Das Bezirksamt arbeitet im Rahmen der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (BSO) im Bezirk auch mit hoher Priorität am dringend notwendigen Ausbau der Schulsportstätten. Wie im Rahmen der bezirklichen Sportentwicklungsplanung (siehe Drucksache VIII-1472/2021) deutlich geworden ist, fehlen im Bezirk entspreche Sportstätten in Größenordnung, u.a. derzeit knapp 30 Sporthallen. Insofern steht der Neubau von Sporthallen unter einem großen Zeitdruck. Aufgrund fehlender Personalressourcen in den bezirklichen Fachämtern ist ein individuell geplanter Sporthallenbau in absehbarer Zeit nicht möglich. Derzeit sind alle zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten im Fachbereich Hochbau vorrangig für die dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen in Anspruch genommen. Insbesondere aufgrund der sich weiter verschärfenden Schulplatznot in den nächsten Schuljahren mussten kurzfristig weitere Personalressourcen für temporäre Schulbauten bzw. Schulergänzungsbauten (Modulare Klassenräume, Drehscheiben, Typensporthallen, Modulare Ergänzungsbauten, etc.) gebunden werden. Des Weiteren sind die Kapazitäten durch bezirkliche Maßnahmen in Umsetzung, wie z.B. BIZ Buch, Amtshaus Buchholz, bzw. in Planung, wie z.B. JFE Maxim, gebunden. Insofern stellt der Neubau einer Typensporthalle im Amtshilfe durch die Senatsverwaltung SenSW die einzige Möglichkeit dar, zeitnah einen Sporthallenbau am Standort umzusetzen. Wie in den vorangegangenen Zwischenberichten ausgeführt, hat sich das Bezirksamt im Sinne des Ersuchens der BVV an die zuständigen Senatsverwaltungen (SenSW, SenBJF SenInnDS, SenUVK) gewandt. Das Bezirksamt hat um detailliertere Informationen zum laufenden Typensporthallen-Programm gebeten, insbesondere zu den Aspekten des Klima- und Umweltschutzes und ökologischen Bauens. SenSW hat wie ausgeführt bezüglich der ökologischen Anforderungen an die Typensporthallen geantwortet. Der geplante Sporthallenneubau im Rahmen des Typensporthallenprogramms erfüllt die Anforderungen des ab dem 01.01.2019 für alle öffentlichen Neubauvorhaben geltenden Niedrigenergiegebäudestandard für Nichtwohngebäude der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU (Kfw-Effizienzhaus 55 nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 oder energieeffizienter). Somit werden die Vorgaben des ab dem 01.01.2016 verschärften Anforderungsniveaus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) erfüllt. Des Weiteren gilt für alle Baumaßnahmen (Sanierung und Neubau) die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die VwVBU gibt unter anderem vor, dass Gebäude nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-Standard) zu errichten bzw. zu sanieren sind (siehe Drucksache VIII-1457/2021). Als Wärmeenergie für Heizungen und die Warmwasseraufbereitung steht im Regelfall Fernwärme mit einem Deckungsanteil aus Kraft-Wärme-Kopplung von 84 % zur Verfügung und trägt damit zu einer günstigen CO2-Bilanz und -Reduzierung bei. Alternativ ist für die Wärmeerzeugung ein trivalentes System aus Luft-Wasser-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und einem Wärmeenergiebedarf des Gebäudes zu über 80 % durch die Nutzung von Umweltwärme möglich. Darüber hinaus tragen zur direkten Energieeinsparung eingesetzte LED-Leuchten (in Teilbereichen präsenzgesteuert) und die Rückgewinnung der Wärme aus der Abluft (auch Fortluft genannt) während der Heizperiode bei. Zum Thema des Wasserverbrauchs ist zu erwähnen, dass die Duschen, Waschbecken und Behindertentoiletten zur Minimierung des Trinkwasserbedarfs mit manuell bedienbaren Selbstschlussarmaturen ausgestattet werden. Für die Regenwasserbewirtschaftung wird bei dem Typenentwurf von einer Pufferung des Regenwassers durch die Ausführung des Hallendachs als Retentionsdach ausgegangen. Dabei spielen die Wasserrückhaltung und Abflussverzögerung als wesentliche Eigenschaften von Dachbegrünungen eine bedeutende Rolle. Grundsätzlich ist für einen Großteil der Sporthallendachfläche im Falle der Wärmeerzeugung durch Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Photovoltaikanlage oberhalb einer extensiven Dachflächenbegrünung geplant. Bei vorliegender Fernwärme sind die Dachdurchführungen für eine Nachrüstung von Photovoltaikanlagen bereits vorgesehen, d. h., eine Nachrüstung von Photovoltaikanlagen auf dem Sporthallendachen einer Typensporthalle ist aus baufachlicher Sicht möglich. Selbstverständlich werden im Typensporthallen-Programm auch die neuen Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) berücksichtigt. In Bezug auf die vorbenannten Ausführungen stellt das Typensporthallen-Programm bereits ein „Leuchtturmprojekt“ dar, wobei die gewünschten klimaschutzpolitischen bzw. klimaschutzrelevanten Anforderungen auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie zeitnaher und kostengünstiger Bedarfsdeckung in Einklang gebracht und somit erfüllt werden können. Die städtebauliche Zulässigkeit des Sporthallenbaus wird im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens ermittelt, wobei auch die Einbindung der Öffentlichkeit erfolgt. Insofern besteht nach wie vor im Rahmen der Partizipation und Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, Hinweise zum Bauvorhaben einzubringen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |