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Drucksache - VIII-1085
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siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Kampagne „Luisa ist hier!“ anschließen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 34. Sitzung am 02.09.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1085
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Senatsverwaltungen Inneres und Sport, Kultur und Europa sowie Gesundheit, Pflege und Gleichstellung dafür einzusetzen, dass sich Berlin der Münsteraner Kampagne „Luisa ist hier!“ anschließt. Ziel ist es, berlinweit in den Clubs der Partyszene Hilfsangebote für Frauen und Mädchen bei sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt zu initiieren.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
In Erledigung der Drucksache VIII-1085/2020 wandte sich das Bezirksamt Pankow seit 2020 mehrfach schriftlich an drei verschiedene Senatsverwaltungen: im November 2020 an SenInnDS, SenKultEuropa und SenGPG, im Oktober 2021 an SenInnDS, im August und September 2023 an SenASGIVA, im Oktober 2023, im Januar und Februar 2024 an SenKultGZ. Basierend auf den bis dato eingegangenen Rückmeldungen der angeschriebenen Senatsverwaltungen ist abschließend festzustellen, dass sich keine dieser Senatsverwaltungen in der Sache zuständig sieht und daher auch künftig nicht mit einer landesweiten Umsetzung der Münsteraner Kampagne „Luisa ist hier!“ zu rechnen ist. Von weiteren an diese oder andere Senatsverwaltungen gerichtete Ersuchen seitens des Bezirksamtes soll daher in der Folge abgesehen werden. Nach abschließender Befassung mit den Umsetzungsmöglichkeiten auf bezirklicher Ebene kommt das Bezirksamt Pankow ebenso wie das Bezirksamt Lichtenberg zu dem Schluss, dass die Kampagne „Luisa ist hier!“ für die Berliner Club-, Bar- und Kneipenlandschaft (sog. „Partyszene“, vgl. BVV-Beschluss) nicht geeignet ist. Von einer Weiterverfolgung der Umsetzung der Kampagne im Bezirk soll daher künftig ebenfalls abgesehen werden soll. Zu den Gründen: Die Kampagne wird in der Regel in Kooperation mit einem Frauen-Notruf oder einer Frauenberatungsstelle der Region durchgeführt. Aktuell haben 40 Städte und 4 (Land-) Kreise in Deutschland die Kampagne implementiert. Die Einwohnerzahlen in vorgenannten Städten liegen zwischen 11.000 (Ebersberg) und 620.000 (Düsseldorf), in den (Land-)Kreisen zwischen 216.000 (Bodenseekreis) und 324.000 (Ennepe-Ruhr-Kreis). In genannten Städten und (Land-)Kreisen gibt es insgesamt weniger Clubs, Bars und Kneipen als in Berlin und diese haben in Bezug auf die Anzahl der täglichen Besucher:innen deutlich weniger Durchlauf. In der Kombination aus Anzahl der Ausgehorte insgesamt sowie der Anzahl der Besucher:innen lässt sich „Luisa ist hier!“ mit dem Frauen-Notruf oder einer Fachberatungsstelle vergleichsweise gut und unkompliziert umsetzen. In Berlin wäre dies auf struktureller Ebene deutlich schwerer umsetzbar. Zwar gibt es hier die Hilfetelefone wie die BIG-Hotline und auch Frauenberatungsstellen (landesfinanziert), diese sind jedoch chronisch unterfinanziert und unterausgestattet. Für die Betreuung einer Kampagne wie „Luisa ist hier!“ bräuchte es zunächst ein entsprechendes politisches Commitment auf Landesebene und anschließend zusätzliche Ressourcen für die damit verbundenen Tätigkeiten. Angesichts der aktuellen Haushaltslage und damit verbundener Sparzwänge ist derzeit nicht davon auszugehen, dass sich dies in den nächsten Doppelhaushalten umsetzen lässt. Hinzu kommt: die Frauenberatungsstellen sind nicht flächendeckend über Berlin verteilt und in einigen Bezirken gibt es keine geeignete Anlaufstelle, an die betroffene Frauen weiterverwiesen werden können. Natürlich könnten Betroffene auch andere Angebote innerhalb Berlins nutzen, aber im Falle von (traumatischen) Gewalterfahrungen sind kurze Wege und ein generell niedrigschwelliger Zugang zu Unterstützungsangeboten von entscheidender Bedeutung. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Konzept zu „Luisa ist hier!“ einen Ansatz verfolgt, der für eine Millionenstadt wie Berlin mit einer sehr heterogenen Ausgehstruktur ungeeignet ist. Wie bereits im 2. Zwischenbericht zur Drucksache ausgeführt, wäre es zielführender, in den Ausgehorten (Club, Bar, Kneipe etc.) - so noch nicht geschehen - eine jeweils einrichtungsspezifische und nachhaltige Awareness-Struktur zu etablieren. Dies läge dann im Verantwortungsbereich der einzelnen Einrichtungen. Ergänzend zum Thema wird auf die Beantwortung der Beantwortung der schriftlichen Anfrage zum Thema „#metoo und Gewaltschutz auf Veranstaltungen. Was macht die Kulturverwaltung?“ vom 29. April 2024 hingewiesen (Link: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18860.pdf). Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Bezirksbürgermeisterin |
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