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Drucksache - VIII-1104
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Straßenbeleuchtung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 34 Sitzung am 02.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1404
„Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) zu wenden und einzufordern, dass die Vorgaben des sog. Lichtkonzepts Berlin1 bei der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel eingehalten werden und durch diese Umrüstung keine Verschlechterung der Beleuchtungssituation hinsichtlich der Gütemerkmal Beleuchtungsstärke (Em) und Gleichmäßigkeit (UEO) entstehen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache an die Stromnetz GmbH, welche im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die öffentlichen Beleuchtungsanlagen im Land Berlin betreibt, mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) weitergeleitet. Die angeforderte Stellungnahme liegt vor. Berlin liegt bei der Abteilung Tiefbau der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Die Stromnetz Berlin GmbH führt im Auftrag der SenUVK die Planung zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten im Bezirk Pankow durch. Die Beschaffung der Leuchten einschließlich der zugehörigen Bauleistungen erfolgt über öffentliche Ausschreibungen durch die Stromnetz Berlin GmbH im Auftrag sowie auf Rechnung des Landes Berlin. In diversen Erschließungsstraßen wurden in den Ortsteilen Buch, Karow und Blankenburg altersbedingt abgängige Leuchten durch neue LED-Leuchten ersetzt. Diese Maßnahmen sind abgeschlossen, bei der Abnahme wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Das Lichtkonzept (Februar 2011/Mai 2015) ist Basis dieser Maßnahmen, die generell definierten Anforderungen an die Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit wurden auf LED-Leuchten übertragen und sind in den modernisierten Gebieten eingehalten. Durch den Tausch der Leuchtenköpfe kam es zu keiner messbaren Verschlechterung der Beleuchtungssituation vor Ort. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Manuela Anders-Granitzki |
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