Drucksache - VIII-1044  

 
 
Betreff: Standort für eine Oberschule - Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule (ISS) - auf dem Vorhabengelände „Pankower Tor“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
22.01.2020 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA, 29. BVV am 22.01.20

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Standort für eine Oberschule - Gymnasium oder Integrierte Sekundarschule (ISS) - auf dem Vorhabengelände „Pankower Tor“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Bezirksamt stellt bzgl. der Versorgung mit Grund- und Oberschulen unverzüglichen Entscheidungsbedarf bei der Entwicklung des Pankower Tors zur Sicherstellung des individuellen grundgesetzlich garantierten Rechtsanspruches auf Bildung in Pankow in den allernächsten Jahren fest. Eine Lösung mit schnellstmöglichen Umsetzungsschritten ist erforderlich.

 

  1. Das Bezirksamt verfolgt daher auf der in der Grundsatzvereinbarung mit der Fa. Krieger Handel SE vom 25.4.2018 im § 3 mit "F" bezeichneten Fläche das Ziel der Errichtung einer Oberschule (Gymnasium oder ISS), wobei die Anforderungen und Bedarfe für die Schule und die Belange des Denkmalschutzes bestmöglich integriert werden sollen. Sollte sich trotz flächenschonender Bauweise dabei herausstellen, dass die zur Verfügung stehende Fläche dafür bzw. für die notwendige Verkehrserschließung nicht ausreicht, sind angrenzende Randbereiche der dem Bundeseisenbahnvermögen gehörenden Flächen einzubeziehen.

 

  1. Die bezüglich der sich auf der unter II. genannten Fläche befindlichen unter Denkmalschutz stehenden Gebäude noch laufenden gerichtlichen Verfahren zwischen dem Bezirk Pankow und der unter II. genannten Fa. Krieger Handel SE werden, soweit darüber ein Einvernehmen im Sinne des Beschlusspunktes V mit der Fa. Krieger Handel SE herzustellen ist, einer außergerichtlichen Lösung zugeführt, um den Beschlusspunkt II in naher Zukunft schulplatzversorgend umsetzen zu können.

Alle hierfür notwendigen und zielführenden Schritte und Verhandlungen leitet das Bezirksamt unmittelbar ein.

 

  1. Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses sind zeitnah Verhandlungen mit der Fa. Krieger Handel SE und falls erforderlich mit dem Bundeseisenbahnvermögen zu einem notwendigen Grundstückserwerb der benötigten Flächen aufzunehmen. Dabei sind, bzgl. des der Fa. Krieger Handel SE gehörenden Fläche, die Abtretung eines altlastenfreien Grundstücks bzw. die Verrechnung der Beseitigungskosten für die noch zu ermittelnden Bodenverunreinigungen, sowie die Kosten der notwendigen Sicherungsmaßnahmen der Einzeldenkmale zu Lasten der Fa. Krieger Handel SE zu vereinbaren. Die für die öffentlichen Verkehrstrassen Panke-Trail, Straßenbahn und Erschließungsstraße benötigten Flächen werden parallel im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ermittelt und anschließend über entsprechende Verträge, unter Einbeziehung der zuständigen Senatsverwaltungen, gesichert.

 

  1. Mit der Durchführung der Beschlüsse wird der Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bürgerdienste federführend unter Mitwirkung des Rechtsamtes, der Serviceeinheit Facility Management, des Schulamtes und weiterer zu beteiligender Ämter beauftragt.

 

  1. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis zu geben.

Begründung

Zu I.

Laut Monitoring 2018 besteht bis zum Schuljahr 2024/25 im Bezirk Pankow ein Defizit von rd. 4.000 Schulplätzen im Bereich der ISS, im Grundschulbereich fehlen in der Planungsregion Pankow-Süd ca. 680 Plätze und in Weißensee/Heinersdorf ca. 400 Plätze. Von daher ist es dringend geboten, hier alle Möglichkeiten für den Neubau von Schulen zu nutzen.

Bereits jetzt wird ein relevanter und jährlich steigender Anteil Pankower Oberschüler*innen von anderen Berliner Bezirken mitversorgt. Dies kann aufgrund der berlinweit steigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren nicht mehr als Puffer zur Schulversorgung Pankows kalkuliert werden. Dazu kommen dringend notwendige Sanierungen großer Schulstandorte berlinweit, die das Angebot an Schulplätzen darüber hinaus temporär einschränken können.

Zu II.

Im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss der Grundsatzvereinbarung ist es gelungen, auf der bis dahin nicht für einen Schulstandort vorgesehenen Hauptfläche eine Grundschule zu verankern. Bezüglich weitergehender Vereinbarungen über die Verortung einer Gemeinschaftsschule auf dem Hauptgelände führten die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer nicht zum Ziel. Auch nach Abschluss der Grundsatzvereinbarung ist regelmäßig die Verortung einer Gemeinschaftsschule auf der Hauptfläche von Seiten des Bezirksamtes immer wieder kontinuierlich thematisiert worden, leider ohne Erfolg.

