Drucksache - VIII-1105  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit auf und an der Sellheimbrücke
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 30. BVV am 4.3.2020
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-1105

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrssicherheit auf und an der Sellheimbrücke

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1105

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Verkehrssicherheit an und auf der Sellheimbrücke verbessert wird. Hierzu sollen unter anderem folgende Maßnahmen geprüft werden:

  • Anordnung des Zeichens 276 (Überholverbot) am Karower Damm an der Kreuzung mit der Straße 26
  • Anordnung eines Überholverbotes von einspurigen Fahrzeugen (Änderung der StVO 2020)
  • Aufbringen einer gut sichtbaren Fahrstreifenbegrenzung in der Mitte der Fahrbahn (Zeichen 295)
  • Aufbringung von Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ (Zeichen 101) auf der Fahrbahn jeweils an den Füßen der Brücke
  • Ausweitung des Abschnittes mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von der Bushaltestelle Treseburger Straße bis zur Bushaltestelle Blankenburger Chaussee/Straße 45.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Überholverbot in Kombination mit der Ausweitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h wurde im Jahr 2020 eingerichtet bzw. aufgestellt. Durch die Polizei hat es diesbezüglich auch Radarkontrollen gegeben. Die Fahrbahnmarkierungen wurden in diesem Zusammenhang erneuert. Eine Anordnung des Überholverbotes für einspurige Fahrzeuge (Z 277.1) ist aufgrund der vorhandenen Fahrstreifenbreiten und des bereits vorhandenen Überholverbotes nicht erforderlich.

Das Aufstellen des Z 101 „Gefahrstelle“ ist lediglich punktuell an Straßen, in der Regel in Kombination mit Zusatzschildern vorgesehen. Das Kennzeichnen der gesamten Brücke als Gefahrstelle mittels Z 101 wird daher nicht umgesetzt. Darüber hinaus hat das Straßen- und Grünflächenamt im Sommer 2021 die Radfurten auf der Blankenburger Seite rot eingefärbt bzw. neu hergestellt, um die Aufmerksamkeit der Kfz-Führenden auf Radfahrende im Brückenbereich zu erhöhen.

 

Wir bitten die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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