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Drucksache - VIII-1024
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Verkehrssituation am Recyclinghof Behmstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 28. Sitzung am 04.12.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-1024
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass die Verkehrssituation an der Einfahrt des BSR-Recyclinghofes Behmstraße verbessert wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich bei einem Ortstermin einen Überblick über die Abläufe auf dem BSR-Recyclinghof verschafft und zusammen mit dem Leiter des Betriebshofes Möglichkeiten der Optimierung der Zufahrts- und Entladesituation erörtert. Der ca. 1.500 m² große und für die Annahme von Recyclingstoffen genutzte Bereich des BSR-Geländes ist ausschließlich von der Behmstraße erreichbar. Das Grundstück verfügt über eine getrennte Ein- und Ausfahrt. Die Einfahrt wird über eine Ampelanlage geregelt. Aufgrund fehlender Warteflächen auf dem Grundstück der BSR wirkt sich der Rückstau massiv auf den fließenden Verkehr in der Behmstraße aus. Die Auswirkungen sind insbesondere aus Sicht der Radfahrenden, welche von der Radverkehrsanlage in den fließenden Kfz-Verkehr ausweichen müssen, in dieser Form nicht dauerhaft hinnehmbar. Darüber hinaus ist das Halten auf Schutz- und Radfahrstreifen lt. Straßenverkehrs-Ordnung grundsätzlich nicht zulässig. Nach Aussage des Betriebshofleiters stehen kurzfristig keine Flächen zur Verfügung, die für eine Verlagerung der wartenden Kfz vom öffentlichen Straßenland auf das BSR-Gelände in Frage kommen. Das Bezirksamt hat sich daher mit einer Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen entlang der Behmstraße befasst. Ein erster Entwurf sieht vor, einen mit Minibaken geschützten Radfahrstreifen auf dem derzeit zum Parken freigegebenen Streifen anzulegen. Dadurch kann der Radverkehr ab der Behmstraßenbrücke bis zur Malmöer Straße durchgängig und hindernisfrei am Fahrbahnrand geführt werden. Die restliche Fahrbahn wird als überbreiter Kfz-Fahrstreifen ausgebildet, der das Vorbeifahren von geradeausfahrenden Kfz an wartenden Kfz ermöglicht. Im Bereich der Ein- und Ausfahrt zum BSR-Hof soll der Radfahrstreifen rot eingefärbt werden. Das Bezirksamt hat der Abt. VI der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Planunterlagen am 17.11.2020 mit der Bitte um Prüfung auf Genehmigungsfähigkeit übersandt. Gleichzeitig haben wir auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Die Antwort der Abt. VI steht noch aus. Wir werden weiter berichten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
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