Aus Sicht des Bezirksamtes sind alle Möglichkeiten, diesbezüglich zu einer einvernehmlichen Entwicklung des Gesamtareals zu kommen, ausgeschöpft und daher bis auf Weiteres nicht weiter zu verfolgen. Die im Prinzip mögliche Entwicklung des Gesamtareals nach städtebaulichen Maßgaben des Bezirksamtes im Dissens mit der Eigentümerin birgt vor dem Hintergrund der langjährigen gemeinsamen Planungen die reale Gefahr, sehr langwieriger rechtlicher Auseinandersetzungen in sich, welche die zeit- und bedarfsgerechte Realisierung jedweden Schulstandortes in weite Ferne rücken lassen. Dieser Entwicklungspfad wird daher von Seiten des Bezirksamtes nicht verfolgt.

Im Rahmen einer zügigen und einvernehmlichen Entwicklung des Gesamtareals soll daher auf der Fläche „F“, die bereits in vorangegangenen Entwürfen eines Rahmenvertrages zwischen dem Land Berlin und der Eigentümerin als Schulstandort identifiziert worden war, ein Schulstandort entwickelt werden. Dieser kann als Oberschule (Gymnasium bzw. ISS) oder auch im Rahmen eines Gemeinschaftsschulkonzeptes als Oberschulteil des auf der Hauptfläche verorteten Grundschulstandortes realisiert werden. Dabei ist anzustreben, die auf dem Gelände befindlichen Einzeldenkmale nach Möglichkeit zu integrieren, um auch den Belangen des Denkmalschutzes soweit möglich Rechnung zu tragen und zudem auch Bauteile für die geplante Schulnutzung bzw. für den Lärmschutz mit zu nutzen. Der Realisierung eines Schulstandortes ist dabei aufgrund des grundgesetzlich verbürgten, individuellen Rechtsanspruches auf schulische Bildung der Vorrang einzuräumen. Das entspricht auch der Intention der BVV-Beschlüsse DS VII-1109, VIII-0665 und insbesondere dem neuen BVV-Beschluss VIII-1011.

Zu III.

Das Bezirksamt und die Eigentümerin der Fläche befinden sich bzgl. der Sicherung und des Erhalts der Denkmale seit Jahren in rechtlichen Auseinandersetzungen. Es sind zwei gerichtliche Verfahren vor dem VG und dem OVG zu demselben Verfahrensgegenstand anhängig. Außerdem wird zwischen den Parteien verfahrensrechtlich zu deren rechtlicher Zulässigkeit zusätzlich gestritten. Wann und wie sich dieses "Verfahrensknäuel" löst, ist nicht absehbar.

Dieser unabsehbare zeitliche Verlauf birgt die Gefahr in sich, bei dem Versuch alle Gebäude zu retten, auch alle zu verlieren. Dass dies ein mutmaßliches Kalkül der Eigentümerin sein kann, ändert an dieser Gefahr nichts. Im Interesse des Bezirksamtes ist es, sowohl den Schulstandort zeitnah zu realisieren, als auch so viel Denkmalsubstanz, wie unter diesen Bedingungen möglich, zu erhalten.

Nur der Verhandlungsweg mit der Eigentümerin bietet daher die Möglichkeit, wieder das Souverän über die zeitlichen Abläufe und die substantielle Codierung der Fläche zurück zu erlangen.

Zu IV.

Es sind die erforderlichen Verhandlungen mit der Fa. Krieger Handel SE zu einem notwendigen Grundstückserwerb der benötigten Fläche aufzunehmen, wobei auch die Kosten und Beseitigungsmaßnahmen der zuvor detailliert zu ermittelnden Bodenverunreinigungen zu klären sind. Um einen Verkehrswert ermitteln zu können, sind die entsprechenden Vorstudien und Gutachten durchzuführen. Die Grunderwerbsverhandlungen können erst im Nachgang aufgenommen werden. Zusätzlich sind, falls erforderlich, auch mit dem Bundeseisenbahnvermögen rechtzeitig Verhandlungen aufzunehmen, falls Randbereiche der KGA-Flächen zusätzlich für die Realisierung einer weiterführenden Schule benötigt werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

derzeit nicht ermittelbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Musterblatt

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit der Sicherung einer Fläche für eine Oberschule (Gymnasium oder ISS) werden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Oberschulplatzkapazitäten im Bezirk erhöhen. Dies wird zu einer quantitativen und qualitativen Verbesserung für die Lebens- und Lernbedingungen führen und sich positiv auf Familien und Kinder auswirken.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

x

x

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

x

x

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

x

x

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

x

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individualverkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

x

x

 

  1. Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1.            Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

  1.            Partizipation in Entscheidungsprozessen

x

 

 

 

 

 

  1.            Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1.            Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1.            Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1.            wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen