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Drucksache - VIII-1094
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Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verkehrslösung Heinersdorf endlich umsetzen! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1094 –
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Zuge der Planungen für die Verkehrserschließung des Bauvorhabens »Blankenburger Süden«“ gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz darauf zu dringen, dass
1. die Planfeststellungsverfahren für das Netzelement 1 und 2 der »Verkehrslösung Heinersdorf« unverzüglich eingeleitet wird;
2. die Planungen für das Netzelement 4e durch ein Bürgerbeteiligungsverfahren abzuschließen und dann umgehend in ein reguläres Planfeststellungsverfahren zu überführen ist.
Dieser Beschluss wird dem Abgeordnetenhaus von Berlin und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom Bezirksamt unverzüglich zur Kenntnis gegeben. –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über diesen Beschluss am 24.03.2020 in Kenntnis gesetzt. Das Abgeordnetenhaus muss laut GGO II, Abschnitt V – Verkehr mit dem Abgeordnetenhaus – seitens der Senatsverwaltung über diesen BVV-Beschluss informiert werden. Die Bezirksebene besitzt hierfür keine Zuständigkeit. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz lässt über den Leiter der Abteilung Verkehr informell folgende Informationen übermitteln: Alle Netzelemente sind Bestandteil des VU-Gebietes Blankenburger Süden. Die Netzelemente N1 und N2 sind im Straßenplan von Berlin als geplante Straßen II. Ordnung verzeichnet. Für den Neubau dieser Straßen liegt die Zuständigkeit bei der Hauptverwaltung. zu 1. Das Planfeststellungsverfahren kann erst nach Erstellung der Planfeststellungsunterlagen und dem Antrag bei der Planfeststellungsbehörde eingeleitet werden. Das ist bisher noch nicht geschehen. Begründung: Das N1-Element (Alte Gärtnerei) ist Bestandteil des B-Planes 3-65, welche gegenwärtig bei SenSW aufgestellt wird. Es erfolgte eine Abstimmung bzw. Festlegung zwischen SenSW und SenUVK, dass als Genehmigungsverfahren für das N1-Element eine Planfeststellung ersetzender Bebauungsplan aufgestellt wird. Danach wird Abt. V mit den weiteren Planungsphasen beauftragt. Das N2-Element ist Bestandteil einer Trassenvariante der geplanten Straßenbahntangentialverbindung Pankow-Weißensee. Sie ist allerdings nicht Bestanteil der bisher bestplatzierten Variante. Die Straßenbahn-Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Damit liegt bisher auch noch keine Entscheidung bzw. Freigabe durch die Hausleitung vor. Da eine Straßenbahnführung im Bereich des N2-Elementes wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Straßenquerschnittes hat, konnten die Vorgaben für das N2-Element noch nicht aktualisiert und damit auch noch nicht zur Entscheidung an die Hausleitung gegeben werden. Das ist jedoch die Voraussetzung für die Beauftragung an die Abteilung V zur weiteren Planungsbearbeitung (in diesem Fall mit Planfeststellungsverfahren). zu 2. Das N4-Element verläuft im Anschluss an das N1 und das N2-Element über die Blankenburger Straße (ab Höhe Hödurstraße/Mimestraße) bis zur Fafnerstraße bzw. zum Schmöckpfuhlgraben. Danach verläuft die Trasse weiter entlang des Schmöckpfuhlgrabens zum Feuchten Winkel. Dieser zweite Abschnitt des N4-Elementes deckt sich mit einem Teil der Trassenführung für die aktuell zu bevorzugende Variante der Verkehrserschließung Blankenburg. Da die Verkehrliche Machbarkeitsuntersuchung zur Verkehrserschließung Blankenburger Süden (VEB) noch nicht abgeschlossen ist, wurde bisher auch noch keine Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise für das N4-Element (getrenntes Verfahren oder Kombination mit VEB?) getroffen. Damit kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch keine Aussage zum weiteren Planungsablauf getroffen werden. Eine Bürgerbeteiligung auf der Grundlage des Planungsstandes aus 2015 ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht zielführend. Zu ggb. Zeitpunkt wird die Planung des N4-Elementse, ggf. in Kombination mit der VEB dann auch an Abt. V übergeben. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
| Vollrad Kuhn |
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