Drucksache - VIII-1095  

 
 
Betreff: Streckenführung für die Verlängerung der M2 zum Bahnhof Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke und SPD 30. BVV am 04.03.20
VzK§13BezVG BA, ZB 32. BVV am 13.05.2020
VzK§13BezVG BA, SB 43. BVV am 01.09.2021

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

15.06.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-1095

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Streckenführung für die Verlängerung der M2 zum Bahnhof Blankenburg

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1095

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf zu drängen, dass die Vorzugsvariante für die Verlängerung der Straßenbahnstrecke M2 von Heinersdorf zum S-Bahnhof Blankenburg im vierten Planungsabschnitt (zwischen Heinersdorfer Straße und S-Bahnhof) wie folgt überarbeitet wird:

Die Straßenbahntrasse verlässt das Baufeld »Blankenburger Süden« in Höhe der Einmündung Schäferstege, folgt der Schäferstege bis zur Blankenburger Bahnhofstraße, biegt dort links ab, folgt der Bahnhofstraße bis zur Einmündung des Rohrammerweges, biegt dort rechts ab und überquert die Bahnhofstraße. Die Endhaltestelle und die Wendeschleife der Straßenbahn werden nördlich der Bahnhofstraße und östlich des S-Bahnhofes angeordnet; die Endhaltestelle wird mit einem Tunnel durch den Bahndamm mit dem Bahnhofsgebäude verbunden. Für die Straßenbahntrasse, einen Radweg und Schallschutzmaßnahmen werden die Grundstücke der »Anlage Blankenburg e.V.« zwischen Waldammerweg und Blankenburger Bahnhofstraße ggf. auch nur teilweise in Anspruch genommen.

Dieser Beschluss wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz von Bezirksamt unverzüglich zur Kenntnis gegeben.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hatte in der Lenkungsrunde zum Blankenburger Süden auf die BVV-Ersuchen hierzu verwiesen und der Vorzugsvariante der Senatsverwaltung zur Auflösung des Doppelhaushaltes inkl. Trassenführung nicht zugestimmt.

In einem Brief vom 02.05.2021 an den Bezirksstadtrat Kuhn, informiert Staatssekretär Streese über die Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu den Inhalten dieser Drucksache:

Die vom Senat beschlossene Trassenführung der Straßenbahnneubaustrecke wurde im Rahmen der Grundlagenuntersuchung 2014 in einem zweistufigen Verfahren ermittelt.

Bis auf die Lage der Endhaltestelle gleicht die von der BVV vorgeschlagene Trassenführung, der in der Grundlagenuntersuchung geprüften Variante 4B3. Die Variante 4B3 erreichte jedoch in der ersten Stufe der Trassenbewertung nur den 4. Platz und wurde somit nicht weiter untersucht. Als nachteilig wurden bei der beschriebenen Variante insbesondere die längere Reisezeit sowie die erhöhte Kurvigkeit gegenüber der gewählten Trassenvariante eingeschätzt. Beide Aspekte würden sich auf Fahrkomfort und die Attraktivität der Straßenbahnstrecke negativ auswirken. Vor diesem Hintergrund hat der Senat am 09.06.2020 eine Weiterführung der Planung gemäß der Variante 4B2 beschlossen.

Abschließende Aussagen zur künftigen Ausgestaltung werden sich mit den weiteren Planungen im Rahmen der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens ergeben. Die Lage der Wendeschleife nördlich der Bahnhofstraße wird inzwischen als planerisch zu bevorzugende Variante weiterverfolgt.“

Das Bezirksamt nimmt diese Begründung zur Trassenführung zur Kenntnis und wird sich weiter im Sinne der Drucksache einsetzen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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