Drucksache - VIII-1129  

 
 
Betreff: Unterstützung für freie Träger und gemeinnützige Vereine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 32.BVV am 13.05.2020
VzK§13BezVG BA, SB 34. BVV am 02.09.2020

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

25.08.2020

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.: VIII-1129/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Unterstützung für freie Träger und gemeinnützige Vereine

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 32. Sitzung am 15.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1129 / 2020

„Die BVV Pankow von Berlin hat das Ziel, die von den behördlichen Maßnahmen und Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffenen freien Träger und gemeinnützigen Vereine zu unterstützen und von den negativen Auswirkungen der verordneten Schließung durch den Lockdown und seiner direkten Folgen weitgehend zu entlasten.  

 

Das Bezirksamt wird daher ersucht, unverzüglich und im Einzelfall zu prüfen, wie und in welchem Umfang die sozialen und kulturellen Einrichtungen z. B. von Mietkosten für bezirkliche Immobilien befreit werden und zugleich weitere Möglichkeiten zu deren Unterstützung zu ergreifen. Dafür werden pragmatische, innovative und schnelle Möglichkeiten und Verfahren durch die BVV ausdrücklich befürwortet. 

 

Der BVV Pankow ist bereits zur Tagung am 17. Juni 2020 ein erster Zwischenbericht mit konkreten Vorschlägen und bereits erfolgter Umsetzung vorzulegen.“

 

 

 

 wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Vom Ersuchen der BVV waren die Bereiche Jugend, Wirtschaftsförderung, Soziales und Kultur betroffen.

Jugendamt:

Nahezu im gesamten Bereich der Immobilien des Jugendamtes gibt es nur Mietverträge, die keine Miete festlegen. In der Regel zahlen die Träger nur die Betriebskosten.

Die Ausnahme bildet das Bucher Bürgerhaus:

-     Albatros gGmbH - 1.615,08 €/Monat Nettokaltmiete (für alle Projekte im BBH) (3,74 €/m²)

-     Casablanca gGmbH - 601,70 €/Monat Nettokaltmiete (5,50 €/m²)

-     Sehstern e.V. - 137,41 €/Monat Nettokaltmiete (1,00 €/m²)

Trotz der Festlegungen im Rahmen der Covid19-Eindämmungsverordnung konnten die Träger die Räume nutzen. So fanden z. B. Telefonberatung oder andere Arbeiten ohne Publikum statt. Den Jugendhilfeträgern wurde sehr zeitnah im Rahmen des Kinderschutzes die Möglichkeit gegeben, unter Einhaltung fester Regeln beratungsbedürftige Familien einzuladen.

Insofern war kein Grund ersichtlich, Miete zu erlassen, zumal sie an der unteren Grenze der verkehrsüblichen Gewerbemiete liegt bzw. einen eher symbolischen Wert darstellt. Es ist ferner darauf hinzuweisen, dass an anderer Stelle Vorsorge für die Weiterfinanzierung der Träger getroffen wurde, um z. B. Mietkosten begleichen zu können.

 

Wirtschaftsförderung:

Das TIC hat Räumlichkeiten in der Fröbelstraße angemietet und begleicht dafür lediglich Betriebskosten. Die Aufwendungen können mit Hilfe von Projektmitteln beglichen werden. Wirtschaftliche Schwierigkeiten sind nicht entstanden.

 

Amt für Soziales:

Alle (Miet-)Kosten sind durch Zuwendungen abgedeckt.

 

Amt für Weiterbildung und Kultur:

Der Einrichtung Brotfabrik wurde die Betriebskostenvorauszahlungen für die Monate April, Mai und Juni 2020 erlassen.
Seit Juli laufen die Zahlungen wieder gemäß der Nutzungsvereinbarung. Es bestand kein weiterer Antragsbedarf, der Nutzer wurde auf die Möglichkeit bei entsprechendem zwingendem Bedarf hingewiesen. Der Kulturbetrieb der Brotfabrik ist im Rahmen der Pandemieeinschränkungen wieder angelaufen.

Mit der Senefelder Str. 6 - MACHmit!Museum r Kinder gGmbH - wurde eine Stundungsvereinbarung zum Mietzins vereinbart.
Ab dem 01.05.2020 wurde die monatliche Miete inklusive Betriebskosten befristet bis zum 30.09.2020 gestundet. Der Mieter wurde verpflichtet, diese gestundete Zahlung spätestens bis zum 31.12.2020 auszugleichen.

Die Große Seestr. 10 /Freilichtbühne Weißensee ist ab 2021 im Fachvermögen des Amtes für Weiterbildung und Kultur. Die Nutzer haben keinen Bedarf an Mietstundung/-freistellung geltend gemacht, waren aber über die Möglichkeit informiert. Die Zahlung der Miete erfolgt regelmäßig.

Eine erste Berichterstattung bereits zur Sitzung der BVV am 17.06.2020 war aufgrund der bekannten Pandemie-Rahmenbedingungen nicht umsetzbar.

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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