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Drucksache - VIII-1090
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Das Bezirksamt wird ersucht, für alle Geschäftsbereiche des Bezirksamtes Ansprechpersonen auszuweisen, die im Fall eines unmittelbaren Rücksprachebedarfs zum Handeln der Dienstkräfte für Bürger*innen erreichbar ist. In der Regel sollte dies die/der Fach- oder Dienstvorgesetzte sein. Dies soll zunächst als Pilotprojekt im Ordnungsamt erfolgen, wo sich der Bedarf vorrangig in Bezug auf das Handeln der Außendienstkräfte ergeben dürfte. Das Bezirksamt wird aufgefordert, über den Erfolg dieser Maßnahme im Zuge der Berichterstattung zu DS VIII-1017 zu berichten. Begründung:Bürger*innen müssen die Chance haben, das Handeln von Beschäftigten des Bezirksamtes zu hinterfragen und sich ggf. über dieses zu beschweren. Eine Möglichkeit sind Eingaben und Beschwerden, die das Bezirksverwaltungsgesetz regelt. Dieser Weg jedoch ist zeitaufwändig und ungeeignet, um in der unmittelbaren Situation eine Lösung herbeizuführen. In der Schutzpolizei ist eine über diese Variante hinaus gehende Rückfragemöglichkeit längst gegeben (dort Wach- oder Dienstgruppenleitung), für Konflikte mit Beschäftigten des Bezirksamts bisher nicht. Die Ausweisung einer Ansprechperson im bezirklichen Ordnungsamt soll insofern als Pilotversuch aufgefasst werden. Ist die Maßnahme erfolgreich, soll eine Ausweitung auch auf weitere Teile des Bezirksamts geprüft werden. |
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