Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0986
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Beteiligung an der Europäischen Impfwoche |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 29. Sitzung am 22.01.2020 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0986/2019
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich an der jährlich stattfindenden »Europäischen Impfwoche« (EIW) zu beteiligen, etwa durch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen und Pressearbeit.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit der Europäischen Impfwoche (EIW) wird die zentrale Botschaft vermittelt, dass Impfungen entscheidend für die Verhütung von Krankheiten und den Schutz von Menschenleben sind. Mit dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen.“ wird diese Botschaft in alle Teile der Europäischen Region der WHO getragen. Die Zielsetzung der EIW besteht darin, durch Sensibilisierung von Eltern und Betreuern, Gesundheitsberufen, politischen Entscheidungsträgern und Medien für die Bedeutung von Impfungen höhere Durchimpfungsraten zu erreichen. In Deutschland hat sich hinsichtlich der Masernimpfung eine geänderte Gesetzeslage ergeben. Das Masernschutzgesetz wurde am 14. November 2019 im Bundestag beschlossen. Es tritt am 01.03.2020 in Kraft. Der Nachweis kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z. B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein. Das Masernschutzgesetz trägt auch dazu bei, andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen, wie beispielsweise Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen keine Tätigkeiten aufnehmen. Um die Impfprävention generell zu stärken, sieht der Entwurf u. a. vor, dass künftig alle Ärzte (ausgenommen Zahnärzte) Schutzimpfungen durchführen dürfen. Fachärztinnen und Fachärzte dürfen Schutzimpfungen unabhängig von den Grenzen für die Ausübung der fachärztlichen Tätigkeit durchführen. Das Thema unzureichender Durchimpfungsraten in bestimmten Pankower Bezirksregionen wurde wiederholt im Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchungen beraten. Zur Verbesserung der Durchimpfungsraten bietet das Gesundheitsamt im Rahmen der Europäischen Impfwoche am 21.04. und am 25.04.2020 in der Zeit von 13 bis 16 Uhr eine offene Impfsprechstunde an. Es können ohne Termin Impfpasskontrollen und Impfberatungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durchgeführt werden. Ebenfalls können Kinder, Jugendliche (in Begleitung von Eltern, Personensorge- Darüber hinaus wird Anfang April 2020 mit einer Pressemitteilung des Bezirksamtes Pankow auf die Notwendigkeit der Impfungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes hingewiesen und zudem werden darüber die Impftermine des Gesundheitsamtes Pankow bekanntgegeben. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Siehe Anlage
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
Legende
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