Drucksache - VIII-1144  

 
 
Betreff: Mehr Home Office im Bezirksamt Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
11.06.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.11.2020 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 32. BVV am 13.05.2020
Beschlussempfehlung FinPersIm 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 36. BVV am 11.11.2020
Berichtspflicht BA Februar 2021
VzK§13BezVG BA, ZB 40. BVV am 24.03.2021
VzK§13BezVG BA, ZB 42. BVV am 16.06.2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1144/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Mehr Home Office im Bezirksamt Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 33. Sitzung am 17.06.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1144/2020

Das Bezirksamt wird ersucht, seinen Beschäftigten, soweit aufgrund der Tätigkeit sinnvoll und möglich, eine Tätigkeit im sogenannten Home Office zu ermöglichen.

Dabei soll das Bezirksamt alle Formen von Home Office stärken: Bei alternierender Telearbeit wird die Arbeitsleistung im Wechsel zum fest installierten Arbeitsplatz in der Dienststelle, bei mobiler Telearbeit zeit- und ortsflexibel von mobilen Endgeräten erbracht.

Insbesondere wird das Bezirksamt ersucht,

  1. alle Arbeitnehmer*innen aktiv über die Varianten von Telearbeit zu informieren und das Interesse zu erheben,
  2. zu prüfen, ob die Mindestanforderungen für Teleheimarbeit abgesenkt und flexibler gestaltet werden können,
  3. mobile Telearbeit auszubauen, indem genügend mobile Endgeräte mit gesicherten Zugängen zur Verfügung gestellt werden,
  4. die Voraussetzungen für Teleheimarbeitsplätze zu fördern und sich beim Senat für eine ausreichende Finanzierung und personellen Ausstattung einzusetzen,
  5. die Anzahl der Anträge für Tele(heim)arbeit und Gründe für eventuelle Ablehnungen zu dokumentieren sowie die Anzahl der Arbeitnehmer*innen zu erheben, die aktuelle Mindestanforderungen erfüllen - getrennt in
  1. zeitlich (Angehörigkeit der Dienststelle und Ausübung des Arbeitsgebietes),
  2. umlich-technisch (im häuslichen Umfeld) sowie
  3. persönlich (Arbeitsweise, Planungs- und Organisationsvermögen).

Über die Fortschritte ist der BVV jährlich zu berichten. Die Beteiligung der Personalvertretung ist sicherzustellen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie in den Zwischenberichten erläutert, hat das Bezirksamt die Möglichkeiten zum mobilen Arbeiten und zum Homeoffice immer weiter kontinuierlich erweitert. Das Thema wird pandemiebedingt auch weiterhin regelmäßig in den Beratungen des bezirklichen Krisenstabs behandelt.

Die im 3. Zwischenbericht erwähnten 500 vom ITDZ gelieferten Notebook sind mittlerweile komplett ausgeliefert worden. Zusätzlich sind weitere 50 Endgeräte aus vorangegangenen Bestellungen geliefert worden.

Der im 2. Zwischenbericht angekündigte Workshop zur technischen Umsetzung der von der IKT-Steuerung im Land Berlin vorgegebenen „One-Device-Strategie“ im Bezirksamt konnte nunmehr stattfinden. Erste Ideen und Überlegungen, wie die „One-Device-Strategie“ umgesetzt werden kann, sind hierbei erläutert und geklärt worden. In weiteren Schritten sollen dann die Fachämter und die Beschäftigtenvertretungen einbezogen werden.

Am 27.08.2021 erreichte das Bezirksamt die Mitteilung der zentralen IKT-Steuerung, dass zur Ausweitung und Sicherstellung der mobilen Arbeitsfähigkeit weitere 855 Notebook für das Bezirksamt zur Verfügung stehen werden. Die Lieferungen sind für September und Oktober 2021 vorgesehen. Nach Installation und Konfiguration der Geräte, die erfahrungsgemäß bis in das Jahr 2022 gehen wird, sind dann voraussichtlich die für mobiles Arbeiten geeigneten Arbeitsplätze, nach Schätzungen für die Bezirksämter ca. 70 % aller Arbeitsplätze, zu 100 % mit mobilen Endgeräten ausgestattet. Die zusätzlichen Kosten belaufen auf ca. 1.800.000 €, davon allein 1.184.645,25 €r die Beschaffung der 855 Notebooks. Hinzukommen die Kosten für zusätzliche TFT-Bildschirme, notwendige Softwarelizenzen, Zertifikatskosten und Serverhardware. Diese Kosten sind aus verschiedenen Titeln des dem Bezirksamt zugewiesenen Kapitels 2533 im Einzelplan 25 zu finanzieren und durch den Fachbereich IKT per Mehrbedarfsantrag zu begründen.

Die Umsetzung der mobilen Arbeitsfähigkeit wird das Bezirksamt auch weiterhin mit den zuständigen Personalvertretungen, auch in Form von Dienstvereinbarungen, sicherstellen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Stärkung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport,
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

X

X

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individual-verkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

X

X

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • rm

 

X

X

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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