Drucksache - VIII-0919  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bezirksamtsbeschlusses zur Drucksache VIII-0452 „Mehr Sicherheit für die Kinder der Kurt- Tucholsky- Oberschule“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
29.08.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
12.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
26.09.2019 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
31.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
17.06.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt     
18.08.2021 
Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
01.09.2021 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 25 BVV am 14.8.19
2. Ausfertigung Antrag Fraktion der CDU, 25 BVV am 14.8.19
Beschlussempfehlung VerkOrd 43. BVV am 01.09.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin hebt den Bezirksamtsbeschluss zur Drucksache VIII-0452 gemäß §12 Abs. 3 BezVG auf.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird erneut ersucht, im Abschnitt der Vinetastraße zwischen Neumannstraße und der Straße Eschengraben eine Querungshilfe zu errichten. Hierbei soll insbesondere die bauliche Herstellung einer beidseitigen Gehwegvorstreckung, die die Durchfahrtsbreite der Straße auf maximal drei Meter begrenzt, in Erwägung gezogen werden.


Begndung der Beschlußempfehlung:

Nach dem Mißverständnisse zwischen unterschiedlichen Verwaltungseinheiten des Bezirksamt geklärt werden konnten, kam der Ausschuß auch angesichts der verstrichenen Zeit mehrheitlich zu dem Ergebnis, den Einreichern zu empfehlen, in einer neuen Wahlperiode einen neuen Antrag einzubringen, zumal die Vertagungen schon auf ihren Wunsch erfolgten und die Ausschußmehrheit bereits den Ursprungsantrag abgelehnttte. Dieses Ansinnen lehnten sie ab. Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 1 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen und ohne Enthaltungen die Ablehnung der Drucksache.

Begründung Ursprungsantrag Fraktion der CDU :

Mit Schlussbericht zur Drucksache VIII-0452 vom 12. September 2018 teilt das Bezirksamt mit, dass es dem Ersuchen der BVV nicht nachkommen werde. Sowohl im Rahmen der Aussprache zur Drucksache als auch in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung wurde dem Bezirksamt vermittelt, dass die BVV die Einschätzung des Bezirksamtes grundsätzlich nicht teilt. Insbesondere wurde dem Bezirksamt mitgeteilt, dass sich auf dem Schulhof der Kurt-Tucholsky-Oberschule eine Filiale der Trelleborg-Grundschule befindet. Dies hat das Bezirksamt überrascht zur Kenntnis genommen und eine Überarbeitung des Schlussberichtes im ersten Quartal 2019 zugesagt. Dies ist nicht erfolgt. Aufgrund der nunmehr viermonatigen Überschreitung der vom Bezirksamt zugesagten Überarbeitung darf davon ausgegangen werden, dass dies auch künftig nicht erfolgen wird.

Begründung des Antrages VIII-0452:

Der Schulhof der Kurt-Tucholsky-Oberschule (auf der sich auch eine Filiale der Trelleborg-Grundschule befindet)[1] besteht aus zwei Hofteilen, die durch einen Abschnitt der Vinetastraße voneinander getrennt sind. Da die Schüler mehrmals am Schultag zwischen den Schulstunden zwischen den Gebäuden auf den beiden Hofteilen hin und her wechseln müssen, besteht beim Überqueren der Vinetastraße jeweils eine Gefahrensituation. Diese soll durch die Querungshilfen gemindert werden.

Gehwegvorstreckungen sind für das angestrebte Ziel besonders geeignet, da sie die Attraktivität des Straßenabschnitts für den Durchgangsverkehr vermindern. Die Fahrtgeschwindigkeit wird reduziert. Zudem haben die Schüler beim Überqueren eine deutlich bessere Sicht zwischen den parkenden Fahrzeugen.


[1] Nicht in der ursprünglichen Begründung

 
 

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