ist hingegen die in der VzK zur Drucksache Vlll-1081 beschriebene historisch-kritische Kommentierung des Denkmalensembles von Wohnviertel, Park und Denkmal sowie wie die Durchführung eines Kunstwettbewerbes zur künstlerischen Kommentierung des Denkmals samt Vorplatz.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

In Erledigung der Drucksache VII-0517 „Kommentierung des Thälmann-Denkmals“ vom 11. Dezember 2013 wurde die historische Kommentierung durch eine künstlerische Kommentierung ergänzt. „nstlerische“ und „historische“ Kommentierung werden als sich gegenseitig stärkende Elemente der Geschichtsvermittlung und befragung verstanden. Aktuelle Kunst arbeitet oft mit dokumentarischem Material, Analyse und Ideologiekritik sind vielfach Bestandteile künstlerischer Konzepte. Aufgabe der Kunst ist es jedoch nicht, den gesamten Bezugsrahmen eines Ortes oder eines Geschehens auf wissenschaftlich hohem Niveau auszuloten und darzustellen. Künstlerinnen und Künstler wählen vielmehr einen Aspekt des Geschehens aus, der ihnen besonders wichtig erscheint und bearbeiten und vertiefen diesen mit ihren eigenen Mitteln, um Denkanstöße zu geben, Fragen zu stellen und ein Zeichen zu setzen. Deshalb wurde für dieses so vielschichtige Projekt wie das Thälmann-Denkmal, historische und künstlerische Kommentierung miteinander verbunden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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