Drucksache - VIII-0956  

 
 
Betreff: Stellungnahme des Bezirkes Pankow zur Vorentwurfsplanung Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der NEB Berlin-Wilhelmsruh-Basdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BezVG BA 26. BVV am 11.09.19

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Stellungnahme des Bezirkes Pankow zur Vorentwurfsplanung Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der NEB Berlin-Wilhelmsruh-Basdorf

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem.03.09.19 folgenden Beschluss gefasst:

Das Bezirksamt bestätigt die bezirkliche Stellungnahme zu der Vorplanung der Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der NEB Berlin-Wilhelmsruh-Basdorf

Begründung

Der Bezirk Pankow hat die Möglichkeit bereits im Vorfeld des formalen Verfahrens (Planfeststellungsverfahren) über die Vorentwurfsplanungen zur Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und dessen Folgen Stellung zu nehmen.

Gemäß der Bestellung durch die Länder Berlin und Brandenburg soll die Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke von Basdorf nach Berlin-Wilhelmsruh zunächst im 60 Minuten Takt erfolgen. Langfristig ist eine Verlängerung nach Berlin-Gesundbrunnen im 30 Minuten Takt vorgesehen. Bestellt wurde auch der neue Haltepunkt „PankowPark“ an der Lessingstraße in Wilhelmsruh. Ein Haltepunkt an der Anlage Schildow-Waldeck wurde nicht mitbestellt.

Es fanden mehrere Abstimmungstermine mit der NEB, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, den betroffenen Bezirken Reinickendorf und Pankow statt. Die NEB hatte im Vorfeld die Öffentlichkeit, hier insbesondere Bürgerinitiativen und Interessenverbände, informiert.

Zu der im Mai 2019 eingereichten Vorplanung wurden folgende Fachabteilungen um Stellungnahme gebeten:

  • Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste - Straßen- und Grünflächenamt
  • Abt. Jugend, Wirtschaftsförderung und Soziales
  •          Jugendamt
  •          Wirtschaftsförderung
  • Abt. Umwelt und öffentliche Ordnung Umwelt- und Naturschutzamt

Die Abt. Kultur, Finanzen und Personal Sozialraumorientierte Planungskoordination war an den Abstimmungsterminen beteiligt.

Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.05.2019 (DRS. Nr. VIII-0847) war Grundlage für die Stellungnahme. Im Zusammenhang mit dem BVV- Beschluss erfolgten am 06.06.19 und 15.08.19 umfangreiche Diskussionen im BVV- Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung.

Die Kosten der Maßnahmen sind jedoch noch nicht Gegenstand der Stellungnahme.

Die Stellungnahme ist als Auftakt zu Diskussionen und den erforderlichen Abstimmungen zu verstehen. Die konkreten Maßnahmen, werden in den nachfolgenden Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren dargestellt, an denen der Bezirk wieder beteiligt wird.

Die Zuständigkeit für die Gestaltung der Bahnübergänge (gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz) liegt bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Anlage:

  Entwurf der Stellungnahme des Bezirkes zur Vorplanung Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der NEB Berlin-Wilhelmsruh-Basdorf


Anlage Stellungnahme des Bezirkes an die NEB

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste

Straßen- und Grünflächen, Stadtentwicklung, Bürgerdienste

Bezirksstadtrat

Bezirksamt Pankow, Postfach 730 113, 13062 Berlin (Postanschrift)

ENTWURF

Niederbarnimer Eisenbahn AG

Herrn Bröcker

Georgenstraße 22

10117 Berlin

Stellungnahme des Bezirkes Pankow zur Vorentwurfsplanung Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke der NEB Berlin-Wilhelmsruh-Basdorf

Ihr Schreiben vom 20.05.2019

Sehr geehrter Herr Bröcker,

vielen Dank für die Möglichkeit bereits im Vorfeld des formalen Verfahrens über die Vorentwurfsplanungen der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und deren Folgen Stellung zu nehmen. Ich betrachte dies als Auftakt zu Diskussionen und Abstimmungen, die als Ziel die Reaktivierung der Stammstrecke nach Wilhelmsruh haben.

Grundsätzlich begrüßt der Bezirk die Wiederinbetriebnahme der Strecke nach Wilhelmruh und die Zielplanung der Weiterführung bis zum Bahnhof Berlin-Gesundbrunnen in einem 30 Minutentakt. Die Streckenführung ist für den Bezirk Pankow bedeutsam, da er zum einen die Siedlungsachse nach Basdorf als Verkehrsachse unterstützt und eine neue Möglichkeit des öffentlichen Nahverkehrs bietet. Zum anderen bekommt der Naherholungsraum des Barnims und der Schorfheide, der unmittelbar hinter dem Ortsteil Rosenthal beginnt, eine attraktive Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr.

Auch in der Pankower Politik findet die Reaktivierung der Strecke große Zustimmung. Der einstimmige Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 15.05.2019 (DRS. Nr. VIII-0847) unterstützt das Vorhaben. Die einzelnen Punkte des BVV-Beschlusses sind in der Stellungnahme mit eingearbeitet. Ferner gibt es einen Beschuss der BVV über die Benennung des neuen Haltepunktes zwischen Quickborner Straße und Wilhelmsruher Damm in „Rosenthal“ (BVV-Drucksache Nr. VIII-0768 vom 15.05.2019). Ich möchte Sie daher bitten, den Namen „Rosenthal“ in den weiteren Planungen zu berücksichtigen und den Haltepunkt so zu benennen.

Auf Grund der Lage der Bahnstrecke unmittelbar an der Bezirksgrenze zum Bezirk Reinickendorf und der Planungen des „Grünen Bandes“ (ehem. Grenzstreifen) der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sind hier nicht nur Pankower Bezirksinteressen, sondern auch die Interessen des Landes Berlin berührt. Hier gilt es auch die, durch die langjährige Teilung der Stadt unterbrochenen Wegebeziehungen herzustellen, bzw. wiederherzustellen.

Generell geht der Bezirk davon aus, dass bei der Ausstattung der Bahnstrecke der größt-mögliche Sicherheitsstandard verwendet wird und auf den Lärmschutz geachtet wird. Das ist insbesondere bei den Bahnübergängen zu gewährleisten, auch bei den Fuß- und Radwegübergängen.

Der weitgehende Verzicht auf Lautsignale „Pfeifen“ gehört dazu, wie auch die Gestaltung der entsprechenden Bahnübergänge. Beim Radverkehr ist hierbei zu berücksichtigen, dass es eine Vielzahl von Fahrädern mit verschiedenen Anhängern gibt, die insbesondere Familien nutzen. Der offene Landschaftsraum nördlich Rosenthal ist ein vielgenutztes Ausflugsgebiet für die Pankower Bevölkerung und der angrenzenden Bezirke.

Der Bezirk nimmt im Einzelnen zu den Ende Mai 2019 zur Verfügung gestellten Unterlagen, beginnend mit dem Bahnhof Wilhelmsruh, wie folgt Stellung:

Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh

Der Haltepunkt Berlin-Wilhelmsruh ist bereits durch SenStadt IV E 3 vom 30.12.2010 planfestgestellt. Gemäß der planfestgestellten Unterlage wird bei km 0,205 eine Rampe mit rd. 2,2 % Gefälle hinter dem Bahnsteig des Bahnhofs Berlin-Wilhelmruh als Abgang bzw. Zuwegung zur Kopenhagener Straße vorgesehen. Es erfolgt die Wiederherstellung des Fuß- und Radweges (Mauerweg/Grünes Band) parallel zum Bahnsteig.

Aus bezirklicher Sicht bestehen gemäß der Vorentwurfsplanung (VEP) für den Bahnhof Berlin-Wilhelmsruh keine Bedenken.

Bahnübergang (BÜ) km 0,33 Mauerweg

Auch dieser BÜ ist Gegenstand der Planfeststellung für den Bahnhof Wilhelmsruh. Die Wiederherstellung des Fuß- und Radweges über das Bahngleis der NEB an den vorhandenen Fuß- und Radweg erfolgt gemäß Vorplanung Kreuzungsplan km 0,33 BÜ Mauerweg. Aus bezirklicher Sicht bestehen hier keine Bedenken.

Fuß-und Radwegverbindung Richtung Herzstraße parallel zur NEB-Bahntrasse

Durch den Wiederaufbau des NEB-Gleises entfällt die („wilde“) fußläufige Verbindung zur Hertzstraße. Es besteht der Wunsch der Öffentlichkeit, unterstützt durch den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drucksache VIII-0847) vom 15.05.2019 diese Verbindung auch nach dem Bau des NEB-Gleises zu ermöglichen. Der Bezirk möchte diese Durchwegung in Zusammenarbeit mit der NEB realisieren.

Bahnübergang (BÜ) km 0,585 Hertzstraße

Gemäß der Vorplanung Kreuzungsplan km 0,585 Hertzstraße ist eine technische Sicherung (Schrankenanlage) zum Wirtschaftsstandort PankowPark vorgesehen, jedoch nur in schmaler einspuriger Ausführung, ein Wirtschaftsverkehr zum Gewerbegebiet ist nicht mehr vorgesehen.

Der Pankow Park ist mit mehr als 280.000 m² und über 100 Unternehmen eines der wichtigsten und größten Gewerbegebiete im Bezirk Pankow und repräsentiert eine gelungene Balance zwischen Tradition und Innovation. Gegründet vor 100 Jahren als Elektrogerätefabrik auf einer ehemaligen Landwirtschaftsfläche in Pankow-Wilhelmsruh, hat sich das Gebiet mit Branchenschwerpunkten u. a. in der Fahrzeugtechnik sowie der Energie- und Automatisierungstechnik mittlerweile zu einem überregionalen Industrie- und Gewerbepark entwickelt und ist Standort von national bedeutenden Großunternehmen wie Stadler, Alstom Power Service oder der ABB AG. Die Unternehmenskonzentration führt zu einem hohen kontinuierlichen Wirtschaftsverkehr (Quell- und Zielverkehr). Die verkehrliche Anbindung ist daher für die angesiedelten Unternehmen ein entscheidender Standortfaktor. Aktuell ist die verkehrliche Erschließung über drei Hauptzufahrtsstraßen Lessingstraße im Norden, Hertzstraße im Süden und Heinz-Brandt-Straße im Westen gesichert. Aufgrund der Gebietsgröße ist die Aufrechterhaltung aller Zufahrten für die Anbindung des Gewerbegebiets von entscheidender Bedeutung. Eine Sperrung der Hertzstraße für den Wirtschaftsverkehr würde die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebiets markant verschlechtern und sowohl innerhalb des Gewerbegebiets als auch außerhalb zu einer erhöhten Verkehrsbelastung einzelner Straßenabschnitte und zu eventuellen Engpässen führen.

Infolge der Umverteilung und der dann zwangsweisen Bündelung der gewerblich bedingten Verkehrsströme auf der Lessingstraße ist zudem von einer deutlich erhöhten Lärmbelastung der dortigen Wohnbevölkerung auszugehen. Da hier bereits mehrfach Beschwerden der Anwohner vorliegen, würde eine Umlenkung der Verkehrsströme eine massive Verschärfung der Konfliktsituation zwischen Wohnen und Gewerbe mit sich bringen, die unbedingt vermieden werden sollte.

Das öffentlich gewidmete Straßenland der Hertzstraße endet vor der Fläche der NEB-Trasse (FS 295, Flur 136). Das Grundstück Hertzstraße 61 (FS 323, Flur 136) befindet sich im Eigentum der der ABB AG (PankowPark). Dementsprechend ist kreuzungsrechtlich für diesen BÜ eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Straßen- und Schienenbaulastträger zu vereinbaren.

Kindertagesstätte Goethestraße 61, km 0,800

Zum 01.01.2015 wurde mit der AWO Berlin-Mitte e. V. ein Erbbaurechtsvertrag für das Kita-Grundstück abgeschlossen. Unter § 5 Absatz 10 wird auf die Flächen der benachbarten Flurstücke 295 (Bahngelände) und 279 (Liegenschaftsfonds) Bezug genommen, teilweise von der Kita mitbenutzt und nicht zum Erbbaugrundstück gehörend. Im Erbbaurechtsvertrag wurde festgelegt, dass es Sache der AWO ist, die Mitbenutzung mit den betroffenen Eigentümern zu klären. Unabhängig von etwaigen Vereinbarungen zwischen der NEB, und dem Kitaträger AWO Berlin-Mitte geht das Jugendamt davon aus, dass die Wirksamkeit der bestehenden alten Lärmschutzwand überprüft wird und ggf. erneuert wird.

Bahnübergang (BÜ) km 1,064 Lessingstraße

Die Lessingstraße führt zum Pankow Park und ist ab Fontanestraße mit Verkehrszeichen (Z) 357 (Sackgasse) und Z 274.1-40 (Tempo 30-Zone) beschildert. Auch hier endet das öffentlich gewidmete Straßenland der Lessingstraße vor der Fläche der NEB-Trasse (FS 295, Flur 136). Es handelt sich um die Hauptzufahrt.

Aus Sicht des Bezirkes soll, wie in der Vorplanung vorgesehen, der Bahnübergang km 1,073 Lessingstraße eine technische Sicherung erhalten. Auch hier wird auf eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Straßenbaulastträger und Schienenbaulastträger verwiesen. Für den bereits gewidmeten Straßenbereich der Lessingstraße wird in Hinblick auf die zukünftig erforderlichen Fahrradabstellanlagen aus bezirklicher Sicht eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Zuge der Entwurfsplanung empfohlen.

Haltepunkt PankowPark

Der Haltepunkt PankowPark wird ausdrücklich begrüßt, da er den Ortsteil Wilhelmsruh besser mit dem ÖPNV erschließt, gleiches gilt für Teile des Märkischen Viertels im angrenzenden Bezirk Reinickendorf.

Ab dem Haltepunkt PankowPark gibt es eine Vielzahl von „wilden Querungen“ und Forderungen von Bürgerinitiativen, einige davon als Bahnübergang auszubauen. Um hier eine Reduzierung von Bahnübergängen zu erreichen, schlägt der Bezirk vor, den Bahnsteig des Haltepunktes PankowPark westlich der Bahnstrecke anzuordnen und von der Lessingstraße sowie von dem bestehenden Weg am Nordgraben im Bezirk Reinickedorf zu erschließen. Das hätte den Vorzug dass es eine direkte fußläufige Verbindung nach Reinickendorf gibt und das Märkische Viertel an den Bahnhof angeschlossen ist. Es muss zwar das Anschlussgleis an die Firma Stadler gekreuzt werden, wo es jedoch nur Gelegenheitsverkehr gibt.

Vorschlag Weg und Bahnsteig westlich der NEB-Trasse (grüner Eintrag)

Das Flurstück 21, nördlich der Lessingstraße befindet sich im Eigentum der ABB Grundbesitz GmbH. Das Flurstück wird derzeitig als Parkplatz genutzt. Inwieweit dieses und benachbarte Grundstücke sich als Wohnungsbaupotentiale eignen, wird vom Bezirk noch geprüft.

Zwischen dem Haltepunkt PankowPark und der Schillerstraße befindet sich östlich angrenzend zwischen den Grundstücken der NEB das dem Land Berlin gehörende Flurstück 279. Inwieweit es sich für einen Fuß- und Radweg eignet, wird noch geprüft.

Flurstück 279 gelb markiert

Fußgänger-Bahnübergang km 1,345 „Humboltspur“

Der Bahnübergang ist als Geh- und Radwegquerung gemäß den landesplanerischen Zielen des „Grünen Bandes“ (Mauerweg) erforderlich. Dies wird vom Bezirk Pankow, vom Netzwerk Fahrradfreundliches Pankow sowie weiteren Initiativen unterstützt. In ursprünglichen Planungen wird hier von einer Unterführung gesprochen. Diese Querung der Bahntrasse sollte mit den Planungen für das Grüne Band umgesetzt werden, wenn die Wegeführung feststeht.

Die Zuwegung zum BÜ km 1,345 Humboldtspur nördlich des Nordgrabens befindet sich auf dem FS 49 der Flur 127. Eigentümer sind die Bundesfinanzverwaltung und verschiedene Privatpersonen.

Fußgänger-Bahnübergang Friedhof Pankow VII/Jugendfreizeitstädte (CVJM) Reinickendorf km 1,7

Die Jugendfreizeitstätte in Reinickendorf wird durch viele Kinder und Jugendliche genutzt. Die Fläche des „Grünen Bandes“, bzw. der ehem. Grenzstreifen auf Pankower Gebiet bietet sich als Spielfläche an und wird seit der Wende genutzt. Hier ist es aus Sicht des Bezirkes, notwendig einen „geregelten“ Übergang zu schaffen, damit ein wildes Queren verhindert werden kann.

Der Weg war schon historisch vorhanden, wie alte Luftbilder es zeigen. Das entsprechende Flurstück ist in Pankow noch vorhanden und Bestandteil des Friedhofs. Der Weg selbst wurde im Rahmen der Grenzsicherung 1961 abgebaut. Der Abstand in dem dichter besiedelten Bereich Märkisches Viertel/Rosenthal zwischen Nordgraben und Wilhelmsruher Damm ist zu groß um auf eine Querung des Bahndammes zu verzichten. Historische und traditionell wiederentstandene Querungen sollten hier nicht wieder unterbrochen werden.

Luftbild 1953 mit Flurkarte 2018

Luftbild mit Flurkarte 2019

Bahnübergang (BÜ) km 2,11 Wilhelmsruher Damm

Der Bahnübergang am Wilhelmsruher Damm bzw. der maßgebliche Straßenquerschnitt ist mit SenUVK IV B abzustimmen, da der Wilhelmsruher Damm gemäß Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) Bestandteil des übergeordneten Berliner Straßennetzes ist (Stufe II - übergeordnete Straßenverbindung) Weiterhin besteht erheblicher Abstimmungsbedarf mit dem Bezirksamt Reinickendorf, der Verkehrslenkung Berlin Abt. B und der BVG. Im Bahnübergangsbereich befindet sich eine Bushaltestelle der BVG-Linien 122 und 124, die voraussichtlich versetzt werden muss.

Es besteht großer Optimierungsbedarf hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten des Wilhelmsruher Damms für den Fuß- und Radverkehr (Verbindung Mauerweg/Grünes Band). Das Bezirksamt Pankow wird sich hierzu mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über perspektivisch sinnvolle Lösungen verständigen und die NEB miteinbeziehen.

Haltepunkt Berlin-Wilhelmsruher Damm

Aus bezirklicher Sicht bestehen zum geplanten Haltepunkt gemäß der Vorplanung Lageplan Bl. 6, 7 und Lageplan Bahnsteige Bl. 3 keine Bedenken. Der Haltepunkt sollte den Namen „Rosenthal“ erhalten.

Bahnübergang (BÜ) km 2,475 Quickborner Straße

Der Bahnübergang Quickborner Straße bzw. der maßgebliche Straßenquerschnitt ist mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abt. IV B abzustimmen, da die Straße gemäß StEP Verkehr Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort als Ergänzungsstraße (Straße von besonderer Bedeutung) klassifiziert ist.

Es besteht großer Optimierungsbedarf hinsichtlich der Querungsmöglichkeiten der Quickborner Straße für den Fuß- und Radverkehr. Das Bezirksamt Pankow wird sich hierzu mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der NEB über perspektivisch sinnvolle Lösungen verständigen.

Bahnübergang (BÜ) km 3,285 Absperrung

Diese „wilde Querung“ führt vom Berliner Mauerweg bzw. von der Mönchmühler Straße (Höhe Friedhof Rosenthal) zum Lübarser Freizeitpark und wird von der BVV Pankow, dem Netzwerk Fahrradfreundliches Pankow sowie weitereren Initiativen gefordert. Es bestehen für einen Bahnübergang unzureichende Sichtbeziehungen, da sich die „wilde Querung“ in Nähe des Bereiches der alten Industriebahnbrücke mit Resten des alten Bahndammes auf Reinickendorfer Gebiet befindet. Eine Verbindung zur Querung des Bahndammes Lübarser Weg (km 3,598) ist aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die unbefestigte Zuwegung zur BÜ 3,285 Absperrung befindet sich nördlich der Straße 127, FS 7, Flur 102 (Fläche der Bundesstraßenverwaltung - Waldfläche (Gehölz)) bzw. FS 5, Flur 102 (Land Berlin - Waldfläche (Gehölz)). Hier muss im Planungsprozess eine Lösung gefunden werden.

Streckenabschnitt zwischen Rosenthaler Friedhof und Lübarser Brücke

Es befinden sich diverse Entwässerungsgräben aus der Zeit der Rieselfelder im Streckenabschnitt. Nach Auskunft des Bereichs Gewässerunterhaltung bei der Senatsverwaltung UVK werden die Gräben lediglich für die NEB vorgehalten. Ansonsten hätten sie keine wasserwirtschaftliche Bedeutung. Die Mehrzahl dieser Gräben entwässert unnötig die Flächen des Straßen- und Grünflächenamt Pankow in einer Zeit, in der der Wasserrückhalt klimapolitisch sinnvoll wäre. Insofern erfolgt die Bitte an die NEB, eine entsprechende Bauweise für die neue Strecke zu planen, die keine künstliche Entwässerung der Landschaft benötigt.

Auszug aus Gewässerkarte, farblich unterlegt – Fachvermögen Straßen- und Grünflächenamt Pankow

Die Maßnahmen sollten so geplant werden, dass keine weitere Schädigung des geschützten Moores daraus resultiert. Sehr zu begrüßen wäre eine Konzentration der Ersatzmaßnahmen zur Wiederherstellung des überbauten Moores (Aufstelzung der Strecke). Damit würden auch die aufwendigen Grabenhaltungen und unterhaltungsmaßnahmen zur Sicherung des Dammes, die von der Gewässerunterhaltung jährlich durchgeführt werden müssen, entfallen. Dies würde der Entfaltung einer standortgerechten Vegetation, dem Biotopverbund und der Wasserhaltung im Gebiet (Klima) zu Gute kommen. Moore fallen unter den Schutz des § 28 bzw. 30 NatSchGBln, bzw. BNatSchG.

Haltepunkt Blankenfelde km 4,40

Der Bezirk Pankow ist der Auffassung, dass der Haltepunkt Blankenfelde mit Wiederinbetriebnahme der Strecke wieder hergestellt werden soll. Bisher ist der Haltepunkt südlich der Bahnhofstraße Blankenfelde vorgesehen. Der ehemalige Bahnhof Blankenfelde befindet sich nördlich der Bahnhofstraße. Gemäß der Vorplanung verfügt der ehemalige Bahnhof Blankenfelde bei km 4,500 noch über eine 170 m lange Bahnsteigkante. Aus Sicht des Bezirkes wird die Variante nördlich des vorhandenen Bahnhofs eindeutig präferiert. Die NEB verfügt über ein ausreichend breites Flurstück, um auch die Erschließung gewährleisten zu können. Der Schaden für das geschützte Landschaftsbild ist im Verhältnis zur vorgesehenen Lage der Vorplanung minimal und gegebenenfalls leicht durch entsprechende Anpflanzungen auszugleichen. Die Möglichkeit des Baus eines Parkplatzes ist außerhalb des LSG an der Bahnhofstr. gegeben.

Bahnübergang (BÜ) km 4,481 Bahnhofstraße (Blankenfelde)

Der Bahnübergang an der Bahnhofstraße (Blankenfelde) (Kreuzungsplan km 4,481 BÜ Bahnhofstraße (Blankenfelde)) bzw. der Straßenquerschnitt ist mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz IV B abzustimmen, da der gesamte Straßenzug der Bahnhofstraße gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes und dort als örtliche Straßenverbindung mit der Stufe III klassifiziert ist.

Wilde Querung km 4,612 Absperrung

Aus bezirklicher Sicht sollte zur Sicherung des Bahnverkehrs diese Querung nicht realisiert werden.

Allgemeine Hinweise aus naturschutzrechtlicher Sicht

Die geplante Inbetriebnahme bedarf keiner Genehmigung, da sie gemäß der jeweiligen §§ 8 der entsprechenden Rechtsverordnungen (RVO) zu den Landschaftsschutzgebieten (LSG) zulässig ist.

Bei den Planungen zur Erneuerung/Ausbau der Trasse sind die folgenden übergeordneten Planungen zu beachten:

•20 grüne Hauptwege hier insbesondere der Mauerweg und die Humboldtspur,

•Planungen für das grüne Band der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz,

•Landschaftsschutzgebiet "Ehemaliger Mauerstreifen",

•Landschaftsschutzgebiet "Blankenfelde" und dessen Vertiefungsstudien, insbesondere zur Moorrenaturierung der Zingergrabenniederung

•Biotopverbundkonzept des Umwelt- und Naturschutzamtes Pankow

•Gemeinsames Ausgleichskonzept (GAK) Landschaftswasserhaushalt für den Bereich Blankenfelde (insbesondere die Verbindung Großer zu Kleiner Reppfuhl und Wiedervernässung Zingergrabenniederung)

Außerdem ist u. a. auf Grund der geplanten Maßnahmen, insbesondere wegen der Errichtung von neuen Haltepunkten, für die gesamte Strecke die Eingriffsregelung abzuarbeiten.

Freundliche Grüße

Vollrad Kuhn

 

 
 

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