Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 24.03.2020 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg e.V. – Vereinsgründung
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Bezirk Pankow tritt dem Verein Kommunales NachbarschaftsforumBerlin und Brandenburg (KNF) e.V. bei.
- Das Bezirksamt schließt eine Verwaltungsvereinbarung zur Regelung der Mitgliedschaft, des Stimmrechts und der Beitragszahlung im Verein KNF e.V. mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ab.
- Der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat vertritt den Bezirk Pankow im Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg e.V..
Begründung
Das Kommunale Nachbarschaftsforum Berlin-Brandenburg (KNF) ist als informeller Zusammenschluss von Vertretern Berliner Bezirke und Kommunen des Berliner Umlandes sowie Landkreisen und weiteren Institution und Verbänden entstanden. Das KNF besteht aus der AG Nord, AG Ost, AG Süd und AG West. Der Bezirk Pankow ist Mitglied der AG Nord.
Um das bestehende KNF zu institutionalisieren ist geplant, den Verein „Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg e.V.“ am 27.03.2020 zu gründen.
Dabei soll dem Status Berlins als Stadtstaat und daraus folgend dem der Bezirke als „Selbstverwaltungseinheiten Berlins ohne eigene Rechtspersönlichkeit“ (§ 2 Abs. 1 BezVG) Rechnung getragen werden. Das Land Berlin wird als Stadtstaat / Einheitsgemeinde Mitglied im Verein (insgesamt eine Mitgliedschaft für Berlin). Die Mitgliedschaft wird jedoch durch bis zu 12 Vertreter/innen der Bezirke sowie durch eine/n Vertreter/in der für Flächennutzungsplanung zuständigen Senatsverwaltung wahrgenommen, so dass Berlin bis zu 13 Stimmen in der Mitgliederversammlung hat.
Laut Satzung (Anlage 1) kann der Verein bis zu zwölf Vorstandsmitglieder haben. Acht Mitglieder des Vorstandes sind „geborene“ Mitglieder, und zwar die Sprecher und stellvertretenden Sprecher der vier teilräumlichen Arbeitsgemeinschaften
Gemäß § 6 Abs. 6 der Satzung kann die Stimmrechtsausübung auf eine vom Bezirksamt bevollmächtigte Person übertragen werden. Diese Vollmacht (Anlage 4) ist vor der Stimmrechtsausübung in schriftlicher Form nachzuweisen. Für das Bezirksamt Pankow nimmt der für Stadtentwicklung zuständige Bezirksstadtrat das Stimmrecht wahr.
Die Bezirke müssen, sofern sie im Verein mitwirken und ihr Stimmrecht bereits in der Gründungsversammlung ausüben wollen, eine Ausfertigung des Beschlusses des Bezirksamtes zur Vertretungsberechtigung des benannten Mitglieds des Bezirksamtes in der Gründungsversammlung bzw. im (künftigen) Verein vorlegen. Ferner soll zur Regelung der Mitgliedschaft, des Stimmrechts und der Beitragszahlung zwischen den Bezirken und SenSW jeweils eine Verwaltungsvereinbarung (Anlage 3) abgeschlossen werden.
Der Beitrag Berlins beträgt bis zu 370.000 €, davon zahlt SenSW einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 250.000 €, jeder mitwirkende Bezirk zahlt einen jährlichen Festbetrag in Höhe von 10.000 € (Beitragsordnung siehe Anlage 2).
Mit dem Beitritt des Bezirksamtes Pankow in den Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. ist gleichfalls beabsichtigt, die Mitgliedschaft des Bezirksamtes in dem Verein „Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.“ möglichst bis zum 31.12.2020 zu beenden. Der Austritt muss schriftlich unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten an das Präsidium erklärt werden.
Ziel der Zusammenarbeit in der EUROREGION ist es, durch gemeinsame Aktivitäten zu einer gleichmäßigen und ausgewogenen Entwicklung der Region und zur Annäherung der Bewohner und Institutionen in den Grenzregionen beizutragen.
Berlin liegt nicht in der EUROREGION, die sich überwiegend über Gebiete von Mecklenburg-Vorpommern, Westpolen und Südschweden erstreckt.
In den vergangenen Jahren ist eine Beteiligung an den Aktivitäten der „Kommunalgemeinschaft Europaregion Pomerania e.V.“ kaum möglich gewesen, da die Themen den Bezirk Pankow kaum tangierten bzw. auch keine Ressourcen zur Verfügung standen.
Als förderndes Mitglied verfügt das Bezirksamt nur über eine beratende Stimme in der Mitgliederversammlung, kein Stimmrecht. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 2.650,00 €.
Für die Beendigung dieser Mitgliedschaft wird in Kürze eine gesonderte Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung eingebracht.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Der anteilige Mitgliedsbeitrag für 2020 in Höhe von 7.500,00 € wird aus der Sonderzuweisung Wohnungsbau, Kapitel 4201, Titel 54010, Unterkonto 100 finanziert.
Für 2021 ist eine anteilige Finanzierung aus dem gleichen Kapitel/Titel sowie aus dem Kapitel 3320, Titel 68579 (Mitgliedsbeitrag) vorgesehen. Dieser Titel soll dann mit der Anmeldung für den Haushalt 2022/2023 entsprechend auf 10.000 € verstärkt werden.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Vollrad Kuhn Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste |
Anlage 1: Satzung
Anlage 2: Beitragsordnung
Anlage 3: Verwaltungsvereinbarung
Anlage 4: Vollmacht