Drucksache - VIII-1065  

 
 
Betreff: Nachhaltige Strukturen für den Klimaschutz in Pankow!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Linke, Bündnis 90/ Die Grünen und SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.02.2022 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen Linke, B´90/Grüne und SPD 29. BVV am 22.01.20
VzK§13BezVG BA, ZB 40. BVV am 24.03.2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
VzK§13BezVG BA, SB 4. BVV am 16.02.2022

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-1065

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Nachhaltige Strukturen für den Klimaschutz in Pankow!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1065

Das Bezirksamt wird ersucht, auf den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) über die Erklärung des Klimanotstandes in Pankow vom 14.08.2019 so schnell wie möglich erste Taten folgen zu lassen.

Zur Bewältigung der Aufgaben müssen alle gesellschaftlichen Sektoren wie Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft möglichst eng zusammenarbeiten, um geeignete Maßnahmen in einem transparenten, effizienten und demokratischen Prozess zu erarbeiten sowie zeitnah und umfassend umzusetzen.

Zusätzlich zu dem*der Klimaschutzbeauftragten sollen die folgenden Strukturen geschaffen werden:

 Die ämterübergreifende Zusammenarbeit im Bezirksamt ist durch ein Klimaschutz-team mit für Klimaschutzbelange betrauten Mitgliedern der Fachbereiche zu organisieren, für das die*der Klimaschutzbeauftragte die Federführung hat. Das Klimaschutzteam soll regelmäßig, mindestens jedoch vierteljährlich tagen und dem zeitweiligen Ausschuss für Klimaschutz berichten.

Das Team hat unter anderem die Aufgaben, Fördermittel aktiv einzuwerben, bei der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes unterstützend zu wirken und die Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) auf Bezirksebene zu koordinieren.

 Um die Zusammenarbeit von Verwaltung, BVV und anderen Akteur*innen zu stärken, beschließt die BVV die Gründung eines Klimaschutzrates. Das Bezirksamt wird ersucht, den Gründungsprozess des Klimaschutzrates (bis zur Verabschiedung einer Geschäftsordnung) durch die*den Klimaschutzbeauftragte*n zu koordinieren.

Beiräte sichern Kontinuität auch bei wechselnden politischen Mehrheiten. Der Rat soll regelmäßig tagen, dem Austausch dienen, klimarelevante Maßnahmen und die Entwicklung neuer Lösungen prüfen und die Expertise der Zivilgesellschaft einbeziehen. Er dient der Partizipation und der Herstellung von Transparenz, schlägt dem Bezirksamt und der BVV Maßnahmen vor, wie Klimaschutz in Pankow strukturiert, umgesetzt und kommuniziert werden kann und organisiert gemeinsam mit dem Bezirksamt Maßnahmen der Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit.

 Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, die Zusammenarbeit des Klimaschutzteams und -rates mit einem aufzuwertenden, neu auszurichtenden und ggf. neu auszuschreibenden (Klimaschutz- und) Umweltbüro zu prüfen. Das Bezirksamt wird zu diesem Zweck ersucht, Mittel des Landes, des Bundes oder der EU zur Ko-Finanzierung einzuwerben.

Ein solches Klimaschutz- und Umweltbüro wäre ein eigenständiger Ansprechpartner und Kooperationspartner für Aktive, ein sichtbarer Ort und eine »Marke«r Pankow. Die Aufgaben können u.a. Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit, Workshops, Fundraising, Veranstaltungsmanagement, Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) / transformative Bildung, Beratung und Expertise umfassen. Bei der konkreten Ausgestaltung ist insbesondere der zeitweilige Ausschuss für Klimaschutz einzubeziehen.

Der intensive Austausch von Klimaschutzteam, Klimaschutzrat und Klimaschutz- und Umweltbüro ist zu sichern und u.a. im zeitweiligen Ausschuss für Klimaschutz der BVV regelmäßig über die Arbeit zu berichten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt Pankow hat beschlossen am European Energy Award teilzunehmen (BVV-Beschluss vom 27.02.20). Hierzu ist ein fachübergreifendes Team gebildet worden, welches ein Maßnahmenkonzept r den Bezirk erstellt. Daher wird aktuell davon abgesehen zusätzlich ein Klimaschutzteam zu gründen, in dem überwiegend die gleichen Personen vertreten wären. Eine Information der verschiedenen Fachämter über die relevanten Fördermittel und relevanten Informationen und ggf. Austausch erfolgt durch die Klimaschutzbeauftragte. Bestehende Gremien wie die AG Stadtentwicklung oder die AG Ressortübergreifende Planungsvernetzung werden genutzt, um ressortübergreifende Klimathemen anzustoßen.

Zu der Forderung, dass das Klimateam das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) auf Bezirksebene koordinieren soll, folgender Hinweis: Das BEK 2030 ist in erster Linie ein Klimaschutzkonzept auf Landesebene. Zur Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzkonzeptes hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) für den Zeitraum bis 2021 ein Umsetzungskonzept erstellt. Bei der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen sind in vielen Fällen weitere Stellen der öffentlichen Hand, wie die Bezirke, eingebunden. Für die Bezirke besteht die Möglichkeit Förderanträge zu stellen um eigene Projekte umzusetzen. Es werden nur Projekte finanziell unterstützt, die sich Maßnahmen des BEK 2030 zuordnen lassen und einen maßgeblichen Anteil zur Zielerreichung beitragen. Zudem müssen die Bezirke in der Regel einen Eigenanteil von 20% aufbringen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz lässt aktuell das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030) für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 fortschreiben. Zu fünf Handlungsfeldern finden Workshops statt, zu denen Mitarbeiter:innen der Bezirke eingeladen sind. Zusätzlich können sich Vertreter:innen der Berliner Fachöffentlichkeit, aus Unternehmen, Interessens- und Fachverbänden sowie zivilgesellschaftliche Organisationen in Workshops einbringen. Auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin mein.berlin.de sind Informationen zu Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten verfügbar.

Der Klimarat wurde 2021 gründet und die erste Sitzung des Pankower Klimarates fand am 23.06.2021 digital statt. Für das Jahr 2022 wurden vier Termine festgelegt. Über die Aktivitäten des Klimarates wird u.a. online auf der Seite des Bezirksamtes berichtet werden (https://www.berlin.de/ba-pankow/klima).

Die relevanten Förderprogramme wurden geprüft um ein Klima- und Umweltbüro einzurichten. Bisher wurde kein geeignetes Förderprogramm gefunden. Da sich die Förderlandschaft regelmäßig verändert, wird regelmäßig geprüft werden, ob in Zukunft die Beantragung eines Klima- und Umweltbüros möglich ist. Aus bezirklichen Mitteln ist aktuell eine Umsetzung nicht möglich.

Dem zuständigen Ausschuss für Klimaschutz wird regelmäßig berichtet.

Wir bitten, die Drucksache hiermit als erledigt zu betrachten.

 


Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage, aktuell kann nicht abschließend ermittelt werden, welche Nachhaltigkeitskriterien positiv beeinflusst werden, da dies abhängig von der Umsetzung des Beschlusses ist

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

x

x

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

x

x

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

x

x

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

x

x

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

x

x

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen