Drucksache - VIII-1053  

 
 
Betreff: Klimaschutz und Klimaneutralität in Pankow aktiv fördern – Bau einer »Grünen Turnhalle« für die Bornholmer Grundschule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Matthias Zarbock (Linksfraktion) für Bürger_innenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
13.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.03.2020 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.06.2020 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
02.09.2020 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Zarbock (Linke) für Bürger_innen 29. BVV am 22.01.20
2. Ausfertigung Antrag BV Zarbock (Linke), Linke und B´90/Grüne für Bürger_innen 29. BVV am 22.01.20
Beschlussempfehlung FinPersIm 30. BVV am 04.03.20
VzK§13BezVG BA, ZB 32. BVV am 13.05.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 33. BVV am 17.06.2020
VzK§13BezVG BA, ZB 34. BVV am 02.09.2020
Berichtspflicht BA Oktober 2020
Berichtspflicht BA Dezember 2020
Berichtspflicht BA Februar 2021
Berichtspflicht BA April 2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
Berichtspflicht BA August 2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

   .09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-1053/2020

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Klimaschutz und Klimaneutralität in Pankow aktiv fördern Bau einer „Grünen Turnhalle“r die Bornholmer Grundschule

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 30. Sitzung am 04.03.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1053/2020

Das Bezirksamt wird ersucht, den Projektvorschlag »Grüne Turnhalle Pankow« des Vorstands der KGA Bornholm II und Fördermöglichkeiten für das Projekt zu prüfen und es ggf. als wegweisendes “Leuchtturmprojekt”r andere Zweckbauten umzusetzen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt arbeitet im Rahmen der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (BSO) im Bezirk auch mit hoher Priorität am dringend notwendigen Ausbau der Schulsportstätten. Wie im Rahmen der bezirklichen Sportentwicklungsplanung (siehe Drucksache VIII-1472/2021) deutlich geworden ist, fehlen im Bezirk entspreche Sportstätten in Größenordnung, u.a. derzeit knapp 30 Sporthallen. Insofern steht der Neubau von Sporthallen unter einem großen Zeitdruck. Aufgrund fehlender Personalressourcen in den bezirklichen Fachämtern ist ein individuell geplanter Sporthallenbau in absehbarer Zeit nicht möglich. Derzeit sind alle zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten im Fachbereich Hochbau vorrangig für die dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen in Anspruch genommen. Insbesondere aufgrund der sich weiter verschärfenden Schulplatznot in den nächsten Schuljahren mussten kurzfristig weitere Personalressourcen für tempore Schulbauten bzw. Schulergänzungsbauten (Modulare Klassenräume, Drehscheiben, Typensporthallen, Modulare Ergänzungsbauten, etc.) gebunden werden. Des Weiteren sind die Kapazitäten durch bezirkliche Maßnahmen in Umsetzung, wie z.B. BIZ Buch, Amtshaus Buchholz, bzw. in Planung, wie z.B. JFE Maxim, gebunden. Insofern stellt der Neubau einer Typensporthalle im Amtshilfe durch die Senatsverwaltung SenSW die einzige Möglichkeit dar, zeitnah einen Sporthallenbau am Standort umzusetzen.

Wie in den vorangegangenen Zwischenberichten ausgeführt, hat sich das Bezirksamt im Sinne des Ersuchens der BVV an die zuständigen Senatsverwaltungen (SenSW, SenBJF SenInnDS, SenUVK) gewandt. Das Bezirksamt hat um detailliertere Informationen zum laufenden Typensporthallen-Programm gebeten, insbesondere zu den Aspekten des Klima- und Umweltschutzes und ökologischen Bauens. SenSW hat wie ausgeführt bezüglich der ökologischen Anforderungen an die Typensporthallen geantwortet.

