Drucksache - VIII-1090  

 
 
Betreff: Arbeit des Bezirksamts transparent und nachvollziehbar machen – Ansprechpersonen für Rückfragen ausweisen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion, Bündnis 90/Die GrünenLinksfraktion, Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung mitberatender Ausschuss
11.03.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung vertagt   
22.04.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung vertagt   
27.05.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung vertagt   
12.08.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Gender Mainstreaming, Bürgerbeteiligung zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke und B´90/Grüne 30. BVV am 04.03.20

Das Bezirksamt wird ersucht, für alle Geschäftsbereiche des Bezirksamtes Ansprechpersonen auszuweisen, die im Fall eines unmittelbaren Rücksprachebedarfs zum Handeln der Dienstkräfte für Bürger*innen erreichbar ist. In der Regel sollte dies die/der Fach- oder Dienstvorgesetzte sein.

Dies soll zunächst als Pilotprojekt im Ordnungsamt erfolgen, wo sich der Bedarf vorrangig in Bezug auf das Handeln der Außendienstkräfte ergeben dürfte.

Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Erfolg dieser Maßnahme im Zuge der Berichterstattung zu DS VIII-1017 zu berichten.


Begründung:

rger*innen müssen die Chance haben, das Handeln von Beschäftigten des Bezirksamtes zu hinterfragen und sich ggf. über dieses zu beschweren.

Eine Möglichkeit sind Eingaben und Beschwerden, die das Bezirksverwaltungsgesetz regelt. Dieser Weg jedoch ist zeitaufwändig und ungeeignet, um in der unmittelbaren Situation eine Lösung herbeizuführen.

In der Schutzpolizei ist eine über diese Variante hinaus gehende Rückfragemöglichkeit längst gegeben (dort Wach- oder Dienstgruppenleitung), für Konflikte mit Beschäftigten des Bezirksamts bisher nicht.

Die Ausweisung einer Ansprechperson im bezirklichen Ordnungsamt soll insofern als Pilotversuch aufgefasst werden. Ist die Maßnahme erfolgreich, soll eine Ausweitung auch auf weitere Teile des Bezirksamts geprüft werden.

 
 

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