Drucksache - VIII-1150  

 
 
Betreff: Suchtberatungen unterstützen – den Folgen der Covid-19 Pandemie begegnen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
30.09.2020 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 33 BVV am 17.6.2020
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Linke und B´90/Grüne 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13 BezVG BA, ZB 35. BVV am 30.09.2020
VzK§13 BezVG SB 37. BVV 9.12.2020

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

01.12.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII 1150

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Suchtberatungen unterstützen – den Folgen der Covid-19 Pandemie begegnen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 17.06.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII1150

Das Bezirksamt wird ersucht:

Um dem zu erwartenden Anstieg von Menschen mit Suchtverhalten durch die Covid-19 Pandemie zu begegnen, wird das Bezirksamt ersucht, unter anderem folgende Möglichkeiten zu prüfen und ggf. umzusetzen:

  • Der Suchtberatungsstelle STAB der Stiftung SPI und der Suchtberatung Pankow der vista gGmbH Räumlichkeiten, die evtl. derzeit ungenutzt sind, zur Verfügung zu stellen, damit diese dort dringend benötigte Gruppentreffen anbieten und durchführen können;
  • Die Suchtberatungsstellen dabei zu unterstützen, ihre Angebote bei Zielgruppen bekannter zu machen, die evtl. nicht von selbst auf die Angebote aufmerksam werden (Jugendeinrichtungen, Schulen, Jobcenter etc.);
  • Die Beratungsstellen bei der Umsetzung der Hygienekonzepte zu unterstützen;
  • Die Beratungsstellen bei der Bereitstellung von digitalen Angeboten zu unterstützen.

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu 1.)

Aktuell steht für die steigende interne Nachfrage nach Besprechungsräumen nur eine reduzierte Zahl von Räumen mit ausreichendem Sicherheitsabstand zur Verfügung. Grund dafür sind die Nutzung von Besprechungsräumen für den Katastrophenschutz des Bezirks und das notwendige Bereitstellen von zusätzlichen Arbeitsplätzen für die Kontaktpersonenermittlung.

Auch in absehbarer Zeit wird das Bezirksamt nicht über ungenutzte Räumlichkeiten verfügen. Externe Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Bezirksamtes Pankow bleiben nach Maßgabe des Bezirksamtsbeschlusses VIII-1588/2020 (vom 06.10.20) auch weiterhin bis zum 31.03.2021 untersagt.

Die Suche des Bezirksamts nach Möglichkeiten, kostenfreie Räume bei Trägern anzumieten, blieb erfolglos. Die Raumkapazitäten bei einem Träger der Suchtberatung könnten ab 2021 eher noch knapper werden. Ausweichmöglichkeiten sind bisher nicht gefunden, obwohl u.a. auch bei Schulen angefragt wurde.

Zu 2.

Die Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) werden regelmäßig im Rahmen von Dienstberatungen, Regionalrunden, Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII und Planungsraumkonferenzen über Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten der Suchtberatungsstellen in Pankow informiert.

Die Suchtberatungsstellen haben die Möglichkeit, sich in den genannten Gremien vorzustellen, um ihre Angebote über das pädagogische Fachpersonal der JFE den Zielgruppen bekannt zu machen. Termine können jeweils mit den zuständigen Regionalsozialarbeiter*innen vereinbart werden.

Informationsmaterialien der Suchtberatungsstellen werden ebenso wie Informationen aus den Sitzungen des bezirklichen Arbeitskreises Suchtprävention an die JFE weitergeleitet. Die Suchtberatungsstellen haben zudem die Möglichkeit, Informationsmaterial direkt in den JFE auszulegen. Klienten der Jugendberufsagentur und des JobCenters werden ebenfalls auf die Angebote der Suchtberatung aufmerksam gemacht.

Positiv zu erwähnen ist, dass einige Jugendliche die neu eingerichtete telefonische Erstberatung der bezirklichen Suchtberatung während der Pandemie genutzt haben. Dabei ist noch nicht evaluiert, ob sie auch durch Infos aus Jugendeinrichtungen auf dieses Angebot der telefonischen Suchtberatung aufmerksam wurden.

Zu 3. und 4. wurde bereits abschließend berichtet.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 

 
 

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