Der geplante Sporthallenneubau im Rahmen des Typensporthallenprogramms erfüllt die Anforderungen des ab dem 01.01.2019r alle öffentlichen Neubauvorhaben geltenden Niedrigenergiegebäudestandard für Nichtwohngebäude der EU-Gebäuderichtlinie 2010/31/EU (Kfw-Effizienzhaus 55 nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 oder energieeffizienter). Somit werden die Vorgaben des ab dem 01.01.2016 verschärften Anforderungsniveaus der Energieeinsparverordnung (EnEV 2016) erfüllt. Des Weiteren gilt für alle Baumaßnahmen (Sanierung und Neubau) die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU). Die VwVBU gibt unter anderem vor, dass Gebäude nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB-Standard) zu errichten bzw. zu sanieren sind (siehe Drucksache VIII-1457/2021). Als Wärmeenergie für Heizungen und die Warmwasseraufbereitung steht im Regelfall Fernwärme mit einem Deckungsanteil aus Kraft-Wärme-Kopplung von 84 % zur Verfügung und trägt damit zu einer günstigen CO2-Bilanz und -Reduzierung bei. Alternativ ist für die Wärmeerzeugung ein trivalentes System aus Luft-Wasser-Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und einem Wärmeenergiebedarf des Gebäudes zu über 80 % durch die Nutzung von Umweltwärme möglich. Darüber hinaus tragen zur direkten Energieeinsparung eingesetzte LED-Leuchten (in Teilbereichen präsenzgesteuert) und dieckgewinnung der Wärme aus der Abluft (auch Fortluft genannt) während der Heizperiode bei. Zum Thema des Wasserverbrauchs ist zu erwähnen, dass die Duschen, Waschbecken und Behindertentoiletten zur Minimierung des Trinkwasserbedarfs mit manuell bedienbaren Selbstschlussarmaturen ausgestattet werden. Für die Regenwasserbewirtschaftung wird bei dem Typenentwurf von einer Pufferung des Regenwassers durch die Ausführung des Hallendachs als Retentionsdach ausgegangen. Dabei spielen die Wasserrückhaltung und Abflussverzögerung als wesentliche Eigenschaften von Dachbegrünungen eine bedeutende Rolle. Grundsätzlich ist für einen Großteil der Sporthallendachfläche im Falle der Wärmeerzeugung durch Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Photovoltaikanlage oberhalb einer extensiven Dachflächenbegrünung geplant. Bei vorliegender Fernwärme sind die Dachdurchführungen für eine Nachrüstung von Photovoltaikanlagen bereits vorgesehen, d. h., eine Nachrüstung von Photovoltaikanlagen auf dem Sporthallendachen einer Typensporthalle ist aus baufachlicher Sicht möglich. Selbstverständlich werden im Typensporthallen-Programm auch die neuen Vorgaben des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes (EWG Bln) berücksichtigt.

In Bezug auf die vorbenannten Ausführungen stellt das Typensporthallen-Programm bereits ein „Leuchtturmprojekt“ dar, wobei die gewünschten klimaschutzpolitischen bzw. klimaschutzrelevanten Anforderungen auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit sowie zeitnaher und kostengünstiger Bedarfsdeckung in Einklang gebracht und somit erfüllt werden können.

Die städtebauliche Zulässigkeit des Sporthallenbaus wird im Rahmen eines B-Plan-Verfahrens ermittelt, wobei auch die Einbindung der Öffentlichkeit erfolgt. Insofern besteht nach wie vor im Rahmen der Partizipation und Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, Hinweise zum Bauvorhaben einzubringen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Durch den Neubau von Sportstätten ist auch eine stärkere Förderung des Mädchen- und Frauensports möglich.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Der Neubau fördert den Ausbau des Angebots für den Kinder- und Jugendsport sowie von familienfreundlichen Angeboten .

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport
Facility Management und Gesundheit


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche
  • Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser
  • Wasserverbrauch

 

X

X

 

 

 

  1. Energie
  • Energieverbrauch
  • Anteil erneuerbarer Energie

 

X

X

 

 

 

  1. Abfall
  • Hausmüllaufkommen
  • Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr
  • Verringerung des Individualverkehrs
  • Anteil verkehrsberuhigter
  • Zonen
  • Busspuren
  • Straßenbahnvorrangschaltungen
  • Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen
  • Schadstoffe
  • rm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1.            Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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