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Drucksache - VIII-1045
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siehe Anlage Begründung:
Vorlage zur Beschlussfassung |
Gegenstand der Vorlage |
Berufung eines beratenden und eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung beruft die durch die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, Frau Tietje, benannten Mitglieder mit beratender Stimme
Herrn Michael Stenzel als Mitglied und
Frau Stefanie Bühnemann als stellvertretendes Mitglied
für die jetzige Amtsperiode zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss.
Begründung
Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss (KJHA) und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.
Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in
§ 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses.
Das von der Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25.01.2017 (Drucksache VIII-0073 Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode) gewählte Mitglied Frau Nora Liewald - beratendes Mitglied des KJHA - hat den Vorstand des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten verlassen und ihr Mandat niedergelegt. Infolgedessen ist auch ihre Mitgliedschaft im KJHA nicht mehr legitimiert.
Das von der Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 06.06.2018 (Drucksache VIII-0483 Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode) gewählte stellvertretende beratende Mitglied als Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten – Herr Michael Stenzel – rückt in die Position eines beratenden Mitgliedes auf.
Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Von daher ist für diese Funktion ein neues Mitglied zu berufen. Frau Stefanie Bühnemann wird als neues stellvertretendes beratendes Mitglied des KJHA berufen.
Der Bezirkselternausschuss schlug dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes Herrn Michael Stenzel für die beratende Funktion und Frau Stefanie Bühnemann für die stellvertretende beratende Funktion vor.
Rechtsgrundlage
§ 35 Abs. 7 bis 9 AG KJHG in Verbindung mit § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG,
§ 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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